S
Stromberger
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Da es hier
Ist dieser Starkstromstecker legal?
ja eine überaus lebhafte Diskussion über ein 4adriges Kabel an 5poliger Steckverbindung gab, möchte ich das Thema doch noch einmal aufgreifen und den Fokus auf die KONSEQUENZEN legen, nämlich den Schaden, den der TE hatte.
Unstreitig ist der Verursacher (besser: das verursachende Element) das Kabel.
Jetzt nehmen wir an, der Eigentümer des Kabels sei nicht der Schwiegervater, gegen den man natürlich nicht "vorgehen" sollte/kann, sondern der "gefällige Nachbar".
Eine Haftung wäre diesem nur anzulasten, wenn er NACHWEISLICH gewußt hätte, dass das Kabel nur 4adrig beschaltet wäre UND der Ausleiher es für einen Zweck verwenden wollte, der ein 5adriges Kabel zwingend voraussetzt.
Das dürfte unmöglich sein zu beweisen.
Zur Not wird er nämlich auf unwissend plädieren (juristisch: bestreiten mit Nichtwissen) nach dem Motto: "keine Ahnung, das Kabel war bei meiner (gebrauchten) Säge dabei und hat immer einwandfrei funktioniert, woher soll ich als Laie wissen, wie es intern verdrahtet ist?"
Wenn also dem Nachbarn schon nicht beizukommen wäre, muss sich der TE "keine Gedanken machen" über den Schwiegervater.... sondern das Ganze abhaken unter:
1.) Pech gehabt
2.) auf Ausleihen verzichten oder höchst genau überprüfen, ob diese tatsächlich für den Anwendungszweck geeignet sind. Geht das nicht und handelt es sich um sicherheitsrelevante Dinge: besser verzichten!
Ist das jetzt Konsens hier oder gäbe es noch bessere Ratschläge an den damaligen TE?
Ist dieser Starkstromstecker legal?
ja eine überaus lebhafte Diskussion über ein 4adriges Kabel an 5poliger Steckverbindung gab, möchte ich das Thema doch noch einmal aufgreifen und den Fokus auf die KONSEQUENZEN legen, nämlich den Schaden, den der TE hatte.
Unstreitig ist der Verursacher (besser: das verursachende Element) das Kabel.
Jetzt nehmen wir an, der Eigentümer des Kabels sei nicht der Schwiegervater, gegen den man natürlich nicht "vorgehen" sollte/kann, sondern der "gefällige Nachbar".
Eine Haftung wäre diesem nur anzulasten, wenn er NACHWEISLICH gewußt hätte, dass das Kabel nur 4adrig beschaltet wäre UND der Ausleiher es für einen Zweck verwenden wollte, der ein 5adriges Kabel zwingend voraussetzt.
Das dürfte unmöglich sein zu beweisen.
Zur Not wird er nämlich auf unwissend plädieren (juristisch: bestreiten mit Nichtwissen) nach dem Motto: "keine Ahnung, das Kabel war bei meiner (gebrauchten) Säge dabei und hat immer einwandfrei funktioniert, woher soll ich als Laie wissen, wie es intern verdrahtet ist?"
Wenn also dem Nachbarn schon nicht beizukommen wäre, muss sich der TE "keine Gedanken machen" über den Schwiegervater.... sondern das Ganze abhaken unter:
1.) Pech gehabt
2.) auf Ausleihen verzichten oder höchst genau überprüfen, ob diese tatsächlich für den Anwendungszweck geeignet sind. Geht das nicht und handelt es sich um sicherheitsrelevante Dinge: besser verzichten!
Ist das jetzt Konsens hier oder gäbe es noch bessere Ratschläge an den damaligen TE?