Angabe Kombiableiter

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harrry

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Hallo,

welchen Sinn hat die Angabe der (Vor-?) Sicherung in A auf einem Kombiableiter? Z.B. 160A gG?
Nach welchen Gesichtspunkten wird bei den Ableitern der Querschnitt des PEs ermittelt (welcher max. Strom wird denn da heran gezogen)?

Danke schon mal...
 
Damit wird die maximal zulässige Vorsicherung angeben.

Der Querschnitt des PE wird für den Ableiter nicht gesondert bemessen.
Ein Strom wird da gar nicht herangezogen, hier ist der Widerstand der Leitung und vor allem der Widerstandsunterschied der einzelnen Leitungen wesentlich wichtiger zu beachten.
Die Leitungen zum Ableiter wählt man üblicherweise im gleichen Querschnitt wie die Zuleitung bzw sitzt der Ableiter am Besten direkt mit V Anschluß in der Zuleitung.

Erst bei Schaltanlagen mit hohen Strömen wird der Querschnitt zum Ableiter geringer ausfallen, allein schon weil man an diesen keine 600mm² Kupferschienen anschließen kann.
Dort ist dann auch die Auswahl der Vorsicherung wichtig da hier natürlich 160A oder auch 355A nur 5-10% des Anlagenstromes bedeuten.
Hier wählt man dann den Querschnitt möglichst groß um Überspannungen gut ableiten zu können.
 
OK, aber ich verstehe dann den Sinn nicht. Bei einer entsprechenden Spannung soll doch der Ableiter gegen PE entsprechend niederohmig werden und entsprechend einen Strompfad bilden. Dafür ist doch dann der Querschnitt des PE entscheidend (der Ableiter sitzt ja aber so oder so schon mit auf der PE-Schiene) - oder anders gefragt, wie goß ist denn der abzuleitende Strom?
 
Die Zeit bildet da eine erhebliche Rolle.

Ableiten ist zudem erst die zweite Aufgabe, zuerst ist es wichtig das Potential auf alle zu Verteilen und somit keinen Potentialunterschied mehr zu erhalten.
Kein Unterschied-> keine Spannung-> kein Problem.

Der zusätzliche Anschluß am Ableiter ist nicht für den PE sondern für den PA.
dieser ist dazu da um zu einem örtlichen Potentialausgleich zu dem eine geringere Entfernung als zur HPAS über den PE besteht auch einen Ausgleich zu schaffen.
Denn durch den Weg der Überspannung PE->HPAS->örtlicher PA ergibt sich ein Widerstand über dem wiederum eine Spannung aufgebaut wird, gegenüber dem PE in der Verteilung.
 
Demzufolge is der PE nicht zwingend der Potentialausgleich - also beides müssen nicht zwangsläufig verbunden sein? Wird aber ja so gemacht.

Wenn ich jetzt bei einem normalen Wohnhaus schaue, ist der PE auch der PA und auch der HPAS - nur eben über Kabel verbunden.
Gleiches Potential hat auch die PE-Schiene im Zählerkasten.

Klar spielt die Zeit eine Rolle, auch die Spannungsform der Überspannung (Anstieg, ...). Aber was mir unklar ist, wonach man denn da was festlegt? Einfach mal so?
Die Ableiter sind ja gut und schön - aber ob die wirklich wirkungsvoll schützen...???
 
PE und PA sind zwei verschiedene Dinge auch wenn diese untereinander gut leitfähig verbunden sein müssen.
Der PE dient zum Herstellen eines Kurzschlußes im Fehlerfall an einer elektrischen Anlage oder Gerät.
Der PA dient dazu Potentialunterschiede aus zu gleichen, für den Fehlerfall sowie auch im Normalbetrieb.

Die Spannungen um die es hier geht sind so hoch, daß bereits ein sehr kleiner Widerstand einen hohen Spannungsabfall erzeugt.
aus dem Grund wirkt ein Ableiter auch immer auf 10m Leitungsweg als Schutz.

Durchaus schützen die Ableiter vor Überspannungen sofern man diese richtig montiert.
Einfach unten im Zählerschrank einen Ableiter rein und fertig hilft da eben nicht.

Les Dir am Besten zu dem Thema mal den Dehn Blitzplaner durch.
 
Na ja, der Ableiter bringt in jedem Fall schon etwas - in meinen Augen richtet sich die Ableitung aber nach dem "Ableitweg". Warum MUß denn dieser zum PA gehen und nicht zum PE? Das macht doch keinen Sinn - also das Muß.
Im Überspannungsfall muss die Energie irgendwo hin abgeführt werden - und das ist im Normalfall zum PE.

Du sprichst vom Spannungsaball zwischen PE und PA (den es bei Verbindung nicht gibt, der aber da sein kann - z.B. beim KKS).

Bevor man nun gar keinen Ableiter eingebaut hat, ist der Schutz mit einem Ableiter - in meinen Augen - schon gegeben. Auch wenn "nur" am PE angeschlossen. Oder sehe ich das komplett falsch?
 
Der PE ist der Schutzleiter. Der darf für Ableitströme gegen Erde nicht verwendet werden. Der Ableitweg hat mit entsprechhenden Querschnitt auf dem kürzesten Weg zur HES und damit zum Erder zu erfolgen. Wenn auch unkorrekt oft als ein solcher bezeichnet, der Schutzleiter ist kein Erdungsanschluss.
 
Das verstehe ich jetzt nicht. Einmal darf der PE nicht zum Ableiten verwendet werden, der Ableiter muß aber an die Haupt-Erdungs-Schiene angeschlossen werden. Dieser leitet doch dann zur Erde ab oder nicht?
 
Da unterhalten sich ja zwei Ahnungslose.
natürlich darf der PE zum Ableiten der Überspannung genutzt werden, aber auch der PA.
Was hier wohl nicht verstanden wird, ist daß es wichtig ist das Potential gleichmäßig zu verteilen und so die Überspannung auf 0 zu setzen.
 
Ah ha... ahnungslos. Wie sieht denn dann diese "Verteilung" aus. Die richtet sich nach dem Widerstand, oder nicht? Nach der Aussage ist das ganze Gerde mit PE und PA hinfällig, denn im normalen Hausbau ist das niederohmig verbunden. Was immer noch nicht beantwortet wurde ist die Auslegung der Ableitung. 5mm2 oder 50mm2 oder??? Wonach wird denn das ausgewuerfel? Sprich also, welche Stroeme fliessen denn nun bei einer Überspannung im schlechtesten Fall? Oder sind dann die Ableiter eh alle Schall und Rauch, da sie eben einfach wegbrennen?
 
Was für die Normale Spannung als niederohmig zu werten ist, ergibt erhebliche Widerstände bei Überspannungen!

von einer Spannung von 10kV sind mehr 1,5% schon ein Problem.

Um die Ströme zu kennen mußt Du Dir überlegen für welche Überspannungen diese Ableitungen ausgelegt werden sollen.
Mit äußerem Blitzschutz oder ohne? Beginnt man mit Typ 1 oder erst mit Typ 2 ?

Les Dir dazu mal den Blitzplaner von Dehn durch.
Ein Forum ersetzt kein Fachbuch
 
Im Zweifel muss der Ableiter Blitzstromtragfähig sein, was auf mindestens 16mm² zumindest im Wohnungsbau hinaus läuft beim "Grobschutz"

In der Industrie/Gewerbe kann es da schon, aufgrund von Impedanzen schon anders aussehen und ein höherer Querschnitt ist notwendig. Dies festzulegen ist aber Aufgabe des jeweiligen Fachplaners.
 
In der Indutrie hat das Hand und Fuß (ich "komme" aus der E-Technik in der Industrie) - hingegen in der Haustechnik habe ich da mehr und mehr Zweifel, daß da "einfach irgend etwas" angenommen wird.

Ich werde mir den Blitzplaner mal zu Gemüte führen.
 
Das ist in der Hausinstallation leider üblich, Normen die man irgendwo mal gehört hat in falsche Faustformeln um zu setzen.
 
Ich meinte schon, in den "Normen" für die Haustechnik wird auch mehr gewürfelt als alles Andere...
 
Eigentlich schreibt der Hersteller des Ableiters vor was zu tun ist.
Wenn man sich daran hält, sollte man auf der richtigen Seite sein.

Und bei den heutzutage üblichen Typ 1/2/3 Kombiableitern für die 5 pol. SaS ist 16qmm direkt zur HES vorgesehen.
Egal ob Dehn, OBO, Finder, Hager oder wie sie nicht alle heißen.

Mit würfeln ist da normalerweise nicht viel.
 
Ja, das stimmt. Aber schau Dir mal die Anzahl der angerbotenen Kombiableiter, als Beispiel, an. Ich habe meine Zweifel, daß das immer korrekt ausgewählt wird.
 
Ich habe meine Zweifel, daß das immer korrekt ausgewählt wird.

Von welcher Seite?

Die Hersteller werden schon das richtige angeben.

Dass der Anwender ein falsches Produkt einsetzen bzw. es nicht wie vorgesehen einsetzen könnte, daran habe ich keine Zweifel.
Aber was hat das mot deiner Frage zu tun?
 
Thema: Angabe Kombiableiter
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