Wann ist Typ 1 Pflicht?

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Schönen Sonntag.

Wann ist Blitzableiter Typ 1 sowohl im Privaten als auch im Gewerbe Pflicht?

Wenn ich richtig gelesen habe, dann ist Typ 2 bei einer Neubau Pflicht und Ich lese immer wieder, dass die meisten Kombiableiter Typ1 mit 2 einbauen.

Ist eigentlich Typ1 nicht Pflicht, wenn eine Blitzanlage vorhanden ist?
 
Bitte Blitzschutz nicht mit Überspannungsschutz durcheinander bringen.
Das musst du strikt trennen.
 
Hallo.
Ist eigentlich Typ 1 nicht für Blitzschutz und Typ 2 Überspannungsschutz? oder habe ich da was Falsch verstanden?
 
Ja, hast du.(bzw. liefert ein Blitz.... keine möglichen Überspannungnen)
 
Begrifflichkeiten: Erstmal sind beides, wie auch Typ 3, Überspannungsableiter - auch wenn Ableiter vom Typ 1 mitunter auch Blitzstromableiter oder ähnliches genannt werden. Technisch basieren diese auf Funkenstrecken, Gasableitern, Varistoren, Dioden oder ähnlichen Konstruktionen bzw. Bauteilen, die beim Überschreiten einer zu definierenden Spannungshöhe Leitfähig werden gegen das Bezugspotential Erde, dass durch Erder, Erdleiter, Potentialausgleichsleiter, Funktionserdungen, Nulleiter oder Schutzleiter an den jeweiligen Überspannungsableiter angeschlossen wird.

Die Typen 1 bis 3 unterscheiden sich in ihren Eigenschaften, welche Ströme abgeleitet werden können und welche Spannungen verkraftet und auf welches Maß begrenzt werden können. Und hier beginnt der Punkt, warum Typ 1 Ableiter dem Blitzschutz zugeordnet werden, da diese das höchste Ableitvermögen aufweisen, aber eine für viele Geräte noch immer schädlich hohe Restspannung durchlassen. Für diese sind dann Typ 2 und 3 nach Bedarf nachgeschaltet oder in Kombination verbaut.

Zur Fragestellung: Nach DIN VDE 0185-305-3 ist ein Ableiter vom Typ 1 für die elektrische Anlage erforderlicher Bestandteil des inneren Blitzschutz bei Vorhandensein einer äußeren Blitzschutzanlage. Die nahezu flächendeckende Einführung von Typ 2 Ableitern für eine Vielzahl an Gebäuden, in denen sich Menschen aufhalten, ergibt sich aus der DIN VDE 0100-443. Ergänzende Ableiter vom Typ 2 und 3 können empfohlen sein
nach DIN VDE 0100-534 oder verpflichtend nach DIN VDE 0185-305-4.

Alle Normen gelten nicht pauschal für alle Gebäude, es wird nach der Vorhandensein einer Blitzschutzanlage, der Blitzschutzklasse und der Art und Nutzung der Gebäude unterschieden. Zudem gibt es weitere Normen, die für Antennen und andere Fernmeldeanlagen relevant sind, die Forderungen nach Überspannungsschutz und Schutzpotentialausgleich stellen.
 
Für Wohngebäude ist eine Überspannungsschutzkonzept verpflichtend
Ob man einen Typ 1 Ableiter benötigt ist mit einer Risikoanalyse zu ermitteln.
Man ist allerdings immer auf der sicheren Seite wenn man diesen auch ein baut.
Die VDE gibt diverse Beispiele bei denen der Typ 1 auf jeden Fall notwendig ist wie z.B. bei Dachständereinspeisung.
 
Für Wohngebäude ist eine Überspannungsschutzkonzept verpflichtend

Wo steht diese Verpflichtung denn beschrieben?

Ob man einen Typ 1 Ableiter benötigt ist mit einer Risikoanalyse zu ermitteln.

Und woher hast du diese Erkenntnis? Risikoanalyse kenne ich nur aus dem Bereich der Blitzschutznormen.

M.W. steht in der DIN VDE 0100-443 genau das Gegenteil, das naemlich in D solch eine Risikoanalyse zum Überspannungsschutz nicht zur Anwendung kommen soll, ausgegrauter Abschnitt iirc.
(Es koennte ja sonst dazu fuehren, das man das Risiko zu gering analysiert und dann die Hersteller auf ihren schoenen Ueberspannungsschutzkomponenten sitzen bleiben... <fg>)
 
DIN-VDE 0100-443 443.4 :" Der Schutz bei transienten Überspannungen muss vorgesehen werden, wenn die Folgen der Überspannung Auswirkungen haben auf:....5) Einzelpersonen z.B. in Wohngebäuden....wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II errichtet sind. Anmerkung 2 Es ist davon aus zugehen, dass in Wohngebäuden grundsätzlich Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II an die feste Installation angeschlossen werden..."

Auswahl und installation, also das "Wie" und "Womit" regelt dann die VDE 0100-534
Darin ist dann zu lesen im Punkt 534.1"...Zum Schutz bei indirekten Blitzeinwirkungen und bei Schaltüberspannungen müssen mindestens Überspannungs-Schutzeinrichtugnen (SPD)s Typ 2 verwendet werden."

Zusätzlich dann mit Äußerem Blitzschutz oder auch Bei Dachständer mit Typ 1 (gleicher Abschnitt)
 
Thema: Wann ist Typ 1 Pflicht?
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