Begrifflichkeiten: Erstmal sind beides, wie auch Typ 3, Überspannungsableiter - auch wenn Ableiter vom Typ 1 mitunter auch Blitzstromableiter oder ähnliches genannt werden. Technisch basieren diese auf Funkenstrecken, Gasableitern, Varistoren, Dioden oder ähnlichen Konstruktionen bzw. Bauteilen, die beim Überschreiten einer zu definierenden Spannungshöhe Leitfähig werden gegen das Bezugspotential Erde, dass durch Erder, Erdleiter, Potentialausgleichsleiter, Funktionserdungen, Nulleiter oder Schutzleiter an den jeweiligen Überspannungsableiter angeschlossen wird.
Die Typen 1 bis 3 unterscheiden sich in ihren Eigenschaften, welche Ströme abgeleitet werden können und welche Spannungen verkraftet und auf welches Maß begrenzt werden können. Und hier beginnt der Punkt, warum Typ 1 Ableiter dem Blitzschutz zugeordnet werden, da diese das höchste Ableitvermögen aufweisen, aber eine für viele Geräte noch immer schädlich hohe Restspannung durchlassen. Für diese sind dann Typ 2 und 3 nach Bedarf nachgeschaltet oder in Kombination verbaut.
Zur Fragestellung: Nach DIN VDE 0185-305-3 ist ein Ableiter vom Typ 1 für die elektrische Anlage erforderlicher Bestandteil des inneren Blitzschutz bei Vorhandensein einer äußeren Blitzschutzanlage. Die nahezu flächendeckende Einführung von Typ 2 Ableitern für eine Vielzahl an Gebäuden, in denen sich Menschen aufhalten, ergibt sich aus der DIN VDE 0100-443. Ergänzende Ableiter vom Typ 2 und 3 können empfohlen sein
nach DIN VDE 0100-534 oder verpflichtend nach DIN VDE 0185-305-4.
Alle Normen gelten nicht pauschal für alle Gebäude, es wird nach der Vorhandensein einer Blitzschutzanlage, der Blitzschutzklasse und der Art und Nutzung der Gebäude unterschieden. Zudem gibt es weitere Normen, die für Antennen und andere Fernmeldeanlagen relevant sind, die Forderungen nach Überspannungsschutz und Schutzpotentialausgleich stellen.