Unterverteilung CEE 63/32/16A, 22kW Wallbox, 32/16/16 WS Kreis

Diskutiere Unterverteilung CEE 63/32/16A, 22kW Wallbox, 32/16/16 WS Kreis im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, wer mags kompliziert und langwierig? ;-) Der Elektriker hat in der Garage eine Mennekes 1145A 63A CEE Wanddose für Baustrom (Drehkran etc.)...
Davon kann doch gar keine Rede sein!

Ich erzähle es jetzt ein letztes mal:

Im Haus reicht ein simpler Hauptschalter für 12€.
In die Garage kommt ein Überspannungschutz Typ 2 und mehrere FI-Schutzschalter parralel, welche über einzeln oder in Gruppen angeordnete LS-Schalter 1 bzw. 3pol. die Verbraucher versorgen.
Wenn für die Klimaanlage auch ein FI verbaut werden soll (Netztform bis dato unbekannt), muß das ein Typ B sein,
für den Rest reicht Typ A.
 
Macht doch mal einen vernünftigen Gegenvorschlag.

Es geht doch hier nicht um Gegenvorschlaege und Abstimmung, was gefaellt wen am besten. Was fehlt, ist schlicht und einfach eine Planung deines Unterverteilers und der umgebenden Elektroanlage. Und die bekommt man nicht eben mal vom Hoerensagen aus dem Forum zusammen. Da spielen die ganz konkreten Vorgaben vor Ort mit rein.

Bisher habe ich alles eingearbeitet was ihr vorgeschlagen habt und es ist kein Neubau mit reichem Bauherrn sondern ein 80 Jahre altes EFH was einfach nur ein neues Dach und eine Klimaanlage bekommen soll.....

...und Baustrom, Kran, PV usw.
Die dabei anzutreffenden Probleme, von Geraeteanschluss, Leistungsbedarf, rechtlichen Vorgaben bis hin zu Ausbau Optionen wurden ja schon angesprochen. Dafuer braucht es nun mal irgendjemand, der sich mit dem ganzen auskennt, die Sachen entsprechend planen und auslegen kann, und das dann umsetzt. Auch in Hinblick auf die Kommunikation mit den Behoerden, EVU, Netzbetreiber usw.

Dein Ehrgeiz, das selbst zu machen, in Ehren...aber die Erfolgsaussichten sind da nicht gerade als rosig zu betrachten.
 
@karo28:
Nachdem ich mich beim Netzbetreiber erkundigt hatte, dann den Elektroinstallateur, der im Handwerksverzeichnis der Stadtwerke eingetragen ist, mit dem bauseitigen Baustromanschluß beauftragt habe und das hier benannt hatte, ging das Ganze ja erst los....

Hier wurde gesagt, daß die 63A Neozed Sicherungen Blödsinn sind, daß ich die CEE Dose und ggf. den Baukran des Bauunternehmers bei den Stadtwerken anmelden müsse usw. usf.

Die Stadtwerke haben mir heute zum dritten Mal mitgeteilt, daß sie sich nicht dafür interessieren was hinter dem Zähler in der "Inneninstallation" passiert, es sei denn ich benötige einen zusätzlichen Baustromzähler oder eine Anschlußerweiterung. Die explizit abgefragte 63A CEE Dose, den Baustromverteiler mit Kran und ca. 30 kW Last oder eine 32A CEE Dose interessieren sie nicht! Nur bei einem fest installierten Durchlauferhitzer oder einer Ladestation sind sie involviert. Ich habe jetzt eine schriftliche Bestätigung angefordert!
=> und gerade bekommen. Die Leistung steht mir zur Verfügung und ich kann sie auch für einen Kran nutzen. Sollten nachweislich Störung davon ausgehen muß ich nach Aufforderung die Geräte unverzüglich außer Betrieb setzen. Das bezieht sich auf die Bereitstellung bis HAK, für den Rest soll ich einen zugelassenen Fachbetrieb beauftragen....

Auch die Klimafachbetriebe mit Ihren Elektrofachkräften sind nicht gerade hilfreich. Heute habe ich auf ausdrückliche Rückfrage die Aussage bekommen, daß abweichend von der deutschen Installationsanleitung zwar "ein allstromsensitiver FI Schutzschalter benötigt" wird, aber nur "ein C16 Automat als separate Absicherung" gebraucht wird. "Die 32 Ampere sind angegeben, da die Geräte in Japan grundsätzlich mit einer zusätzlichen über Strom betriebenen Heizung laufen." Trotzdem bleibt es bei 3x4mm² Gummischlauchleitung.... Einen Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene hätten die noch nie gemacht denn um "Blitzschutz" müsste sich der Dachdecker kümmern....

Bei der PV-Anlage wollte der Elektriker des Solateurs lt. Angebot ein getrenntes APZ Feld neben den Zählerschrank hängen, was nach meiner Kenntnis der VDE AR4100 wohl nicht geht. Die Nachrüstung eines APZ Feldes im Zählerschrank ist zwar nach eigenen Erkundigungen beim Zählerschrankhersteller technisch möglich, aber bei der erforderlichen Neu- Abnahme kann der Messstellenbetreiber darauf bestehen, dass die Anlage komplett der aktuellen VDE AR4100 entspricht. In diesem Fall wäre der Schrank schlicht 150 mm zu klein, da die Mindesthöhe mittlerweile 1100 mm beträgt. Auch das sagt einem keiner vorher, sondern lässt es bei der Installation drauf ankommen und baut dann eben später nochmal mit Extrakosten die ganze Anlage um, wenn die Abnahme wegen fehlender und falscher Fachplanung scheitert.

Was ich mit der 5*16 mm² Leitung in der Garage will, habe ich zum Ausdruck gebracht (CEE Wanddosen mit 63A/32A/16A) und Aufteilung in 3 einphasige WS Stromkreise für Klimaanlage, Licht und Schukosteckdosen. Dazu kann man einen Vorschlag machen wie die Unterverteilung idealerweise aussieht und was man berücksichtigen sollte, wenn man will.

Das andere Zuleitungsende Ende mit Hausverteilung, PV, Batteriespeicher, APZ Feld etc. ist bis auf die kritisierte Leitungsabsicherung (vom Fachmann installierter RCD TypA und 63A Neozed) ein anderes Thema und muß eh später vom Netzbetreiber abgenommen werden. Da hoffe ich, daß der dem Solateur rechtzeitig Vorgaben macht.

Die Annahme, dass jeder "Fachmann" alles berücksichtigt oder nach seiner Arbeit irgendwelche Messungen vornimmt (außer auf meinen Wunsch Drehfeld bestimmen und wechseln) kann ich nicht bestätigen!!!!! Wen soll ich also mit der Planung beauftragen?

Um sowas zu vermeiden möchte ich hier im Vorfeld die Planung diskutieren und die potentiellen Fehler ausräumen bzw beseitigen (wie den 63A Neozedblock) oder eben gezielte Fragen stellen wie bei den Stadtwerken, dem Klimaanlagemonteur oder dem Zählerkastenhersteller.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe schon, daß Du hier eine Planung diskutieren möchtest, es ist aber nun mal leider so, daß man das nicht kann wenn man sich dazu nicht örtlich umsehen kann und Gegebenheiten begutachtet.
Wenn die Stadtwerke ihr eigenes Regelwerk nicht verstehen soll es mir auch recht sein, wenn Du das schriftlich hast heb Dir das auf jeden Fall gut auf.

Mit der Installation der PV Anlage und damit wesentlichen Änderung an deiner Anlage die nun von einer reinen Verbrauchsanalge zu einer Verbrauchs und Erzeugungsanalge wird mußt Du Dich auch damit abfinden, deine Anlage gemäß den AKTUELLEN Normen anzu passen.
Mit einer Anlage die von 1989 wohl schon mindestens mal für Endstromkreise das TN-S Netz aufweist sollte das aber mit vertretbarem Aufwand machbar sein.
hierzu gehört die Umstellung auf ein TN-S Netz, FI für (fast) alle Endstromkreise, Herstellung des Handrückenschutzes innerhalb der Anlage, sowie wahrscheinlich auch ein neuer Zählerschrank und natürlich auch umfänglichen Überspannungsschutz, allein schon weil auch durch den Wechselrichter Deiner PV Anlage eine Überspannung verursacht werden kann.

Einer Empfehlung der VDE sollte man tunlichst Folgen, solange man kein wirkliches Argument dagegen hat, denn die VDE gibt nur einen Mindeststandart an, Wer eine gute Anlage mit Zukunft haben will muß mehr tun.

wo steht das Objekt eigentlich?
 
Hallo Octavian, das Haus steht in NRW in der Nähe von Düsseldorf.
.
Die "Erlaubnis" bzw. Bestätigung der Stadtwerke habe ich mir ausgedruckt und zur Rechnung des Elektroinstallateurs geheftet.

Die Anlage wurde zuletzt beim Ausbau eines zweiten überflüssigen Zählers 2011 oder 2013 abgenommen. Beide Etagen im Haus haben jeweils einen TypA RCD (parallel, bei einem liegt der Dachboden und beim anderen der Keller mit drauf) und der neue Typ A RCD ist parallel zu den anderen beiden.

Ich werde wohl tatsächlich jetzt einen Kleinverteiler, die LSS, den RDC Typ B die 32 A CEE Wanddose, die Gummischlauchleitung und den SPD kaufen, die Unterverteilung vormontieren und dann den Elektroinstallateur um Inbetriebnahme (Trennen der 5x16 mm² Leitung und Einbinden der UV), dabei Wechsel seines RCD Typ A gegen B, Ausbau seines 63A Neozedblocks und Überprüfung der Unterverteilung und Messungen bitten.

Ich frag ihn mal ob er es für sinnvoll hält den Neozedblock durch einen 40A Neozed Block (x1,6 =64A) zu ersetzen, wenn der Rohbauer mit 27,6 statt 30 kW leben kann....

Die Klimaanlagenmonteure schließen dann dem Baufortschritt entsprechend die Gummischlauchleitung an den Koompressor auf dem Dach an und messen sie durch.

Die Photovoltaikmonteure sollen sich erst mit den Stadtwerken absprechen und dann die Anlage entsprechend modernisieren und PV und Batteriespeicher anschließen.
Das geht natürlich erst wenn das neue Dach fertig ist und die PV drauf bzw. der Speicher in den Keller kann.

Die Reihenfolge ist nicht ideal aber auch so ohne weiteres nicht mehr zu ändern. Ist ja kein Neubau sondern ein bewohnter Altbau....

Also wenn es noch Schlussbemerkungen zu meiner UV in der Garage gibt, dann her damit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werde wohl tatsächlich jetzt einen Kleinverteiler, die LSS, den RDC Typ B die 32 A CEE Wanddose, die Gummischlauchleitung und den SPD kaufen, die Unterverteilung vormontieren und dann den Elektroinstallateur um Inbetriebnahme (Trennen der 5x16 mm² Leitung und Einbinden der UV), dabei Wechsel seines RCD Typ A gegen B, Ausbau seines 63A Neozedblocks und Überprüfung der Unterverteilung und Messungen bitten.
Dann bist Du der Errichter und haftest für alles. Der Elektroinstallationsbetrieb muss den Errichter benennen beim Netzbetreiber.
Es gibt nur einen Errichter.
Genau so einen Fall haben wir gerade. Nach einem brand, wollte der montierende alles auf den Elektrobetrieb abwälzen. Doch hatte er die Mängel an den Betreiber geschrieben. Nach dem Brand, zahlte die Versicherung nicht. Der Errichter und Betreiber will nun das Geld von der Betriebshaftpflicht des Elektrobetriebes. Doch hier stellte die Versicherung fest, das nur ein Konzessionierter Betrieb die Arbeiten durchführen darf. Siehe hierzu NAV §13. Das abwälzen des Errichters auf einen Prüfer ist nicht möglich, da dieser selbst nicht ein Werk schuldet.

Es bleibt dabei es gibt einen Errichter der sein tun und unterlassen Schutzziele erreichen kann oder eben nicht. Er führt auch die Nachweise.
 
Lieber elektroblitzer. Dazu kann ich ausnahmsweise sagen, daß das Quatsch ist was Du schreibst.
Juristisch muß man unterscheiden zwischen der "Errichter" im praktischen und dem "Errichter" in juristischen Sinne.
Ansonsten dürften die Stifte/Lehrlinge/Auszubildenen keinen Handschlag tun und in vielen Gewerken die Gesellen (ohne Meisterbrief) nie alleine auf der Baustelle arbeiten.
Der Stift oder Dritte können sogar (unter Aufsicht des Arbeitsverantwortlichen) die Anlage komplett alleine montieren. Unter Spannung sind bei Azubi's Fehlersuche und Feststellen der Spannungsfreiheit erlaubt. Dann gibt es ja auch noch die anderen elektrotechnisch unterwiesenen Personen die unter Aufsicht einer EFK arbeiten.
Über die Bau und Montagearbeiten (Leerrohre, Anschrauben von Kleinverteiler oder Wanddosen) brauchen wir hoffentlich nicht reden.
Im Verteilerkasten führe ich lediglich Hilfs und Montagearbeiten an spannungslosen Systemen aus, genau wie der Monteur beim Verteilerschrankhersteller der vorkonfektionierte Verteiler anbietet (oder meinst Du das montiert eine EFK?).
Die Legal-Verantwortung trägt der Elektroinstallateur (bzw die EFK) der die vorkonfektionierte Anlage ans Netz bringt und die Erstprüfung durchzuführen hat.
Er ist dann juristisch der Errichter im Auftrag des Betreibers.
Anlagenverantwortlich bin ich als Eigentümer und Betreiber sowieso.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dazu ist ggf. folgender Artikel hilfreich, die "medizinische Komponente" kann man sich ja herausdenken, um es allgemeingültiger anzusehen.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjU5a_jrdHpAhXH0qYKHbwwAoEQFjACegQIARAB&url=https://www.elektropraktiker.de/ep-2002-05-404-406.pdf?eID=tx_nawsecuredl&falId=5916&hash=9ef8ac4c6b7264543ae24701aa570139&usg=AOvVaw247EFjy1qP_MekLXHlJ103

Fazit:
Am langen Ende muss irgendwer die Rübe hinhalten.
Das ist in der Regel derjenige, der die Anlage geprüft und gemessen hat und dann die Prüfergebnisse schriftlich vorglegt hat. Bescheinigt dieser, dass die Anlage sicher und normgerecht ist, muss er auch dafür gerade stehen. Nicht der Montierende. Der ist gegebenfalls haftbar, falls "ohne Zutun" eine Steckdose nach 3 Monaten wieder aus der Wand fällt oder eine Lampe von der Decke.
Ist dem "Prüfer" das zu heikel, da er keine Kenntnis von der ordnungsgemäßen Montage und Installation hat (weil ein Dritter das ausführte) und er sich nicht in der Lage sieht, das zu kontrollieren, kann er ja den Prüfauftrag ablehnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dazu ist ggf. folgender Artikel hilfreich, die "medizinische Komponente" kann man sich ja herausdenken, um es allgemeingültiger anzusehen.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjU5a_jrdHpAhXH0qYKHbwwAoEQFjACegQIARAB&url=https://www.elektropraktiker.de/ep-2002-05-404-406.pdf?eID=tx_nawsecuredl&falId=5916&hash=9ef8ac4c6b7264543ae24701aa570139&usg=AOvVaw247EFjy1qP_MekLXHlJ103

Fazit:
Am langen Ende muss irgendwer die Rübe hinhalten.
Das ist in der Regel derjenige, der die Anlage geprüft und gemessen hat und dann die Prüfergebnisse schriftlich vorglegt hat. Bescheinigt dieser, dass die Anlage sicher und normgerecht ist, muss er auch dafür gerade stehen. Nicht der Montierende. Der ist gegebenfalls haftbar, falls "ohne Zutun" eine Steckdose nach 3 Monaten wieder aus der Wand fällt oder eine Lampe von der Decke.
Ist dem "Prüfer" das zu heikel, da er keine Kenntnis von der ordnungsgemäßen Montage und Installation hat (weil ein Dritter das ausführte) und er sich nicht in der Lage sieht, das zu kontrollieren, kann er ja den Prüfauftrag ablehnen.

Guter Link!
Fazit für mich ist, dass ein seriöser Fachbetrieb auf die vom TE vorgegebenene laienhafte mit Hilfe eines Forums erstellte Planung nicht eingeht und den Auftrag dankend ablehnt. Dann auch noch die Konstellation wobei der TE mit anderen Gewerken "abstimmt", sogar mit dem VNB, unmöglich. Sicherlich wäre es möglich die Haftung rechtlich auszuschließen. Das wäre aber aufwendig und wird eine sehr aufwendige Dokumentation brauchen. Ich sehe nicht ein, warum man darauf eingehen sollte.

Aber es gibt genug Unseriösen….

Fazit ist oft auch, dass von allen Gewerken, keiner sich so schlecht selbst verkaufen kann als der Elektriker...

EP schrieb:
Wann werden die Elektrotechniker endlich schlaue Unternehmer und lernen, ihr Wissen, ihre Erfahrung, ihr handwerkliches Können und betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten, vor allem aber die Gefahrengeneigtheit unseres Berufes richtig zu verkaufen?
 
@LED Supplier: und so stirbt das Handwerk aus Arroganz....mit dem frechen Spruch auf den Lippen, daß die Kunden ja nicht für "Qualität" bezahlen wollen.
Stattdessen behelfen sich die Leute selbst und der unseriöse Subunternehmer installiert das ganz Gebäude für nen Appel und ein Ei. Toll!
 
Stattdessen behelfen sich die Leute selbst und der unseriöse Subunternehmer installiert das ganz Gebäude für nen Appel und ein Ei. Toll!

Ist das nicht genau dein Vorgehen? Warum beauftragst du nicht einen Planer, bzw. Elektrofirma mit der Planung?
 
Hallo LED_Supplier,
hier wurde mir ja mitgeteilt, daß der Fachbetrieb keine Ahnung hätte, der neue Baustromanschluß rechtswidrig wäre usw. usf.

Anscheinend können Handwerker zumindest in NRW (Bayern ist da anders) auch keine Planung für den Kunden und mit dem Kunden, und nehmen wenig Rücksicht auf die Wünsche der ahnungslosen Kunden?! Das sieht man z.T. ja hier im Forum sehr deutlich mit welcher Arroganz die Betreiber (Kunden) als zu doof behandelt werden, statt ihnen zu helfen wie man die Wünsche technisch und fachlich umsetzen kann....Hauptsache Umsatz.

Manchmal hat man ja eine Chance, wenn man sich selber vorher in hilfsbereiten Foren schlau macht, damit man seine Wünsche "mundgerecht" der Fachfirma übermitteln kann und anschließend wenigstens annähernd prüfen kann ob sie die Arbeiten fachlich entsprechend umsetzt.

Die notwendige Beratung und spätere Dokumentation der Auswahl und Errichtung der Anlagen mit Schaltplänen, Typ und Querschnitt der Leitungen, Länge der Stromkreise, Art und Typ der Schutzeinrichtungen, Bemessungsstrom und Einstellwerten, zu erwartenden Kurzschlussströmen, Einbauort nicht sichtbarer Geräte, Übergabe der Betriebs und Wartungshandbücher bzw. Bedienungs und Wartungsanleitungen, Gerätedokumentationen sowie die Aufzeichnungen der geprüften Stromkreise mit Empfehlungen für angemessene(!) Reparaturen und Verbesserungen, Hinweise zum Blitz und Brandschutz etc. wie sie von den Zivilgerichten z.B. gemäß DIN VDE 0040, DIN 18015 als annerkannter Stand der Technik, DIN VDE 0100 510-10, DIN VDE 0100 600-06, VDE 0105 100/A1-06 als normgerechter Bestandteil des Werkvertrages (d.h. ohne Zusatzkosten) gesehen werden, habe ich in einem Privathaushalt übrigens noch nie gesehen.

Auch die notwendige Einweisung des Betreibers entfällt meistens "weil der ja eh keine Ahnung hat" und man ja "nicht jeden Kunden zum Fachmann ausbilden kann"...

Ich möchte aber keinen Facharbeiterlohn für Gier, arrogante Kommentare, Hilfstätigkeiten wie Löcher bohren und Verteiler bestücken oder den überteuerten Weiterverkauf von Baugruppen bezahlen, zahle aber weiterhin gerne für gute Beratung, die Fachplanung, handwerklich und optisch saubere elektrische Installation, Prüfung, Abnahme, Dokumentation und freundlichen Service.

Wenn das deutsche Handwerk z.T. diese Kernleistung auch für viel Geld nicht mehr kann oder das als "unseriös" bezeichnet, dann kann ich auch die billigsten Betriebe aus dem Ausland nehmen oder die Arbeiten komplett selber machen, soweit das "Kartell" es ohne weitere EU Regelungen schon zulässt bzw. es niemand merkt. Dann brauche ich mich nur wegen der schlechten Arbeit aber nicht zusätzlich noch wegen des vielen Geldes und der Arroganz zu ärgern.

Viel Erfolg mit Deinem seriösen Fachbetrieb, mit dem Du Dein Gewerk so schlecht selbst verkaufen kannst.
Frag Dich mal warum- am Geiz der Kunden liegt es jedenfalls nicht!
 
Die notwendige Beratung und spätere Dokumentation der Auswahl und Errichtung der Anlagen mit Schaltplänen, Typ und Querschnitt der Leitungen, Länge der Stromkreise, Art und Typ der Schutzeinrichtungen, Bemessungsstrom und Einstellwerten, zu erwartenden Kurzschlussströmen, Einbauort nicht sichtbarer Geräte, Übergabe der Betriebs und Wartungshandbücher bzw. Bedienungs und Wartungsanleitungen, Gerätedokumentationen sowie die Aufzeichnungen der geprüften Stromkreise mit Empfehlungen für angemessene(!) Reparaturen und Verbesserungen, Hinweise zum Blitz und Brandschutz etc. wie sie von den Zivilgerichten z.B. gemäß DIN VDE 0040, DIN 18015 als annerkannter Stand der Technik, DIN VDE 0100 510-10, DIN VDE 0100 600-06, VDE 0105 100/A1-06 als normgerechter Bestandteil des Werkvertrages (d.h. ohne Zusatzkosten) gesehen werden, habe ich in einem Privathaushalt übrigens noch nie gesehen.

Auch die notwendige Einweisung des Betreibers entfällt meistens "weil der ja eh keine Ahnung hat" und man ja "nicht jeden Kunden zum Fachmann ausbilden kann"...

Wirklich, das erwartest du vom AN, indem du:
Ich werde wohl tatsächlich jetzt einen Kleinverteiler, die LSS, den RDC Typ B die 32 A CEE Wanddose, die Gummischlauchleitung und den SPD kaufen, die Unterverteilung vormontieren und dann den Elektroinstallateur um Inbetriebnahme (Trennen der 5x16 mm² Leitung und Einbinden der UV), dabei Wechsel seines RCD Typ A gegen B, Ausbau seines 63A Neozedblocks und Überprüfung der Unterverteilung und Messungen bitten.
das glaubst du doch selber auch nicht, oder?

Hast du eigentlich den Beitrag von @Stromberger und den Artikel im EP gelesen, und verstehst du, dass du hier der Arzt bist?

zahle aber weiterhin gerne für gute Beratung, die Fachplanung, handwerklich und optisch saubere elektrische Installation, Prüfung, Abnahme, Dokumentation und freundlichen Service.
das glaubt hier aber keiner…

dann kann ich auch die billigsten Betriebe aus dem Ausland nehmen
Gibt es auch im Inland. Warum machst du eigentlich nicht gleich alles selbst inkl. Prüfung und "Abnahme"?

P.S. meine Firma ist übrigens kein Elektrofachbetrieb.
 
ohne Worte...
P.S. vielleicht den verlinkten Artikel nochmal lesen oder einen Fachmann fragen der sich mit Recht auskennt!

Ich denke das Thema kann in diesem Forum geschlossen werden.
Ich werde jetzt vorgehen wie in #46 beschrieben und die offenen Fragen mit der eingetragenen Fachfirma besprechen, deren Arbeit hier eingangs so kritisiert worden ist...

Danke nochmal an alle mit konstruktiven Beiträgen und technischen Erläuterungen insbesondere Hinweise aus Antworten #13/19/24/26/31/33/41.

Grüße Teddy
 
Thema: Unterverteilung CEE 63/32/16A, 22kW Wallbox, 32/16/16 WS Kreis
Zurück
Oben