2-adriges Kabel für Deckenlampe - Bestandsschutz, GEFAHR?

Diskutiere 2-adriges Kabel für Deckenlampe - Bestandsschutz, GEFAHR? im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin, an meiner Decke hängt ein 2-adriges Kabel, an dem ich bisher eine Lampe hängen hatte. War lange kein "Problem", bis mich jemand darauf...
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HansMeister

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Moin,

an meiner Decke hängt ein 2-adriges Kabel, an dem ich bisher eine Lampe hängen hatte. War lange kein "Problem", bis mich jemand darauf aufmerksam machte, dass es nicht zulässig, obendrein gefährlich ist. Ich will eigentlich einen Kronleuchter dort montieren. Da es einigen Aufwand kosten würde, das Kabel durch ein 3x1,5 Nym auszutauschen, überlege ich, ob ich es so lassen kann.

Daher: Wie gefährlich ist es, das so zu lassen?

Und: Besteht Bestandsschutz? Habe das Kabel so vorgefunden, als ich in die Wohnung (Eigentum) zog.

Danke für Aufklärung.

Gruß
Hans
 
Weiss man, wann die Elektroinstallation erstellt wurde? Welche Farben haben die Adern aus der Decke?

Ansonsten wäre es besser, eine schutzisolierte Leuchte zu montieren, die ja keinen Schutzleiter braucht.
 
Hallo,
es war vor mehr als einem halben Jahrhundert so Zulässig.
Ich fürchte das auch deine Steckdosen nur 2 Adern haben.
Gibt es schon einen RCD (FI)?
Mach mal einige Fotos
Heutigen Sicherheitsstand wird das so wohl nicht erfüllen.
Anpassungsforderungen gibt es nur bei Änderungen und Erweiterungen oder Alterung sowie Nutzungsänderung.
Da wird schon was dabei sein.
Auf den Bildern vom Verteiler ... können wir sicher mehr sehen
 
Weiss man, wann die Elektroinstallation erstellt wurde? Welche Farben haben die Adern aus der Decke?

Ansonsten wäre es besser, eine schutzisolierte Leuchte zu montieren, die ja keinen Schutzleiter braucht.

60er Jahre schätze ich. Farben: schwarz und blau.
 
Hallo,
es war vor mehr als einem halben Jahrhundert so Zulässig.
Ich fürchte das auch deine Steckdosen nur 2 Adern haben.
Gibt es schon einen RCD (FI)?
Mach mal einige Fotos
Heutigen Sicherheitsstand wird das so wohl nicht erfüllen.
Anpassungsforderungen gibt es nur bei Änderungen und Erweiterungen oder Alterung sowie Nutzungsänderung.
Da wird schon was dabei sein.
Auf den Bildern vom Verteiler ... können wir sicher mehr sehen

Die dazugehörige Steckdose hat 4/5 Adern: Es ist ein Doppel-Wechselschalter. Ich will es aber nicht komplizierter machen als es ist, denn es ist ziemlich viel Kraut und Rüben in der Bude, es mehrere gibt Abzweigdosen in unmittelbarer Nähe usw.

Verteiler meinst du Verteilerdose? Habe ich noch nicht gefunden. Leider sind die Verteilerdosen in meiner Wohnung nicht an ihrer üblich anzutreffenden Position, sondern verputzt und an beliebigen Stellen in der Wand. Ich habe bisher nur eine in der Nähe gefunden, dort endet aber nicht das Kabel der Deckenlampe. Ich kann wie gesagt mit einigem Aufwand den Putz entlang des Kabels wegklopfen und schauen, wo es endet. Aber wollte vorher nochmal abklären, ob ich unbedingt muss.
 
Ich meine den Stromkreisverteiler mit den Sicherungen

Ohne 30 mA RCD würde ich keine Wohnung mehr akzeptieren
 
Ich meine den Stromkreisverteiler mit den Sicherungen

Ohne 30 mA RCD würde ich keine Wohnung mehr akzeptieren
Wohnst denn auch nicht im Ballungsgebiet! Dann wärest du froh, wenn du in der Küche mindestens zwei Steckdosen - eine auf jeder Seite - hast. Und - Hauptsache die funktionieren, der Rest ist egal!
 
Das ist so auf jeden Fall zu ersetzen.
Flexible Manteleleitungen dürfen und durften NICHT im/unter Putz verlegt werden.

Die Farbe lässt erkennen, daß dieser Anschluß zu keiner Zeit einer Norm entsprochen hat.
Möglicherweise ist sogar der Querschnitt unzureichend mindestens wäre 1,5mm².

Selbst wenn es Bestandsschutz hätte ist so eine Installation gefährlich, deswegen wurden ja bereits 1973 die Normen diesbezüglich geändert, da man die erheblichen Gefahren der klassischen Nullung erkannt hat.

Hier hilft nur Leitung neu ziehen lassen.
anstatt 3 Adern würde ich allerdings gleich 5 Adern ziehen, das ist vom Aufwand her gleich und man kann gerade bei einem Kronleuchter auch die Kerzen in bis zu drei Gruppen schalten.
Dann hat man wenn man schon die Arbeit hat wenigstens auch zusätzlich einen funktionalen Gewinn.
 
Es kommt auf den Aufwand an

Wenn du eh noch tapezieren musst dann würde ich es tauschen


Hast du aber schon tapeziert würde ich sicher nicht wegen einenes Kabels alles wieder aufreißen
 
gut dazu gibt es natürlich die Alternative das Kabel beidseitig ab zu klemmen....

eine sehr unzureichende Meldung und wieder mal ein Aufruf zum Pfusch
 
Die Leitung muss erneuert werden, ganz einfach.
Zudem sollte die gesamte Anlage überprüft werden wer weis was da noch für Mängel sind.
Ich habe ja selbst eine ETW von 1963 wo aber Schwarz-Grau rote Leitungen installiert sind.
Trotz allen habe ich fast die gesamte Wohnung neu Installiert nur die Deckenleitungen blieben und einige gebräuchliche Zuleitungen dessen Messwerte ok waren.
 
Die Leitung muss erneuert werden, ganz einfach.
Zudem sollte die gesamte Anlage überprüft werden wer weis was da noch für Mängel sind.
Ich habe ja selbst eine ETW von 1963 wo aber Schwarz-Grau rote Leitungen installiert sind.
Trotz allen habe ich fast die gesamte Wohnung neu Installiert nur die Deckenleitungen blieben und einige gebräuchliche Zuleitungen dessen Messwerte ok waren.
Warum sollte ich dies in HH als Vermieter machen, wenn ich die Bude auf jeden Fall vermietet bekomme?
 
Warum sollte ich dies in HH als Vermieter machen, wenn ich die Bude auf jeden Fall vermietet bekomme?
Hier ist es aber eine ETW, @Www. Siehe #1
Und die das Verkaufen, die haben eh keine Ahnung davon, denn das sind Makler.
Deshalb sollte man gerade bei Altimmobilien immer einen Fachkundigen ins Boot nehmen wenn man solch eine Wohnung besichtigt und selbst keine Ahnung hat wie das sein soll. Du kennst es ja selber als Gutachter.
 
Und die das Verkaufen, die haben eh keine Ahnung davon, denn das sind Makler.
Das sind Verbrecher im Anzug. Soviel Ahnung haben die schon, es wird nur schöngeredet!
Deshalb sollte man gerade bei Altimmobilien immer einen Fachkundigen ins Boot nehmen wenn man solch eine Wohnung besichtigt und selbst keine Ahnung hat wie das sein soll. Du kennst es ja selber als Gutachter.
Nicht nur Altimmobilien, aber ich selber kenne ausreichend Fälle, wo der Interessent, der mit einem SV antanzt, die Wohnung/Haus unter Garantie nicht bekommt. Momentan gibt der Markt dies noch so her.
 
Müsste 1963 sein. Hier ein Foto

Das ist eine Flachleitung H03VVH, vermutlich nur 2 x 0,75mm²
Es war nie zulässig, so zu installieren.
Diese Leitung wurde vermutlich von einem Laien nachgerüstet - und zwar lange nach der Erstinstallation.
Eventuell wurde damit ein originaler Leuchtenanschluss verlängert - dann würde mich die Ausführung der Flickstelle interessieren.

Bei Leuchten kleiner Leistung (Wohnraum, LED) ist eine Überlastung der Leitung nicht zu befürchten. Wenn die Flickstelle mies ausgeführt ist - wovon man ausgehen muss - sollte man beim Tapezieren erwarten, dass es eine Stelle gibt, wo die feuchte Tapete einem elektrische Schläge verpasst. Zwischen Beton, Putz und einer Tapetenschicht eingebettet wird diese Leitung oder die Flickstelle keinen Brand auslösen.

Du musst befürchten, dass andernorts in der Wohnung auch laienhaft gepfuscht wurde.

Eine Leuchte, die einen Schutzleiter benötigt, würde ich da niemals installieren. Eine Leuchte mit doppelter oder verstärkter Ioslierung (Schutzklasse 2) und geringer Leistung würde ich da ggf, installieren, wenn meine Bauchschmerzen wegen der unbekannten Flickstelle beseitigt werden konnten.
 
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