2 Stromzähler als 2. Gerät

Diskutiere 2 Stromzähler als 2. Gerät im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Wir haben ein Haus mit 2 Wohnungen, die 2. Wohnung steht seit 1/2016 so gut wie leer. Im Keller haben wir 2 Original Schwarze Stromzähler von den...
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neptun

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Wir haben ein Haus mit 2 Wohnungen, die 2. Wohnung steht seit 1/2016 so gut wie leer.
Im Keller haben wir 2 Original Schwarze Stromzähler von den E-Werke,
der für die Leere Wohnung koste nur Miete an die E-Werke.

Daher mein Gedanke, den Abmelden, und den Strom über
unseren Zähler laufen lassen, aber wir wollten schon wissen, wie viel Strom darüber läuft, falls wir die Wohnung doch mal wieder vermieten sollten.
Nun wollte ich nicht, das mir ein Elektriker dort ein 39€ Zähler installiert, der dann irgendwann zu Brandbombe wird, es sollte schon ein guter Gerät sein, jemand meinte mal was von 63A?
Es ist auch unwichtig, wenn er sich im Jahr um 10€ verhaut, er must nur Sicher laufen,
vergleiche ich nun die Original Monster Zähler und ein kleiner 39 € Zähler habe ich kein Vertrauen
In das kleine ding.
Hat jemand vielleicht ein Typ? Vielleicht kommt ja ein Elektriker aus Schenefeld, der sich dann mal
unter ********** melden kann.

IT-Service - Entwicklung - Programmierung
 
Das bringt nur rechtliche Probleme mit sich ...

Aber Bitte: Hager EC350, Eltako DSZ12D-3x65A, ... als Beispiel-Typen ...
 
Wenn Du das "mal wieder vermieten willst" hat der Mieter das Recht der freien Anbieterwahl und das bedeutet er muß nicht den Strom von Deinem Anbieter (Zähler) kaufen!

Damit fällt Dein "privater Unterzähler" sowieso aus, zumal Du einen geeichten brauchst und den jeweils nach Ablauf der Eichgültigkeit (8 Jahre elektronische Zähler, 16 Jahre mechanische) tauschen musst, da Du nicht an der Stichprobenverlängerung der EVU beteiligt bist!

Da wird die Zählermiete weiter bezahlen günstiger werden...

Ciao
Stefan
 
sko schrieb:
Wenn Du das "mal wieder vermieten willst" hat der Mieter das Recht der freien Anbieterwahl und das bedeutet er muß nicht den Strom von Deinem Anbieter (Zähler) kaufen!
JA.

Da wird die Zählermiete weiter bezahlen günstiger werden...
Warum? Er kan doch jederzeit wieder einen Zähler beantragen oder was verstehe ich jetzt nicht?
 
neptun schrieb:
Wir haben ein Haus mit 2 Wohnungen, die 2. Wohnung steht seit 1/2016 so gut wie leer.
Im Keller haben wir 2 Original Schwarze Stromzähler
...................................
...................................

Du solltest vorsichtig sein mit dem (fast öffentlichen) Hinweis auf eine leerstehende Wohnung.
Die Gemeinden, Städte usw. lauern nur, um Flüchtlinge unterzubringen.

Lass daher die 2 Schwarzen so, wie sie sind.

Siehe auch hier:

https://www.google.de/?ion=1&espv=2#q=l ... aum+melden

Viele Grüße

wechselstromer
 
Warum willst du überhaupt einen 2.Zähler für die leerstehenden Räume beibehalten?

Da dort bei Leerstand (kann auch Eigenbedarf sein!) kein größerer Verbrauch zu erwarten ist, würde ich mir die 2.Wohnung zu der Hauptsicherung des ersten Zählers hinzuklemmen lassen und den 2.Altzähler abmelden zum Ausbau. Solltest du irgendwann die Räume wieder vermieten wollen, wird dir das EVU auf Antrag wieder einen neuen 2.Zähler für die Mietwohnung einbauen. Der Elektriker klemmt dann die 2.Wohnung auf den neuen Zähler und alles ist ok.

Gruß H&O
 
Solltest du irgendwann die Räume wieder vermieten wollen, wird dir das EVU auf Antrag wieder einen neuen 2.Zähler für die Mietwohnung einbauen.

Und vorher lässt er für viel Geld den Zählerplatz auf die aktuelle TAB umrüsten. Je nach Lage ist das teuerste dann die geforderte Datenleitung zum APL.
 
Zitat:
Solltest du irgendwann die Räume wieder vermieten wollen, wird dir das EVU auf Antrag wieder einen neuen 2.Zähler für die Mietwohnung einbauen.


Und vorher lässt er für viel Geld den Zählerplatz auf die aktuelle TAB umrüsten. Je nach Lage ist das teuerste dann die geforderte Datenleitung zum APL.

Das ändert sich gerade. Weil einige Elektrofirmen die notwendigen Umbauten auf VDE AR-4101 und TAB nicht vorgenommen haben werden Wiederinbetriebsetzungen zukünftig nur noch vom Netzbetreiber durchgeführt.
Das heisst der Eigentümer beauftragt die Änderungen an Zählung und dahinterliegender Elektroanlage das diese den annerkannten Regeln der Technik entspricht.
Diese vorgehensweise ist eigentlich nur Konsequent.
 
@ elektroblitzer,

Ist deine Antwort nicht so zu lesen?:

Zitat:
Das heisst der Eigentümer beauftragt die Änderungen an Zählung und dahinterliegender Elektroanlage (beim Netzbetreiber!), sodass diese den annerkannten Regeln der Technik entspricht.
Diese vorgehensweise ist eigentlich nur Konsequent.


Das wäre letztlich eine nochmalige Empfehlung an den TE alles beim Alten zu lassen und lieber die monatliche Grundgebühr weiter zu zahlen.
Im Fall, dass er die 2.Wohnung wieder vermieten will, kann diese, wie schon geschrieben, sowieso nicht über einen Zwischenzähler laufen.

Gruß H&O
 
ego1 schrieb:
Solltest du irgendwann die Räume wieder vermieten wollen, wird dir das EVU auf Antrag wieder einen neuen 2.Zähler für die Mietwohnung einbauen.

Und vorher lässt er für viel Geld den Zählerplatz auf die aktuelle TAB umrüsten. Je nach Lage ist das teuerste dann die geforderte Datenleitung zum APL.
Das kommt aber immer auf den jeweiligen Netzbereich an, nicht jeder VNB fordert diese Datenleitung.
Vor allen nicht in bestehenden Anlagen.
Hatte kürzlich eine Änderung im TAB-Gebiet SH-Netz-AG in der Nähe von Schenefeld gehabt, da wurde es nicht gefordert.
 
Stimmt. Bei unseren Stadtwerken ist das z.B. überhaupt kein Problem, wenn zumindest schon ein Zählerschrank vorhanden ist, also etwa seit 1991 saniert oder neu gebaut. Wenn in absehbarer Zeit mit einer Neuvermietung zu rechnen ist, bauen die den Zähler nicht mal aus, sondern setzen nur eine klemmen nur ab, wie bei einem säumigen Stromzahler.
 
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