300J altes Schloss, höchstes Gebäude in der Gegend, äußerer BS, verPENte Installation...

Diskutiere 300J altes Schloss, höchstes Gebäude in der Gegend, äußerer BS, verPENte Installation... im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Forum, v.a. auch hallo @Dipol, Deine Einschätzung und Diskussion interessiert mich hier besonders... Ich habe eine Anfrage, in einem 300J...
Aus dem TN-C könnte ich ein lokales TT machen - die Erdungsanlage wird ohnehin ergänzt.
Fuer das Nebengebauede, ja.

Im Haus wuerde ich das sehr gut ueberlegen...da sind einfach zuviele Unwaegbarkeiten. Irgendwelche nachgezogenen, stockwerkuebergreifenden Leitungen, TK, Daten, Antennenkabel...
Man koennte mal die Bausubstanz betrachten, gibt es stillgelegte Kamine, Schaechte, die fuer einen Leitungsweg gangbar waeren?
Deshalb meine ich, dass in jede UV auch ein ÜSS rein gehört
Ja. Wenn deren Abstand > 10-15m von der HV ist.
(statt ein ÜSS in Vorzählerbereich, denn dann müssten die Leitungen zu den Unterverteilungen ab da fünfadrig sein...
Nein, man kann auch Ableiter im TN-C-Netz einsetzen. Vermutlich gibt es im Vorzaehlerbereich ohnehin keine oder nur eine 4-polige SaS?
 
Ein TT Netz ergibt grundsätzlich schon mal eine höherer Berührungsspannung im Fehlerfall deshalb auch die notwendigkeit der schnelleren Abschaltzeiten.

Auch stützt sich die Abscahltug im Fehlerfall bei Erdschluß auf ein prüfpflichtiges Bauteil den FI der gegenüber einer Sicherung auch ein deutlich höheres Risiko des Versagens aufweist.
EMV- Günstig sei mal so dahin gestellt, denn durch die höheren Erdungswiderstände des PE werden betriebsmäßige Ableitströme ausgebremst und es bleiben höhere Spannungen auf dem PE gegen Erde, auch fehlt durch den lokalen Erder der Potentialausgleich zum Rest der Anlage in der es sicher diverse vernetzte elektrische Bauteile gibt.
Zu guter Letzt hängt der ganze Schutz an einem einzelnen Erder der bei versagen zum Problem wird.
 
@karo28
Nein, man kann auch Ableiter im TN-C-Netz einsetzen. Vermutlich gibt es im Vorzaehlerbereich ohnehin keine oder nur eine 4-polige SaS?
Es ist ein vierpoliges Sammelschiensystem...

Ich bin demnächst wieder vor Ort und schau mir mal die Situation genau an.

Will auch mal in die oberen Stockwerke und Dachstuhl und wegen Trennungsabständen zu Fang- und Ableitanlage schauen.

Im Laufe der Zeit ist es da sicher zu der einen oder anderen Näherung durch Änderungen an der Installation innen gekommen.

Die bestehende Elektrik ist leider recht lieblos dahingewurschtelt, Verteiler sehen aus wie ein Teller Spaghetti... Dabei wurde die 'erst' gemacht... Also vor 20 Jahren oder so...
 
Die Vermutungswirkung zieht aber nur bei normkonformer Ausführung wie einem Blitzschutzpotentialausgleich mit energetisch koordiniertem Überspannungsschutz ALLER Energie- und TK-Leitungen. Bei einem Schloss mit komplexer Gebäudestruktur halte ich Handeln aus dem hohlen Bauch ohne einen Anlagenplan und ohne berechnete Trennungsabstände für ein Blitzschutz-Placebo.

Wenn du dafür keine Software hast oder mit der nicht klarkommst, lass die Finger von dem Auftrag und vermittle den an einen größeren Player, der das mit Drohnenaufnahme auch ohne Originalpläne fachgerecht durchziehen kann.
Das sind leider alles nur Allgemeinpositionen.

Hätte mir allerdings wegen der von mir bei Dir vermuteten Erfahrung auf Grund Deiner bisherigen Beiträge eher eine Diskussion nach dem Motto 'mach lieber Maßnahme B statt Maßnahme A, weil das in den und den Punkten Vorteile bringt' erhofft.

Gerade bei den Blitzschutzmaßnahmen gibt es ja keine exakte Regel, was wie zu machen ist, denn eine Risikoabschätzung ist stets auch zulässig.

Bei den Trennungsabständen beispielsweise. Da geht es mir um Näherungen zu Installationen oder leitfähigen Teilen im Inneren des Gebäudes - denn selbst ohne Berechnung weiß ich, dass der Trennungsabstand in 20m am First schon einige zig Zentimeter beträgt.

Oder beim Überspannungsschutz. Nur weil ich nur vom netzseitigen Überspannungsschutz geschrieben habe bedeutet ja nicht, dass ich alles andere vergessen habe. Aber auch da existiert ein Zielkonflikt zwischen perfektem Schutz und der Frage, in welchem Umfang Überspannungsschäden akzeptiert werden.

Du weißt sicher selber, dass es darauf ankommt, die Entscheidungsfindung zu dokumentieren und dass man durchaus von der normgerechten Ausführung abweichen kann und darf, wenn es nur vernünftig begründet ist.

Ein Beispiel: wenn ich bei einer Dachinstallation den Trennungsabstand nicht einhalten kann, ist diese nach Norm in den Blitzschutzpotentialausgleich einzubinden. Wenn ich aber festgestellt habe, dass Überschläge toleriert werden können und das entsprechend dokumentiere, dann muss ich eben keine Verbindung herstellen und habe den Vorteil, dass ich nur bei einem Überschlag (also bei einem Einschlag in der Nähe meiner Installation) Blitzteilströme einhandle....

Sowas in der Art hätte ich mir von einer Diskussion mit einer andern BSFK erhofft. Nicht das gebersmühlenartige wiedergeben des offensichtlichen.
 
Hätte mir allerdings wegen der von mir bei Dir vermuteten Erfahrung auf Grund Deiner bisherigen Beiträge eher eine Diskussion nach dem Motto 'mach lieber Maßnahme B statt Maßnahme A, weil das in den und den Punkten Vorteile bringt' erhofft.
Da bin ich aber froh, dass mein Hang zu Normzitaten diesmal nicht der Anlass für eine Rüge ist. :D

Ohne Planunterlagen mit aufgemessenen Erdungswiderständen und normaktuell berechneten Trennungsabständen bekenne ich mich außerstande unkonkrete aber offenkundig normwidrige Ausführungsdetails auf Tolerierbarkeit zu bewerten oder gar Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Eine VDE-geprüfte Blitzschutzfachkraft müsste das aber wissen.
Gerade bei den Blitzschutzmaßnahmen gibt es ja keine exakte Regel, was wie zu machen ist, denn eine Risikoabschätzung ist stets auch zulässig.
Behördlich geforderte Blitzschutzsysteme kann man nicht durch Risikoanalysen außer Kraft setzen aber freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme jederzeit auch ohne Risikoanalyse wieder demontieren.

Wenn aber Blitzschutzsysteme erstellt oder weiterverwendet werden, dann m. E. auch bei freiwillig erstellten LPS nur konform zu aktuell gültigen Normen. So wie ich es als BSFK gelernt habe, stellt schon die Nachrüstung einer Fangstange z. B. für eine Antenne oder auch deren Direkterdung an das LPS eine wesentliche Änderung dar, die eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuellen Normenstand auslöst.

Der neue Zustand des LPS mit einer PV-Anlage ist einschließlich der Erdungs- und Durchgangswiderstände zu dokumentieren. Willkürlich halbgare Zwischenlösungen ohne Aufklärung und konkludente Zustimmung des Auftraggebers zu installieren, kann den Auftragnehmer die Existenz kosten.
Bei den Trennungsabständen beispielsweise. Da geht es mir um Näherungen zu Installationen oder leitfähigen Teilen im Inneren des Gebäudes - denn selbst ohne Berechnung weiß ich, dass der Trennungsabstand in 20m am First schon einige zig Zentimeter beträgt.
Soll heißen: Eine notwendige TA-Berechnung durch eine BSFK, die das auch beherrscht, soll unterbleiben ohne dass der Gebäudeigentümer als Laie auf die damit verbundenen Risiken aufgeklärt wurde? :rolleyes:

Bei nur einer Ableitung ergibts sich nach vereinfachter Formel bei 20 m Abstand von der Potentialausgleichsebene in BSK 3 ein TA in Luft von 0,8 m bzw. durch und über feste Stoffe von 1,6 m. Ohne Messung der Erdungswiderstände aller Ableitungen (bislang ist ja noch nicht einmal deren Anzahl benannt) versagt die beste Glaskugel bei der Prognose wie sich die Abstände nach detaillierter Berechnung verringern oder ob HVI-Leitungen unvermeidlich sind.
Oder beim Überspannungsschutz. Nur weil ich nur vom netzseitigen Überspannungsschutz geschrieben habe bedeutet ja nicht, dass ich alles andere vergessen habe. Aber auch da existiert ein Zielkonflikt zwischen perfektem Schutz und der Frage, in welchem Umfang Überspannungsschäden akzeptiert werden.
Perfekten Schutz gibt es nur mit getrennten Fangeinrichtungen für das komplette Gebäude.

Stattdessen scheint noch nicht einmal ein normkonform suboptimales Blitzschutzsystem mit Blitzschutzpotentialausgleich auf Erdebene und zusätzlich Unterlassungen auf Dachebene geplant zu sein. Das läuft auf ein weiteres normwidrig überbautes LPS hinaus, wie es für DIY sowie Solarteure und EFK ohne Blitzschutzkunde leider üblich ist.
Du weißt sicher selber, dass es darauf ankommt, die Entscheidungsfindung zu dokumentieren und dass man durchaus von der normgerechten Ausführung abweichen kann und darf, wenn es nur vernünftig begründet ist.
Das nenne ich weniger verharmlosend normwidrig. Wie man nicht zwingende Unterlassungen so begründen kann, dass sie in einem Schadensfall von einem VdS-Sachverständigen toleriert werden, weiß ich nicht. Schlag doch mal zu meiner Fortbildung eine Formulierung konkret vor. ;)
Ein Beispiel: wenn ich bei einer Dachinstallation den Trennungsabstand nicht einhalten kann, ist diese nach Norm in den Blitzschutzpotentialausgleich einzubinden. Wenn ich aber festgestellt habe, dass Überschläge toleriert werden können und das entsprechend dokumentiere, dann muss ich eben keine Verbindung herstellen und habe den Vorteil, dass ich nur bei einem Überschlag (also bei einem Einschlag in der Nähe meiner Installation) Blitzteilströme einhandle....
An allen Näherungen ist ohne Wenn und Aber eine Brücke zur Verhinderung von potentiell brandauslösenden Überschlägen gefordert.
Sowas in der Art hätte ich mir von einer Diskussion mit einer andern BSFK erhofft. Nicht das gebersmühlenartige wiedergeben des offensichtlichen.
Für eine noch nicht einmal transparent beschriebene aber gleichwohl wider besseres Wissens aus Kostengründen erkennbar normwidrig gewollte Ausführung bin ich ein gaaanz schlechter Gesprächspartner und weder ich noch sonst jemand befugt einen Persilschein auszustellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
... normwidrige Ausführungsdetails auf Tolerierbarkeit zu bewerten oder gar Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Eine VDE-geprüfte Blitzschutzfachkraft müsste das aber wissen.
Im Lehrgang zur VDE georüften Blitzschutzfachkraft habel ich gerade solche Themen für Bauten im Bestand immer wieder mit den Dozenten diskutiert.
Quintessenz: im Bestand geht eben häufig nicht alles, was die aktuelle Norm fordert. Lösung: Abweichungen dokumentieren, 'best effort' anstreben.

Behördlich geforderte Blitzschutzsysteme kann man nicht durch Risikoanalysen außer Kraft setzen
Allgemeinposition ohne Erkenntnisgewinn

So wie ich es als BSFK gelernt habe, stellt schon die Nachrüstung einer Fangstange z. B. für eine Antenne oder auch deren Direkterdung an das LPS eine wesentliche Änderung dar, die eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuellen Normenstand auslöst.
Ob das Nachrüsten einer Fangstange eine wesentliche Änderung ist? Ich kann mich nicht erinnern, dass einer der Dozenten so etwas oder ähnliches gesagt hätte. Kann mich aber täuschen.

Der neue Zustand des LPS mit einer PV-Anlage ist einschließlich der Erdungs- und Durchgangswiderstände zu dokumentieren.
Allgemein bekannt

Willkürlich halbgare Zwischenlösungen ohne Aufklärung und konkludente Zustimmung des Auftraggebers zu installieren, kann den Auftragnehmer die Existenz kosten.
Allgemein bekannt. Es strebt auch niemand halbgaren Lösungen an, sondern es geht um konkret zwei Fragen:

Lässt sich durch Wahl einer anderen Netzform oder durch andere technische Lösungen der Nachteil eines TN-C-Netzes bis in die Etagen-Unterverteiler vermeiden?

Wie kann man das Nebengebäude sinnvoll mit einem Erder ausrüsten? Und ist es unbedingt erforderlich, den Erder des Nebengebäudes erdfühlig mit dem Erder des Haupthauses zu verbinden bzw. welchen Nachteil handelt man sich ein, wenn diese Verbindung nicht erdfühlig ist oder ganz fehlt? (Der Erder vom Nachbarhauzist ja auch nicht mit dem von meinem Haus verbunden, obwohl Kabel zwischen den Häusern verlaufen

Soll heißen: Eine notwendige TA-Berechnung durch eine BSFK, die das auch beherrscht, soll unterbleiben ohne dass der Gebäudeigentümer als Laie auf die damit verbundenen Risiken aufgeklärt wurde? :rolleyes:
Quatsch. Aber ich weiß aus Erfahrung, dass der Trennungsabstand in solchen Höhen so groß ist, dass unbedingt darauf geachtet werden muss. Du weißt selber, dass der Trennungsabstand keine Konstante ist. Weiß ja nicht, was Du für eine Vorgehensweise hast. Meine ist: Näherungen erfassen und skizzieren, dann berechnen, ob an dieser Stelle Handlungsbedarf besteht.

Bei nur einer Ableitung ergibts sich nach vereinfachter Formel bei 20 m Abstand von der Potentialausgleichsebene in BSK 3 ein TA in Luft von 0,8 m bzw. durch und über feste Stoffe von 1,6 m.
Bekannt, die Formeln sind nicht kompliziert.

Ohne Messung der Erdungswiderstände aller Ableitungen (bislang ist ja noch nicht einmal deren Anzahl benannt) versagt die beste Glaskugel bei der Prognose wie sich die Abstände nach detaillierter Berechnung verringern oder ob HVI-Leitungen unvermeidlich sind.
Bei der 'einfachen' Formel, deren Einsatz ja zulässig ist, tauchen die Erdungswiderstände nicht auf. Wenn die einfache Formel kritische Näherungen ergibt, dann kann man umfassend rechnen oder eine Software dafür nutzen...

Perfekten Schutz gibt es nur mit getrennten Fangeinrichtungen für das komplette Gebäude.

Stattdessen scheint noch nicht einmal ein normkonform suboptimales Blitzschutzsystem mit Blitzschutzpotentialausgleich auf Erdebene und zusätzlich Unterlassungen auf Dachebene geplant zu sein. Das läuft auf ein weiteres normwidrig überbautes LPS hinaus, wie es für DIY sowie Solarteure und EFK ohne Blitzschutzkunde leider üblich ist.
Was? Unsinn. Das Blitzschutzsystem ist nicht geplant, sondern vorhanden. Die PV-Anlage ist ja auf dem Nebengebäude. Hier geht es aber um das Haupthaus. Und wie Du meinen vorherigen Ausführungen entnehmen konntest, ist ja gerade mein Ziel, den Ist-Stand aufzunehmen, Fehler darzulegen und einen normkonformen (oder wenigstens nach bestem Bemühen normkonformen Zustand herzustellen.

An allen Näherungen ist ohne Wenn und Aber eine Brücke zur Verhinderung von potentiell brandauslösenden Überschlägen gefordert.
Da hast Du wohl nicht aufgepasst. Eine Brücke ist die ungünstigste Variante. Besser (weil man sich damit bei einem Einschlag an anderer Stelle des Daches keine Blitzteilströme in seiner Installation einfängt) ist der Einsatz einer Funkenstrecke.

Und - das habe ich explizit mit dem Dozenten diskutiert: wenn ein Überschlag zu meiner Installation auf dem Dach toleriert werden kann (also natürlich keine Brandgefahr), *dann* wäre es auch zulässig, die Situation zu dokumentieren und auf eine Anbindung zu verzichten.

Für eine noch nicht einmal transparent beschriebene aber gleichwohl wider besseres Wissens aus Kostengründen erkennbar normwidrig gewollte Ausführung bin ich ein gaaanz schlechter Gesprächspartner und weder ich noch sonst jemand befugt einen Persilschein auszustellen.
Einen Persilschein habe ich nicht erwartet, aber auf eine eines Fachforum würdigen Diskussion gehofft.
Denn wenn Du tatsächlich BSFK bist und in den Kursen aufgepasst hast, dann weißt Du auch, dass man einen normgerechten Blitzschutz auf mehrere verschiedene Arten herstellen kann. Manche davon sind teurer, weil der Materialeinsatz höher ist, bieten aber bei den Trennungsabständen Vorteile. Andere sind günstiger in der Ausführung aber problematisch.

Ganz unabhängig von allen Diskussionspunkten muss natürlich auch der Kunde bereit sein, für Verbesserungen Geld auszugeben. Aber gerade hier im Blitzschutzanlagenbau ist doch das Problem: was ist eine Verbesserung? Das Schloss steht seit 300 Jahren. Seit 100 Jahren gibt es darin Strom und auch mit verPENter Installation funktioniert alles...
 
Ein TT Netz ergibt grundsätzlich schon mal eine höherer Berührungsspannung im Fehlerfall deshalb auch die notwendigkeit der schnelleren Abschaltzeiten.
Es gibt auch netzformunabhängige Fehler mit 230V-Berührungsspannung.
Auch stützt sich die Abscahltug im Fehlerfall bei Erdschluß auf ein prüfpflichtiges Bauteil den FI der gegenüber einer Sicherung auch ein deutlich höheres Risiko des Versagens aufweist.
Hast du Erfahrung im TT? Vermutlich nicht.
Ich kenne mehrere Fälle (obwohl ich nicht durchgehend in dem Bereich gearbeitet habe), wo ein LSS als Personenschutz nie und nimmer ausgelöst hätte. Gut, dass ein FI vorhanden war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Quintessenz: im Bestand geht eben häufig nicht alles, was die aktuelle Norm fordert. Lösung: Abweichungen dokumentieren, 'best effort' anstreben.
Ob etwas real nicht geht oder ob man aus Kostengründen etwas eigenmächtig unterlassen will, ist nicht das gleiche. Einen fehlenden Blitzschutzpotentialausgleich kann man ebenso wie einen fehlenden oder unvollständigen Überspannungsschutz nachrüsten.
Lässt sich durch Wahl einer anderen Netzform oder durch andere technische Lösungen der Nachteil eines TN-C-Netzes bis in die Etagen-Unterverteiler vermeiden?
Dass die Reihe IEC 62305 bei der Forderungen nach einer einzigen gemeinsamen Erdungsanlage zwischen den Netzformen unterscheidet, wäre mir als BSFK für Äußeren Blitzschutz neu. Aber ich kann nicht alles wissen und bitte um ein Zitat.
Da hast Du wohl nicht aufgepasst. Eine Brücke ist die ungünstigste Variante. Besser (weil man sich damit bei einem Einschlag an anderer Stelle des Daches keine Blitzteilströme in seiner Installation einfängt) ist der Einsatz einer Funkenstrecke.
Du hast nicht annähernd eine Vorstellung wie penibel ich aufpasse und weiß wo Funkenstrecken, die bei einem Einschlag niederohmig werden, sein sollen und wo nicht. :D

Wegen bis dahin völlig üblicher Antennendirekterdungen an LPS gab es in Elektronet/de zwischen dem Autor der VDE-Schriftenreihe # 6, Herrn Loidiller, als Leser und dem Fachautor Reinhard Soboll einen lustigen Disput. Den kann ich verlinken, wenn ich vom potentiellen Überschwemmungspolder Schleswig-Holstein wieder im Wilden Süden bin.

Ob bei der seit 2007 extrem rückläufiger Blitzdichte bei freiwillig errichteten Blitzschutzanlagen ein konventionelles Blitzschutzsystem nach den anerkannten Regeln der Technik (= Normminimum) oder ein getrennter Blitzschutz nach dem höherwertigen Stand der der Technik sinnvoll ist, obliegt der Entscheidung der Gebäudeeigentümer, die davon am wenigsten verstehen.
Und - das habe ich explizit mit dem Dozenten diskutiert: wenn ein Überschlag zu meiner Installation auf dem Dach toleriert werden kann (also natürlich keine Brandgefahr), *dann* wäre es auch zulässig, die Situation zu dokumentieren und auf eine Anbindung zu verzichten.

Einen Persilschein habe ich nicht erwartet, aber auf eine eines Fachforum würdigen Diskussion gehofft.
Bis du endlich deinen Hausaufgaben als BSFK u. a. mit Messung der Erdungswiderstände nachgekommen bist, fehlt mir die Basis für weitere Bemerkungen, egal ob meine Kommentare nur störend normkonform oder objektiv unwürdig sind. :cool:
 
Bis du endlich deinen Hausaufgaben als BSFK u. a. mit Messung der Erdungswiderstände nachgekommen bist, fehlt mir die Basis für weitere Bemerkungen, egal ob meine Kommentare nur störend normkonform oder objektiv unwürdig sind. :cool:
Vor allen Tätigkeiten steht zunächst mal die Beauftragung.
 
Dass die Reihe IEC 62305 bei der Forderungen nach einer einzigen gemeinsamen Erdungsanlage zwischen den Netzformen unterscheidet, wäre mir als BSFK für Äußeren Blitzschutz neu. Aber ich kann nicht alles wissen und bitte um ein Zitat.
Schön ist es immer auch, wenn man weiß und gegebenenfalls erklären kann, warum Regeln so und so sind. Die Haupterdungsschiene von meinem Haus ist nicht mit der von den Nachbarn verbunden, obwohl Versorgungsleitungen unsere Häuser verbinden. Da ist die Frage schon gestattet, warum das dann anders sein soll, wenn das benachbarte Haus zum Haupthaus gehört...
Mit normgerechter Erdungsanlage bei beiden Häusern und beidseitig Überspannungsschutz an den die Häuser verbindenden Leitungen ist nach meiner technischen Einschätzung ebenfalls eine gute Schutzwirkung erreicht.
 
Wegen bis dahin völlig üblicher Antennendirekterdungen an LPS gab es in Elektronet/de zwischen dem Autor der VDE-Schriftenreihe # 6, Herrn Loidiller, als Leser und dem Fachautor Reinhard Soboll einen lustigen Disput. Den kann ich verlinken, wenn ich vom potentiellen Überschwemmungspolder Schleswig-Holstein wieder im Wilden Süden bin.
Zufällig schon jetzt gefunden:

Leserbrief von Manfred Loidiller, Ex-Obmann im DKE/K 735 und Mitarbeiter im TC 109, in der de 3/2004 zu den »gig«-Beiträgen »Fachgerechte Montage von Satellitenantennen« (5/2003) und »Erdung von Satellitenantennen« (13-14/2003 und 17/2003).
Die Haupterdungsschiene von meinem Haus ist nicht mit der von den Nachbarn verbunden, obwohl Versorgungsleitungen unsere Häuser verbinden. Da ist die Frage schon gestattet, warum das dann anders sein soll, wenn das benachbarte Haus zum Haupthaus gehört...
Muss sie bei getrennten Stromversorgungen ja auch nicht.

Gehörst du als EFK mit VNB-Konzession (?) denn zur Minorität, die noch vertragstreu ein VDE-Auswahlabo vorweisen kann und weißt du, was nach DIN EN IEC 60728-11 (VDE 0855-1):2023-10 bei einer Gemeinschaftsantenne für Reihenhäuser in Koaxverteilung für den PA gefordert ist oder auch bei einer gemeinsamen Blitzschutzanlage?
 
Lässt sich durch Wahl einer anderen Netzform oder durch andere technische Lösungen der Nachteil eines TN-C-Netzes bis in die Etagen-Unterverteiler vermeiden?
Nicht wirklich in sinnvollen oder bezahlbaren Rahmen. Ein neues Kabel duerfte das geringere Uebel sein.
Wie kann man das Nebengebäude sinnvoll mit einem Erder ausrüsten?
Je nach Lage, Umfeld usw. mit Ringerder, oberflaechennah verbundenen Tiefenerdern o.dgl.
Und ist es unbedingt erforderlich, den Erder des Nebengebäudes erdfühlig mit dem Erder des Haupthauses zu verbinden bzw. welchen Nachteil handelt man sich ein, wenn diese Verbindung nicht erdfühlig ist oder ganz fehlt?
Halte ich nicht fuer zwingend erforderlich. Man sollte sich aber das Nebengebaeude hinsichtlich Stromversorgung, UeSP, Erdung und Netzform als ein separates Bauwerk betrachten und ein Augenmerk auf die weiteren Verbindungen (TK, Antenne, LAN...) legen. Wenn man diese sauber potentialtechnisch trennt, (LWL z.b.) dann hat man eben 2 Gebaeude auf einem Grundstueck stehen, die von unterschiedlichen Netzen (*hinsichtlich ihrer Erdungsverbindung*) versorgt werden.
Das ein "mehrfach" geerdeter (PE)N als Versorgung nicht die reine Lehre des TT-Netzes widerspiegelt, sollte klar sein. Die Schutzmassnahmen (LSS, RCD, UeSP...) funktionieren aber in beiden Netzen.
Eine Brücke ist die ungünstigste Variante. Besser (weil man sich damit bei einem Einschlag an anderer Stelle des Daches keine Blitzteilströme in seiner Installation einfängt) ist der Einsatz einer Funkenstrecke.

Wenn die Installation aufgrund zu geringer Trennungsabstaende in den BS-PA einbezogen werden muss, ist die Frage, ob mittels fester Bruecke oder Trennstrecke erstmal zweitrangig, die einzelnen Anlagenteile sind doch ohnehin als blitzstrombelastet zu betrachten. Trennstrecken bieten allerdings Vorteile beim Thema Verhinderung von Korrosion wg. Materialunvertraeglichkeiten. Inwieweit das hier in Betracht kommt, waere auch noch interessant.
 
Muss sie bei getrennten Stromversorgungen ja auch nicht.
Die Stromversorgungen sind nicht getrennt. Meinst Du, jedes Haus hat am Ortsnetztrafo seine eigene Wicklung?
Ganz oft gibt es bei Bestandsbauten den Fall, dass im Keller eines Hauses ein doppelter HAK eingebaut ist, über den das Nachbarhaus auch versorgt wird.


Gehörst du als EFK mit VNB-Konzession (?) denn zur Minorität, die noch vertragstreu ein VDE-Auswahlabo vorweisen kann
Ich bin bei n-ergie Netz eingetragen. Und logisch habe ich das Auswahlabo. Ich schaue oft in Normen nach. Die von Dir genannte schau ich mir nachher an.


Dann müsstest du mal als erstes ein Angebot erstellen, basiert auf "wie es gehört".
Ich erstelle ein Angebot 'Erfassung und Analyse Ist-Stand und Vorschläge zur Verbesserung '
 
Die Stromversorgungen sind nicht getrennt. Meinst Du, jedes Haus hat am Ortsnetztrafo seine eigene Wicklung?
Wenn du schon abseits von eigenen Hausanschlüssen so aufteilst, dann sind die über die Verteil- und Transport-Netzbetreiber europaweit verbunden. :D
 
Thema: 300J altes Schloss, höchstes Gebäude in der Gegend, äußerer BS, verPENte Installation...
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