Abschaltvermögen Leitungsschutzschalter

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kal310

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Angenommen ich sichere eine Zuleitung zu einer Verteilung mit 100A NH ab. Kann ich dann das Abschaltvermögen folgender Leitungsschutzschalter mit folgeneder Formel berechnen, oder gibt es spezielle Vorschriften?

Abschaltvermögen=NennstromNH*faktor KurzschlussstromNH

z.B. Abschaltvermögen=100A*50=5KA
 
Ausschaltvermögen Schmelzsicherungen

Hallo,


oder gibt es spezielle Vorschriften?

- Ja, z.Bsp. sollten lt. DINVDE 0636 Schmelzsicherungen mindestens 50 kA Wechselstrom abschalten können.


Gruß,
Gretel
 
Hab eigentlich gemeint ob sichergestellt werden muss das der Kurzschlussstrom 6kA nicht übersteigt, da der LS mit 6kA Abschaltvermögen ja nicht mehr Ampere schalten kann, z.b. durch den Widerstand des (vorgeschalteten) Überstromschutzorgans.
 
Die Sicherung vom Hausanschlusskasten zum Verteilenden System vor den Zählern muß mindestens 25KA schalten können.
Sicherungen die Leitungen zu den einzelnen Unterverteilern absichern müssen mindestens 10KA abschalten können.
Leitungsschutzschalter in Stromkreisverteilern müssen mindestens 6KA schalten können.

Das sind zumindestens mal die Grundregeln.
Ob das Schaltvermögen der Leitungsschutzschalter auch tatsächlich ausreicht kannst du nur prüfen wenn du die Schleifenimpedanz ermittelst.
Messung der Schleifenimpedanz bis zu dem Punkt wo es möglich ist und den restlichen Leitungswiderstand berechnen und dazu zählen ,mit diesem Widerstandswert den zu erwartenden
Kurzschlusstrom berechnen.
Bis wohin man messen kann hängt natürlich davon ab wie viel der Elektrischen Anlage schon vorhanden ist.
 
Hallo,

also hier mal ein Datenblatt:

Datenblatt

Seite 2, Maximalwerte des Durchlassstromes bei Kurzschlussabschaltung

LS der Serie MBN 13A oder 16A, bei einem prospektiven Kurzschlussstrom :)?: = Abschaltvermögen 6kA) fließt maximal ein Strom von ca. 3,5 kA. Also kann ich ja bauartbedingt nicht über 6kA kommen??

mfg

Thomas
 
Hallo,

Wenn man mit einer Glasrohrsicherung 5x20mm 250VAC / 2A das 230V-Netz kurzschließen würde, fließ ein Strom von 100A bis 200A und die 2A Sicherung brennt logischerweise durch. Nein, sie brennt nicht einfach nur durch, sie explodiert buchstäblich, weil ihr Abschaltvermögen bei weitem überschritten wurde.

Und weil niemand an Explosionen im Verteilerkasten interesse hat, muß das Abschaltvermögen berücksichtigt werden. :wink:

Gruß
Benjamin
 
miracle schrieb:
Hallo,

Wenn man mit einer Glasrohrsicherung 5x20mm 250VAC / 2A das 230V-Netz kurzschließen würde, fließ ein Strom von 100A bis 200A und die 2A Sicherung brennt logischerweise durch. Nein, sie brennt nicht einfach nur durch, sie explodiert buchstäblich, weil ihr Abschaltvermögen bei weitem überschritten wurde.

Und weil niemand an Explosionen im Verteilerkasten interesse hat, muß das Abschaltvermögen berücksichtigt werden. :wink:

Kann schon sein, mich würde interessieren ob folgende Überlegung richtig ist.

LS der Serie MBN 13A oder 16A, bei einem prospektiven Kurzschlussstrom ( :?: = Abschaltvermögen 6kA) fließt maximal ein Strom von ca. 3,5 kA. Also kann ich ja bauartbedingt nicht über 6kA kommen??
Bei eigensicheren Motorschutzschalter begrenzt ja der Aufbau den Kurzschlussstrom. Oder sollte ich mal ins Fachkundebuch schauen??

mfg

Thomas
 
Hallo,

kal310 schrieb:
LS der Serie MBN 13A oder 16A, bei einem prospektiven Kurzschlussstrom ( = Abschaltvermögen 6kA) fließt maximal ein Strom von ca. 3,5 kA. Also kann ich ja bauartbedingt nicht über 6kA kommen??
Hört sich logisch an. Es gibt (hobby- oder projektmäßig) viele Möglichkeiten mit Strom zu "spielen". Man könnte andere Farben der Leitungen verwenden, (ist aber nicht zulässig), und ob der Strom nun durch den "schwarzen und blauen" fließt oder über eine "rote / grün-gelbe" Leitung ist dem Strom eigentlich egal, und die Isolierung wäre auch gewährleistet. Ist aber trotzdem verboten.

Man könnte (bei bestimmten Situationen wo die Anlage abschalten soll) auch absichtlich einen Strom über den PE laufen lassen, damit der FI auslöst und die gesamte Anlage abschaltet. Ist aber auch verboten.

Elektronische Sicherungen anstatt mechanische oder elektronische Relais anstatt Schütze sind in Schaltkästen auch verboten, weil Elektronik auch versagen kann und ein sicheres Schalten somit nicht gewährleistet ist.

Daher würde ich, wie in deinem Fall, mich einfach an die gesetzlichen Vorschriften halten.

Gruß
Benjamin
 
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