Anschluss Kochfeld und Backofen möglich?

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Etzmolch

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Hallo,

ich würde mich sehr über eine fachkundige Auskunft freuen (bin absoluter Laie, kann maximal eine Lampe anschrauben). Ich frage mich, ob sich ein Kochfeld (für Anschluss an Herdanschlussdose) und ein Backofen (Schukostecker) in unserer Küche anschließen lassen (womit ich dann einen Handwerker beauftragen würde, es geht bei mir jetzt um die Kaufentscheidung). Es geht um folgende Kombination: http://www.mediamarkt.de/de/product/_go ... 48690.html

In der Küche gibt es vier separat abgesicherte "Stromkreise" (so nenne ich das mal):

1. Kühlschrank (ist mit einem Kühlschrank belegt), auf der Sicherung steht "C60N - B16 - 230/400V".

2. Spülmaschine (ist mit einer Spülmaschine belegt), Sicherung wie oben.

3. Drei Steckdosen oberhalb der Arbeitsplatte (mit Kaffeemaschine etc. belegt, Sicherung wie oben.

4. Herdanschlussdose, an der momentan ein Herd angeschlossen ist, aus dem nur ein Kabel kommt. Auf der Sicherung steht "C60N - B20 - 230/400V". Die Dose hat nur einen "Eingang". Bild hängt an.

Ist es möglich, Kochfeld und Backofen an die Herdanschlussdose anzuschließen? Oder den Herd noch an die Steckdose der Spülmaschine? (ein Anschluss an die 3 Steckdosen oberhalb der Arbeitsplatte wäre ungünstig, die Steckdose des Kühlschranks ist außer Reichweite).

Herzlichen Dank!

http://s14.postimg.org/xf4bhfh0t/IMG_3293.jpg
 
Moin, moin!

20A x 230V = 4,6kW
das wäre nach den Daten zulässig
Dein Kochfeld hat aber
über 7kW
dazu kommt der Backofen
Das geht so nicht! Es sieht ja auch aus, als hättest Du keinen "Drehstrom"....
...frag einen Fachmann was da geht und was nicht!

Mit freundlichen Grüßen
Dino
 
Herzlichen Dank!

Also müsste ich ein Kombi-Gerät (mit maximal 4,6 kW) oder zwei autarke Geräte mit insg. 4,6 kW kaufen?

Oder gehen zwei autarke Geräte nicht, wenn ich keinen Drehstrom habe? Was ist das Problem, wenn man keinen Drehstrom hat? Und wie findet man das raus? Über den Stromzähler (s. Bild)?
http://s23.postimg.org/neyds3p1z/IMG_3302.jpg
 
Der Anschluss von Geräten > 4,6 kVA als Einphasiges Verbrauchsgerät ist schon lange laut technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber untersagt - egal, was du kaufst und vermutlich auch egal, was Du derzeit hast - Dies ist nicht (mehr) im Einklang mit den aktuell gültigen Regeln der Technik an deinem Anschluss zu betreiben - Ein neuer Anschluss muss immer als Drehstromsystem hergerichtet werden. Hierzu gibt es auch kaum noch gültige Ausnahmeregelungen. Allermeistens ist es so, dass Anschlüsse wie deiner auch früher schon unrechtmäßig errichtet wurden ... Die geplante Überlast (ebenfalls Normwidrig) ist i.d.R. funktionsfähig, aber unzulässig - funktionsfähig ist dies i.a.R. auch nur, weil die Anschlussleistung der Geräte selten bis nie abgerufen wird (Das wären also alle Kochstellen und der Backofen samt aller Heizfunktionen wie Grill simultan einzuschalten)

P.S.: Auf deinem Zähler steht ganz klar Wechselstrom und nicht Drehstrom!
 
Danke, das verstehe ich jetzt allerdings nicht ganz. Es handelt sich um eine frisch sanierte Altbauwohnung, in der ich einen "Amica SHE 508EE" mit einer (laut Bedienungsanleitung) maximalen Nennleistung von max. 8,9 kW vorgefunden habe.
 
Etzmolch schrieb:
Danke, das verstehe ich jetzt allerdings nicht ganz.

Warum? Noch nie jemanden über eine rote Ampel fahren/gehen gesehen oder in der Zeitung von einem Diebstahl-Delikt gelesen?

Wenn das wirklich Neu ist, ist auch der Verteiler nicht der DIN 18015 entsprechend gebaut worden, wenn es sich nicht um eine Einraumwohnung handelt ... Nur, weil Menschen etwas tun und können, ist es noch lange nicht im Einklang mit allen aufgestellten Regeln unserer Gesellschaft :wink:
 
T.Paul schrieb:
Etzmolch schrieb:
Danke, das verstehe ich jetzt allerdings nicht ganz.

Warum? Noch nie jemanden über eine rote Ampel fahren/gehen gesehen oder in der Zeitung von einem Diebstahl-Delikt gelesen?

:) Dass dann hier was nicht stimmt, verstehe ich.

Bedeutet das, dass der jetzige Herd auch nicht angeschlossen sein darf, weil er maximal 8,0 kW hat, die Leitung aber nur 4,6 kW erlaubt?

Was habe ich denn praktisch für Möglichkeiten, wenn ich jetzt keine juristische Auseinandersetzung mit meinem Vermieter beginnen will?
 
Etzmolch schrieb:
Was habe ich denn praktisch für Möglichkeiten, wenn ich jetzt keine juristische Auseinandersetzung mit meinem Vermieter beginnen will?

Mangel an der Anlage anzeigen und Abstellung mit Fristsetzung fordern geht auch ohne Anwalt ...

Ansonsten: Aufs Kochen verzichten? Was soll man da jetzt zu sagen bitteschön?

Das ist im Grunde auch erstmal gar nicht dein Problem als Mieter und Laie ...

1.) Du darfst als Laie eh keinen Herd anschließen.

2.) Wenn einer in der Wohnung vorhanden ist, musst Du deinen Vermieter um Erlaubnis fragen, diesen zu ersetzen.

3.) Für die Einhaltung des Vertrages mit dem Netzbetreiber ist der Anschlussnehmer, also dein Vermieter zuständig. Der darf auch Laie sein und auf das Fachunternehmen verweisen, dass die Anlage so errichtet hat.

Das Problem ist so alt und so häufig anzutreffen, dass es dafür bei uns im Unternehmen ein Standard-Schreiben gibt, jedwede Haftung für Ansprüche des Eigentümers ggü. dem Nutzer auszuschließen und auf die notwendige Ertüchtigung der Anlage hinzuweisen, welches jeder Rechnung beigelegt wird unter solchen Umständen - mit Kopie an den Anschlussnehmer ... So sind bei uns schon Aufträge generiert worden, weil auch Hauseigentümer gelegentlich nicht im Bilde sind.

Das es diese Situation aber nunmal gibt belegt, dass es vielen Leuten (Hauseigentümer, wie auch ausführenden Kräften) offenbar Schnurz ist. Ich kenne Fälle, da haben Hauswärte die Dinger einfach selber angeschlossen, nachdem sich Mieter beschwerten, dass beim Kauf mit beauftragte Dienstleister (Mediamarkt & Co.) sich weigerten den Anschluss durchzuführen ...

Irgendeinen wird man immer finden, der mitspringt von der Brücke ... That's Life.
 
Danke, da denkt man ja, die Welt geht unter, wenn ein Herd nicht nach allen Regeln der Kunst angeschlossen wird ... 2. ist natürlich - juristisch gesehen - Unfug.

Vielen Dank dennoch. Hat sich erledigt, werde einfach einen normales Einbauherdset kaufen und anschließen lassen.
 
Etzmolch schrieb:
da denkt man ja, die Welt geht unter

Vermutlich nicht, aber diese Regelung dient der Stabilisierung unseres Netzes und davon haben alle etwas ...

Etzmolch schrieb:
2. ist natürlich - juristisch gesehen - Unfug.

Leider Nein. Sind mitvermietete Möbelierungen, zu der auch der E-Herd gehört, nicht explizit ausgenommen, sind sie vertraglich Bestandteil des Mietgegenstandes, also der Wohnung. Und dann ist es am Ende leider so, dass der Eigentümer bei Mietende den bei Vermietung vorherrschenden Zustand verlangen darf. Ohne anderslautende Vereinbarung, heisst das im Klartext, du musst den ausgebauten E-Herd aufbewahren, so dass dieser bei Mietende schadfrei zurückgebaut und von Dir wieder übergeben werden kann, wie vorgefunden ... Und ganz praktisch ... Wenn du noch vorhast 7 Jahre oder länger in der Wohnung zu verbleiben, ist das zurücklassen deines neuen E-Herdes vermutlich die bessere Option, so dieser gleichwertig oder besser ist - für den fachgerechten Anschluss haftest dann allerdings Du als Auftraggeber dieser Änderung und wenn du Pech hast fällt deinem Vermieter genau dann ein, dass man den nur an Drehstrom betreiben darf. Ja, mit solchen Fällen beschäftigen sich Gerichte leider tatsächlich!

Ich stand auch schon wegen einer "unerlaubten Wertsteigerung" vor Gericht bei Wohnungsaufgabe (Ich hab die E-Installation erweitert und modernisiert und so hinterlassen - Dumm wie ich war nur nach mündlicher Zusage ohne Schriftstück ...) ... Man glaubt manchmal nicht, was man da von Vermieter-Seiten zu hören bekommt ...
 
T.Paul schrieb:
Ich stand auch schon wegen einer "unerlaubten Wertsteigerung" vor Gericht bei Wohnungsaufgabe (Ich hab die E-Installation erweitert und modernisiert und so hinterlassen - Dumm wie ich war nur nach mündlicher Zusage ohne Schriftstück ...) ... Man glaubt manchmal nicht, was man da von Vermieter-Seiten zu hören bekommt ...

In meiner letzten Mietwohnung war die Herdzuleitung ein NYM3x2,5 gewesen,(Zähler Drehstrom) ich hatte eine neue verlegt um den Herd auf 400V. zu bekommen, außerdem erweiterte ich die Küche mit 2 weiteren Stromkreisen für GS. und WM. und es gab auch weitere Steckdosen über der Arbeitsfläche.
Dazu rüstete ich die UV. die vorher Neozedsicherungen hatte auf B-Automaten um.
Für das Bad gab es einen FI-Schalter und eine Deckenbrennstelle und anständige Steckdosen.
Als ich damals auszog (ETW gekauft) hinterließ ich den Vermieter ein gebrauchtes Busch-Jaeger Duro 2000 Programm, denn das was vorher drinnen war konnte man nur als SCHROTT bezeichnen.
Ergebnis: Kaution anstandslos zurückerhalten und keine Klage, dass eine unerlaubte Wertverbesserung da gemacht wurde.
Es gibt eben solche und solche Vermieter.
 
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