Antrag auf Drehstromzähler !!

Diskutiere Antrag auf Drehstromzähler !! im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - hallo , nach dem ich mein Kumpel ausgeholfen habe und sein Laden umgebaut haben auf Drehstrom Anschlüße ,rief er die ENBW an forderte ein...
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Gentleman

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hallo ,

nach dem ich mein Kumpel ausgeholfen habe und sein Laden
umgebaut haben auf Drehstrom Anschlüße ,rief er
die ENBW an forderte ein Drehstromzähler aber
sie meinten das ich als elektriker ein Antrag ausfüllen muß
und so ein Antrag sollte als Elektriker jeder haben !

Also ich hab kein Antrag zu Hause rum liegen was mach ich nun ?
 
Hallo Gentleman,

1. April ist doch erst am Wochenende, oder? :)

Natürlich stellst Du als eingetragener Installateur den Zählerantrag! Wie stellst Du Dir das sonst vor?

0V
 
eingetragener installateur !

meinst du ein damit ein selstständiger ( firma ) oder als anerkannter elektriker
 
hallo erstmal,

du benötigst einen konzessionierten Elektromeister für die Zähleran- oder Änderungsmeldung beim Versorger.
 
AHA Danke !!!

Und ich dachte das darf auch ein normaler elektriker
und das , das alles auch ohne meister geht !
hmm schade ok dann rede ich mit meinem meiter darüber !
Danke nochmal !!!
 
Gentleman schrieb:
AHA Danke !!!

Und ich dachte das darf auch ein normaler elektriker
und das , das alles auch ohne meister geht !
hmm schade ok dann rede ich mit meinem meiter darüber !
Danke nochmal !!!

Solltest du das als Geselle nicht wissen wozu man berechtigt ist, und wozu nicht :?: :?: :?: :shock:
 
Er meint wohl auch er darf auf eigene Rechnung an der elektrischen Anlage arbeiten :wink:

MfG
 
Gentleman schrieb:
AHA Danke !!!

Und ich dachte das darf auch ein normaler elektriker
und das , das alles auch ohne meister geht !
hmm schade ok dann rede ich mit meinem meiter darüber !
Danke nochmal !!!


Das müsste man als Elektroinstallateur ab wirklich wissen!
Das ist ja dasselbe als wenn du dir ein Auto kaufst und fahren möchtest und dan merkst huch ich habe ja garkeinen Führerschein!
In deiner 3 1/2 jährigen Ausbildung müsstest du das aber schonmal mitbekommen haben!
 
Ich weiss ja nicht was du genau in dem Laden alles umgebaut hast.
Aber aus Versicherungstechnischen Gruenden, wuerd ich das auch mal von deinem Meister abnehmen lassen (mit pruefprotokoll). Sonst haftet dein Freund selbst fuer spaetere schaeden.
 
Falsch,

nicht Dein Freund haftet, sondern Du,

das nennt man Verursacherprinzip.

Einen schönen Abend
 
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Thema: Antrag auf Drehstromzähler !!
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