Bad Beleuchtung RCD Pflicht oder nicht?

Diskutiere Bad Beleuchtung RCD Pflicht oder nicht? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, hab über die Suchfunktion keine antwort auf folgende Frage gefunden: Sagt die VDE das der RCD das ganze Bad schützen soll, oder...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
C

cambridge

Beiträge
63
Hallo Leute,

hab über die Suchfunktion keine antwort auf folgende Frage gefunden:

Sagt die VDE das der RCD das ganze Bad schützen soll, oder nur die Steckdosenstromkreise und Beleuchtung nicht?

Vielen Dank im Voraus
 
Ausgenommen elektrischer Warmwasserbereiter sind seit 1984 RCDs für das Badezimmer erforderlich. Dies gilt für ALLE Netzspannung führenden Leitungen, die im Badezimmer enden oder durch dieses (auch u.P. solange keine Überdeckung >= 60mm erfolgt) durchgeführt werden.

Zu finden in der DIN VDE 0100-701.
 
Leitungen die nicht zur Versorgung des Badezimmers dürfen auch nicht durchs Bad geführt werden!
Auch wenn sie mit FI sind.

Eine zeitgemäße Anlage hat meiner Meinung nach keinen Endstromkreis ohne FI 30mA, egal ob vorgeschrieben oder nicht.
 
d.h. die Bad beleuchtung muss laut VDE mit dem FI gesichert werden. stimmts?
 
ja und zwar erst nicht kurz vor der Leuchte, sondern die Leitung schon bevor sie in den Raum eintritt.

so wie jede andere Leitung im Bad auch, bis auf die für Warmwassererzeugung (Was ich nicht für gut heiße)
 
cambridge schrieb:
d.h. die Bad beleuchtung muss laut VDE mit dem FI gesichert werden. stimmts?

Das trifft auf neue Installationen zu. In älteren Installationen ist das keine Pflicht, auch die Nachrüstung nicht..
 
älter würde bedeuten vor ca. 1980.
 
Octavian1977 schrieb:
Leitungen die nicht zur Versorgung des Badezimmers dürfen auch nicht durchs Bad geführt werden! Auch wenn sie mit FI sind.

Man darf, das man es vermeiden sollte steht ausser Frage.

Lutz
 
Vielen dank für die antworten :)

Eine Sache wäre noch zu klären. Den zusätzlichen Potentialausgleichsleiter im Bad verbinde ich entweder mit der Haupterdungsschiene oder der PE Klemme im Stromverteiler. Beides möglich. Stimmts?
 
Wenn de PE am HPA angeschlossen ist und einen für den Zweck ausreichenden Querschnitt aufweist, darf dieser auch zum Anschluss eines zusätzlichen PAs vor Ort dienen. Technisch besser ist immer eine Lösung bei der sowohl der PE als auch eine direkte Verbindung zum HPA den zusätzlichen PA vor Ort mit Erdpotential belegt.
 
Hab mich erkundigt. Die VDE sagt das der
zusätzlichen Potentialausgleichsleiter mindestens 4 mm² Kupfer im Installationsverteiler oder an die Haupterdungssschiene angeschlossen wird.
 
Schade nur, dass du nur die Grundzüge verstanden hast ;)

Die DIN VDE 0100-701 fordert nämlich GAR KEINEN örtlichen Schutzpotentialausgleich (mehr), wenn in dem Gebäude der Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene wirksam und für die gesamte Verbraucheranlage vorhanden ist.

Um Dich nicht davon abzuhalten diesen trotzdem durchaus sinnvollen Schutzpotentialausgleich durchzuführen, habe ich nur die Allgemeine Verwendbarkeit des PE hierzu kommentiert, mit der ebenso gültigen Erweiterung, dass es technisch bessere Lösungen gibt (und immer geben wird), als die geforderte. Die Norm ist hier das MINDESTmaß.

Solcherlei Entscheidungen sinnvoll zu treffen und zu verantworten unterscheidet die EFK vom Laien, der hier und da Fetzen gewisser Normen aufgeschnappt hat ohne deren technischen Sinn nachvollziehen zu können.
 
Mag sein das ich einen Denkfehler habe.

Aber ich stelle mir vor das die Badewanne, Heizung aus Metall ist und nicht geerdet ist, muss ich da nicht dann einen zusätzlichen Potentialausgleich herstellen?
 
Existiert ein Schutzpotentialasugleich an der HPAS, der die Heizungsanlage und die Wasserrohre umfasst?

Ist dieser im Badezimmer noch wirksam?

Ist deine Badewanne wirklich metallisch? Und steht diese in Erdkontakt oder isoliert zum Raum?

Die Betonung liegt übrigens darauf, dass auf den örtlichen PA verzichtet werden DARF, nicht MUSS! Und der HPA ist wichtiger als der örtliche PA, weswegen dieser zu bevorzugen ist. Technisch optimal gibt es keinen übermäßigen Schutzpotentialausgleich (nur wirtschaftlich), weswegen ich auch darauf verwies, dass das Einbinden des PE und eines seperaten PA-Leiters von der HPAS in den örtlichen PA eine technische, wenn auch normativ nicht (für deine Zwecke) geforderte, Verbesserung darstellt.
 
Octavian1977 schrieb:
älter würde bedeuten vor ca. 1980.

Richtig. Das ist für ein Haus aber m.E. trotzdem nicht wirklich "alt" ;)

Meinjanur. Nicht, dass der nächste zum Vermieter rennt und nen RCD fordert, auf einer Grundlage, welche so gar nicht existiert..
 
für ein Haus ist das kein Alter (obwohl ich den Mist zwischen 50 und 80 abreißen würde)

Für eine elektrische Installation schon.
Wenn wir mal von einer weitreichenden Elekrifizierung in den 1910ern ausgehen, sind das schon 30 Jahre von 100 möglichen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Bad Beleuchtung RCD Pflicht oder nicht?

Ähnliche Themen

B
Antworten
5
Aufrufe
3.161
werner_1
werner_1
F
Antworten
4
Aufrufe
1.164
Octavian1977
O
M
Antworten
11
Aufrufe
2.554
Markus020
M
O
Antworten
18
Aufrufe
1.809
Oliver1970
O
Zurück
Oben