Bewegungsmelder "deaktivieren" - die Zweite

Diskutiere Bewegungsmelder "deaktivieren" - die Zweite im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin zusammen, analog zu diesem Thread (Bewegungsmelder "deaktivieren"), möchte ich gerne die gleiche Frage stellen - nur etwas anders. Mein...
Du könntest auch die gesamte sichtbare gnge Ader einfach mit grauem oder schwarzem Isoband umwickeln, dann wäre der Leiter als Außenleiter kenntlich gemacht. Oder die gesamte Ader in den Abzweigdosen abisolieren und ein Stück schwarze Ummantelung draufstecken.
 
Komischerweise wurde Blau aber auch als PEN benutzt, hier zumbeispiel eine Dose aus meinem Keller, Br ist Schaltdraht, Sw Dauerphase und Blau PEN.
Also auf Farben kann man sich nie verlassen.
 

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PEN und N zu unterschieden ist auch mit anderen Geräten egal welcher Art eher schwer.


den Grüngelben mit irgendwas zu umwickeln ist auch nicht zulässig und nur weiterer Pfusch.
1. Die Ader dürfte an KEINER Stelle mehr grüngelb sein
2. In jeder Leitung ist ein AKTIVER Schutzleiter mit zu führen.
 
Ich habe auch nirgends geschrieben dass es zulässig ist, siehe weiter vorne habe ich gesagt fachgerecht ist es, die Leitung gegen 4 bzw 5 Adrig auszutauschen.
So könnte jedoch die Verwechslungsgefahr vermindert werden,
 
der PEN darf auch blau sein wenn er an allen Anschlußpunkten grüngelb markiert ist.
Nur für Deutschland gilt hierbei die Einschränkung, daß dies nur in öffentlichen Netzen zulässig ist, oder wenn die Ader zuvor ein N war.
1965 bis 1973 war klassische Nullung noch zulässig und es gab schon die neuen Farben, ob die Farbe blau da für den PEN in irgendeiner Form zulässig war entzieht sich meiner Kenntnis.
 
der PEN darf auch blau sein wenn er an allen Anschlußpunkten grüngelb markiert ist.
Nur für Deutschland gilt hierbei die Einschränkung, daß dies nur in öffentlichen Netzen zulässig ist, oder wenn die Ader zuvor ein N war.
1965 bis 1973 war klassische Nullung noch zulässig und es gab schon die neuen Farben, ob die Farbe blau da für den PEN in irgendeiner Form zulässig war entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Anlage stammt von 1962, also noch vor der Reform. Daher wundert mich es schon, dass eine Stegleitung mit sw, br und bl verwendet wurde.
Wie wäre denn der PEN fachgerecht zu kennzeichnen deiner Meinung nach? Mit Isoband ja wohl kaum.
 
Wie wäre denn der PEN fachgerecht zu kennzeichnen deiner Meinung nach? Mit Isoband ja wohl kaum.
Wenn dort br(sz), bl und gn/ge vorhanden sind, gehe ich bei blau erst mal von einem N aus (kein PEN). Da bräuchtest du bei uns hier nicht mal zu prüfen.
In Gegenden, wo es PENs gibt, muss man dann wohl tiefer einsteigen.
 
Wie du siehst, ist auch eine gr/sw Leitung angeklemmt (Zuleitung für die Garage) hier im Raum Frankfurt ist tiefes TN-C Gebiet, da wäre ein reiner N natürlich nicht möglich. Auch ist die klassische Nullung damals (2008) durch einen Elektrofachbetrieb eher schlecht als recht erweitert worden, wobei die originalen Steckdosen zugegipst wurden. Was der Murks soll habe ich bis heute nicht verstanden, weil die Unterputzinstallation mit Stegleitung noch in einem guten Zustand ist, trotzdem wurde halbherzig eine AP Installation draufgekleistert und dann angeklemmt.
 
Bei einem PEN farblich richtig gekennzeichnet besteht keine Gefährdung wie bei einem missbrauchten Schutzleiter als Lampenleitung! Und wenn dieser " PEN" auf der N -Klemme aufgelegt ist, ist deutlich das der als N verwendet wird. Und wenn dann noch in der Dose eine blaue Ader mit 2 braunen Adern verbunden ist klingeln alle Alarmglocken bei einer Fachkraft. Denn dann ist diese blaue Ader ein geschalteter L ! Murks bleibt es trotzdem , denn die Zuleitung zu dem Bewegungsmelder muss mindestens 4 adrig sein.
Fakt den Schutzleiter als was anderes als diesen zu verwenden ist und bleibt ein No GO . Der PEN ist zuerst Schutzleiter und in zweiter Linie auch Neutrallleiter. Und als Neutrallleiter wird er in diesem Fall verwendet.
Zur dauerhaften Kennzeichnung reichen 1 cm blauer Schrumpfschlauch auf der Ader beidseitig!
 
Das Problem wäre nur das du einen Leiter als PEN kennzeichnen würdest, der aber gar keiner sein kann, da PE und N getrennt ankommen. Daher würde ich die GnGe Ader ohne weitere Kennzeichnung als Notlösung nehmen, um nicht noch mehr Verwirrung zu stiften.
 
Nein damit schaffst du keine Verwirrung. PEN kann PE und oder N sein und hier wird die derart gekennzeichnete Ader als N verwendet! Den der eigentliche N wird als Schaltader verwendet.
 
Das ist mir schon klar aber Fakt ist das es im TN-S Netz keinen PEN geben kann, darauf will ich hinaus. Ein N ist aktiver Leiter und hat eben keine Schutzfunktion daher ist es meiner Einsicht nach auch schwierig einen reinen N als solchen zu kennzeichnen. ( In diesem Fall würde der GnGe ja als reiner N benutzt werden)
 
Fakt ist, dass dort bei den bereits vorhandenen neuen Kabelfarben u.a. sind bereits bereits Braune Drähte vorhanden, ist die Installation noch gar nicht so alt, gemurkst wurde, bzw. klemmt man dann sowas normal nicht so an u. Heutzutage erst recht nicht mehr!
 
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