Blitzschutz für Telefonzelle notwendig?

Diskutiere Blitzschutz für Telefonzelle notwendig? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe zwei drei "kleine" Fragen :-) Ich habe mir eine englische Telefonzelle gekauft, die ich direkt neben...
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Looo

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Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe zwei drei "kleine" Fragen :)
Ich habe mir eine englische Telefonzelle gekauft, die ich direkt neben meine Hauswand auf einen Betonsockel gestellt habe. In dieser Telefonzelle werde ich auch eine Beleuchtung installieren (Ja, das darf ich noch). Einen Blitzableiter hat unser Haus nicht. Allerdings habe wir eine Photovoltaikanlage die am Potentialausgleich des Hauses angeschlossen ist.

Nun zu meinen Fragen:
1) Muß ich einen Blitzschutz vorsehen oder genügt der PE der 3*1,5mm Beleuchtung welchen ich an das Zellengehäuse anschließe? Das wäre dann kein Blitzschutz.
2) Sollte ein Blitzschutz notwendig sein, ist die Frage ob es zulässig ist über einen zusätzlichen Staberder die Zelle mit 16mm2 anzuschließen? Müßte der Staberder zusätzlich mit dem Potentialausgleich des Hauses über ein 4mm2 verbunden werden?
3) Sollte Variante 2 nicht zulässig sein wäre ich für eine Lösung sehr dankbar. Einen Blitzschtutz von der Zelle direkt zum Potentiaulausgleich des Hauses finde ich allerdings nicht so spannend da ich quer durch den Keller müsste.

Vielen Dank für eure Hilfe
Looo
 
Hallo und Willkommen im Forum!
Einen Blitzableiter hat unser Haus nicht. Allerdings habe wir eine Photovoltaikanlage die am Potentialausgleich des Hauses angeschlossen ist.
Normativ ist der immer noch heiß umstrittene PA von PV-Gestellen nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), Beiblatt 5, nur bei Gebäuden mit LPS Pflicht, ohne LPS aber nur empfohlen. Für die Telefonzelle ist die PV-Anlage ohne Relevanz.

1) Muß ich einen Blitzschutz vorsehen oder genügt der PE der 3*1,5mm Beleuchtung welchen ich an das Zellengehäuse anschließe? Das wäre dann kein Blitzschutz.
2) Sollte ein Blitzschutz notwendig sein, ist die Frage ob es zulässig ist über einen zusätzlichen Staberder die Zelle mit 16mm2 anzuschließen? Müßte der Staberder zusätzlich mit dem Potentialausgleich des Hauses über ein 4mm2 verbunden werden?
3) Sollte Variante 2 nicht zulässig sein wäre ich für eine Lösung sehr dankbar. Einen Blitzschtutz von der Zelle direkt zum Potentiaulausgleich des Hauses finde ich allerdings nicht so spannend da ich quer durch den Keller müsste.

Zu 1): Es stellt sich nach NAV § 13 bei dieser Installation durch einen elektrotechnischen Laien wie auch eine EFK ohne Konzessionseintrag nicht die Frage nach einem MUSS aber beim ich nach der Qualifikation.
Zu 2):
a) Blitzschutzanlagen sind baurechtlich nur für bestimmte Gebäude vorgeschrieben. Ohne Äußeren Blitzschutz sind keine SPD 1 Blitzstromableiter gefordert aber nach Risikoanalyse evtl. SPD 2 Überspannungsableiter wie bei Neubauten nach DIN VDE 0100-443 und -534 sinnvoll (Siehe zu 3).
b) Ein Erder an der Telefonzelle ist nach meiner Normauslegung eine Fleißaufgabe, zusätzliche Stützerder sind aber auch nicht verboten.
c) Getrennte Erder sind aber gefährlich und normwidrig, eine Verbindung mit dem obligatorischen Schutzpotentialausgleich/HES ist Pflicht.
d) Nach DIN VDE 0100-540 beträgt der Mindestquerschnitt für den Anschluss an HES 6 mm² Cu und ich würde 16 mm² Cu nehmen.
e) Wenn das Gebäude über einen eigenen Fundamenterder verfügt, ist beim Stützerder auf Korrosionsverträglichkeit nach DIN VDE 0151 zu achten (kein St/tZn!).
Zu 3): ALLE Leitungen, die aus LPZ 0A in Gebäude ein- oder ausgeführt werden, sollten m. E. wie in DIN VDE 0100-443 und -534 seit geraumer Zeit auch für Neubauten ohne LPS vorgeschrieben mit ÜSE geschützt werden. Auch das ist eine Aufgabe für eine konzessionierte EFK und nicht für User, die erst in Foren Know-How saugen müssen.
 
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Hallo Dipol,

vielen Dank für deine Antwort die mir sehr geholfen hat.

Ich kann verstehen, dass immer wieder auf die Notwendigkeit der Qualifikation hingewiesen wird und werden muss. Allerdings muss ich auch sagen, dass ich es nicht verwerflich finde in einem Forum „Know-how zu saugen" da meine Ausbildung schon ein paar Tage her ist.
 
Ich kann verstehen, dass immer wieder auf die Notwendigkeit der Qualifikation hingewiesen wird und werden muss. Allerdings muss ich auch sagen, dass ich es nicht verwerflich finde in einem Forum „Know-how zu saugen" da meine Ausbildung schon ein paar Tage her ist.
Zwischen dem Saugen von Know-how und DIY gibt es aber noch einen Unterschied. :D
 
Ich finde das alles etwas überzogen hier.
Das Gebäude hat keinen Blitzschutz; warum sollte die Zelle einen bekommen? (kann man natürlich machen)
@Dipol, ich weiß, dass du ein großes Wissen auf diesem Gebiet hast. Oftmals zitierst du aber nur irgendwelche Regeln - die man dann noch auslegen muss - ohne direkt eine gestellte Frage zu beantworten.

In diesem Fall steht die Zelle "direkt neben meine Hauswand"; ich würde sie also zum Haus gehörig einstufen. Wenn die 3x1,5mm²-Zuleitung jetzt nicht noch 5m durch den Garten geht, sondern direkt ins Haus, halte ich auch einen ÜSS nicht für erforderlich (zumal es den wahrscheinlich im Haus auch nicht gibt).
 
Das Gebäude hat keinen Blitzschutz; warum sollte die Zelle einen bekommen? (kann man natürlich machen)
Der im Titel erwähnte Blitzschutz wird umgangssprachlich meist noch immer mit einem Blitzableiter = Äußerer Blitzschutz gleichgesetzt. Äußerer Blitzschutz ist aber schon seeehr lange nur noch mit Innerem Blitzschutz mit Blitzschutzpotentialausgleich und energetisch koordinierten Überspannungsschutz zulässig und seitdem ist Blitzschutz ein Oberbegriff für alle Schutzmaßnahmen und wird in der IEC 60728-11 auch für Antennenerdung verwendet.

Die Gebetsmühle hatte ich diesmal umgangen.
@Dipol, ich weiß, dass du ein großes Wissen auf diesem Gebiet hast. Oftmals zitierst du aber nur irgendwelche Regeln - die man dann noch auslegen muss - ohne direkt eine gestellte Frage zu beantworten.
Dieses Kompliment klingt leicht vergiftet. :D

In diesem Fall steht die Zelle "direkt neben meine Hauswand"; ich würde sie also zum Haus gehörig einstufen. Wenn die 3x1,5mm²-Zuleitung jetzt nicht noch 5m durch den Garten geht, sondern direkt ins Haus, halte ich auch einen ÜSS nicht für erforderlich (zumal es den wahrscheinlich im Haus auch nicht gibt).
Dass wegen der Telefonzelle KEIN Äußerer + Innerer Blitzschutz nachgerüstet werden muss, steht doch unmissverständlich da. Wenn so undefiniert nach "Blitzschutz" gefragt wird, gehört aber auch erwähnt, dass ein Überspannungsschutz einer Einzelleitung keinen Sinn macht, wenn die anderen Energie- und TK-Leitungen als Bypässe für Blitzströme und Überspannungen ungeschützt bleiben.

Siehe GDV Blitzbilanz, trotz nachlassender Blitzdichte verharren die Schadenssummen auf hohem Niveau.

Bislang gibt es noch keine Erklärung warum die Zahl der Blitze bis 2007 auf einen Rekordwert 1,16 Mio. Flashs (nach alter Zählweise 2.66 Mio. Strokes) angestiegen und seitdem wellenförmig bis 2020 auf nur 379.272 abgefallen ist.

Wenn sich bei der aktuellen Höhe der Einzelschäden der Trend wieder umkehrt, dann werden die Versicherer nicht umhin kommen die Prämen nach Gebäuden mit und ohne Überspannungsschutz zu staffeln.
 
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