Dachständer vs. Erdkabel

Diskutiere Dachständer vs. Erdkabel im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Beim Altbestand der Häuser hier im Dorf erfolgt die elektrische Versorgung oftmals noch über Dachständer. Auf wessen Betreiben (Hauseigentümer...
Die Eigentumsgrenze zur Kundenanlage sind die Oberen Abgangsklemmen im Hausanschlusskasten, die NH Sicherung sind aber auch Kundeneigentum und werden vom Netzbetreiber prinzipiell nicht gestellt, bei meinen örtlichen Stadtwerken kriegt man die NH Sicherungen einfach dazu. Bei meinen Arbeitgeber sind die NH Sicherungen z.B nicht dazu.
 
Nur weil etwas zwei Aufgaben gleichzeitig erfüllt wird die eine dadurch nicht zur Nebensache.
Wobei das Netz den geringeren Schutz erhält, da der Abgang durch die NH nur gegen Überlast geschützt wird.
 
Überlastschutz stellt gleichzeitig auch den Kurzschlussschutz dar. Den der Kurzschluss ist eine Überlast. Im Gegensatz zum reinen Kurzschlussschutz schützt dieser nicht vor Überlast.
 
So nicht ganz richtig.
Denn den Kurzschluß auf dem Kabel von VNB bis zum HAK erkennt die Sicherung nicht.
Eine Überlast durch nachfolgende Leistungsabnahme allerdings schon.

Der Kurzschlußschutz dieses Stiches muß die nächste Vorsicherung in der Verteilung vom VNB übernehmen.
 
Nein die Sicherung im HAK erkennt einen Kurzschluss in der Hauptleitung und schützt damit die Leitung des Netzbetreibers. Ansonsten würde da die Leitung des Netzes abschalten und mehrere Nutzer wären Stromlos.
Vom Trafo aus gesehen gibt es die Strangsicherung und mehrere Sicherungen in den HAK
 
Die Sicherung schützt gegen Kurzschluß immer nur den Teil nach Ihr.
Ein Kurzschluß auf der Zuleitung zum HAK wird gar nicht erkannt.
 
@Octavian1977 mach dir erst mal den Unterschied zwischen einem reinem Kurzschlussschutz und dem Überlastschutz klar ! Ein Kurzschluss nach dem HAK wird erkannt und die Sicherung löst aus noch bevor die Sicherung im Leitungsnetz des Versorgers anspricht ! Das ist ja auch der Sinn dieser Sicherung eben vor Kurzschluss und Überlast nach ihr zu schützen.
 
die Sicherung im HAK erkennt einen Kurzschluss in der Hauptleitung und schützt damit die Leitung des Netzbetreibers. Ansonsten würde da die Leitung des Netzes abschalten und mehrere Nutzer wären Stromlos.

Ja, mit dieser Aussage hast Du recht. Es wird nicht direkt die Leitung geschützt im herkömmlichen Sinne, sondern die Leitung wird vor Spannungsausfall geschützt, wenn man das so sagen darf. Es hat ja nicht jeder eine einzelne Stichleitung vom Trafo oder vom Strassenverteiler.
 
Zu der von mir angefragten Thematik kann ich, soweit ich den Sachverhalt nachvollziehen kann, folgendes sagen:

MFH aus den 50ern mit Dachständer und HAK im Dachboden (Dachständer haben/hatten auch die meisten umliegenden Häuser in der Straße). Auf den Etagen befindet sich jeweils ein Kasten mit Stromzählern für die jeweiligen Etagenbewohner. Offenbar irgendwann in den 2000ern wurde an der Außenfassade ein Blechkasten gesetzt. (Meine Vermutung ist, daß dieser im Zuge der damaligen Erdkabelverlegung in der Anliegerstraße vom Netzbereiber so gesetzt wurde. Welchen Zweck hatte dieser Blechkasten an der Außenfassade? Denn der HAK im Dachboden blieb ja nach wie vor scheinbar bestehen.)

Im Kellerraum wurde dann zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer Kasten (rechteckig, weiß, Kunststoff, ca. 20 cm x 35 cm) gesetzt, dieser in etwa auf gleicher Höhe mit dem Außenfassaden-Blechkasten positioniert und mit diesem per Wanddurchbruch verbunden.

Wieder später hat angeblich der Netzbetreiber darauf gedrungen, daß der nach wie vor bestehende Dachständer entfernt wird. Dies wurde dann im weiteren Verlauf auch gemacht, Gründe kenne ich nicht. D. h. der Dachständer wurde abmontiert und im Zuge dessen mußte der im Dachboden befindliche HAK wohl entfernt werden. Neben den bestehenden Kasten (HAK?) im Kellerraum wurde ein weiterer Kasten (NH?) dazu gesetzt (irgendwas mit IP...). Und um die Verbindung zwischen Dachboden und Keller herzustellen, wurde das Stromversorgungskabel ab dem Außenfassaden-Blechkasten waagerecht entlang fast der gesamten Aussenfassade bis zum äußeren Hauseck geführt und von dort senkrecht weiter nach oben gezogen bis zum Dach.

Frage 1: Kann mir jemand anhand meiner Schilderung erklären, was genau da gemacht wurde und weshalb es in dieser Weise gemacht wurde?

Frage 2: Welchen Grund kann der Netzbetreiber bei der geschilderten Situation gehabt haben, auf die Entfernung des Dachständers zu drängen und sind die dadurch angefallenen Kosten (rund € 3.000,00) angemessen und allein vom Eigentümer zu tragen?
 
Welchen Grund kann der Netzbetreiber bei der geschilderten Situation gehabt haben, auf die Entfernung des Dachständers zu drängen

Die Änderung von Freileitung zu Erdkabelanschluss ist der technische Fortschritt.

Im Kellerraum wurde dann zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer Kasten (rechteckig, weiß, Kunststoff, ca. 20 cm x 35 cm) gesetzt, dieser in etwa auf gleicher Höhe mit dem Außenfassaden-Blechkasten positioniert und mit diesem per Wanddurchbruch verbunden.

Auf diese Weise hat man zwei Möglichkeiten, die vorhandene Installation anzufahren. Wie geschildert, außen an der Fassade hoch, oder direkt durch den Keller, die Steigleitung von unten angefahren.


Die Eigentumsverhältnisse sind so, dass ab den Ausgangsklemmen des Hausanschlusskastens, der Hauseigentümer zuständig ist, hier ein neues Stück Hauptleitung verlegen zu lassen.
 
@Octavian1977 mach dir erst mal den Unterschied zwischen einem reinem Kurzschlussschutz und dem Überlastschutz klar ! Ein Kurzschluss nach dem HAK wird erkannt und die Sicherung löst aus noch bevor die Sicherung im Leitungsnetz des Versorgers anspricht ! Das ist ja auch der Sinn dieser Sicherung eben vor Kurzschluss und Überlast nach ihr zu schützen.
Die Zuleitung zum HAK ist abbrandsicher verlegt, weil halt nicht unbedingt die Netzsicherung auslöst. Die 300A Sicherung in 1km löst mitunter auch nicht aus, wenn das 50mm² Alu weg brennt.
 
Frage 2: Welchen Grund kann der Netzbetreiber bei der geschilderten Situation gehabt haben, auf die Entfernung des Dachständers zu drängen und sind die dadurch angefallenen Kosten (rund € 3.000,00) angemessen und allein vom Eigentümer zu tragen?

Steht in der TAB so drinnen diese akzeptierst du wenn du deinen Antrag für ein Hausanschluss unterschreibst. Die Kosten klingen etwas zu hoch kommt aber immer auf den Aufwand drauf an was noch so gemacht werden muss.
 
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