DIN VDE 0100 Teil 600

Diskutiere DIN VDE 0100 Teil 600 im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Abend, ich habe mal eine Frage, ich arbeite in der Instandhaltung eines Betriebes. Wir machen nach neu Installationen im Betrieb als z.b...
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TeamXray

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Guten Abend,

ich habe mal eine Frage, ich arbeite in der Instandhaltung eines Betriebes. Wir machen nach neu Installationen im Betrieb als z.b. Steckdosen Leuchten, Zuleitungen für Anlagen.

Wir haben aber kein Messgerät um eine Prüfung nach der genannten DIN Norm durchzuführen.

Sehe ich es richtig das wenn ich z.b. ein Steckdose in Betrieb nehme aber diese nicht Prüfen kann und ein Unfall passiert ich dafür haftbar bin?

Was kann ich machen um mich Abzusichern wenn ich kein Prüfgerät bekomme?


MFG
Chris
 
In welcher Position bist du angestellt? Welche Ausbildung hast du?
 
Ausbildung hab ich Industrieelektroniker mit Fachrichtung Produktionstechnik und als zusatzquali Schaltberechtigung, Prüfunge ortsveränderlicher Betriebsmittel usw.

Also keine Meisterausbildung
 
Also kurz heruntergebrochen: Wie kann man sich vor selbstherbeigeführter, grober Fahrlässigkeit absichern? Ja wie geht denn das?

Per §278 StGB bist du schön fällig, wenn du die "im Verkehr übliche Sorgfalt" außer Acht lässt.

Wenn du also schon weißt, dass dein Vorgehen nicht Verkehrskonform ist, wie kommst du auf die Idee, justitielle Statuten außer Kraft zu setzen oder übergehen zu können?
 
Und was sagt die VEFK dazu, dass es keine Möglichkeit zur Prüfung gibt?
 
Das ist nach dem Motto es ging bis jetzt auch ohne.

Ich Handhabe es so das ich die Aufgetragene arbeit ausführ aber z.b. die Steckdose in der Verteilung nicht anklemme mit der Begründung das ich keine Prüfung vornehmen kann
 
TeamXray schrieb:
Ich Handhabe es so das ich die Aufgetragene arbeit ausführ aber z.b. die Steckdose in der Verteilung nicht anklemme mit der Begründung das ich keine Prüfung vornehmen kann

DAS ist Ok und zeugt von Sachverstand. So würde ich das wohl auch machen. Diese Betonkopf-Vorstellungen von "War schon immer so" oder "Das braucht DerUndDer auch nicht" machen einem den Alltag sauer, aber davon darfst (darfst!) du dich nicht beeindrucken lassen.

Duldung bedeutet Zustimmung, Zustimmung führt zu Haftung.

Normen "biegen" - das muss jeder selbst verantworten. Aber BRECHEN - da bekommst du immer einen mit, vor allem, wenn Personsnschäden vorliegen oder ein Offizialdelikt daraus wird.
Kein Stundenlohn ist es wert, dass man als Arbeitnehmer die Kelle für Unzulänglichkeiten des Unternehmers bekommt. Der feine Herr lehnt sich nämlich dann gerne zurück im Sinne von "Na sowas, dass hat mir mein Top-ausgebildeter Mitarbeiter niemals nie gesagt, ich bin total empört. Bestraft den Burschen!"

Mal ganz plakativ: Genau dafür bist du Fachkraft - um aufzuzeigen, was geht und wo Schluss ist.
 
Wenn es eine bestellte und Weisungsfrei gestellte VEFK gibt, hat diese nach BetrSichV die Verantwortung die notwendigen Betriebsmittel zu stellen. Wird dem, trotz besserem Wissen, nicht nachgekommen kannst du Dich an Betriebsrat/Unternehmer wenden.
 
Das ist mir ja klar, gibt ja noch mehr neue Vorderungen z.b. FI für Steckdosen die Elektrotechnische Laien benutzen.

Es ist ja aber so man hängt ja an seinem Arbeitsplatz wie wäre das richtige vorgehen?

Eine Mängelanzeige an die Geschäftsführung? Oder der zuständigen Kraft für Arbeitssicherheit? Und wenn darauf keine Reaktion erfolgt an die BG?

Kann ich dann z.b. entlasen werden weil ich auf dachen aufmerksam amche wie behoben werden müssen und Koseten verursachen?
 
Wenn wir es mal rein juristisch betrachten, dann wäre "Mach das normwidrig oder du sitzt morgen auf der Straße" arbeitsrechtlich vollkommen belanglos.

Strafrechtlich sind wir da ganz schnell bei §240 StGB. Das ist klassische Nötigung und wird empfindlich geahndet.

Für den Arbeitsalltag empfehle ich provokante Nachfragen, wie:
"Soll ich dem Kunden das auch auf den Rapportzettel schreiben, dass wir es mit der Sorgfaltspflicht nicht so genau nehmen?"


Oder schau dir mal dieses Buch an - dort findet man ein paar Werkzeuge, wie man solch dusseligen Totschlagargumenten den Boden entzieht.
 
Wir kennen deine Unternehmensstruktur ja nicht so genau - am besten wäre erstmal der Gang zum Betriebsrat, das erregt am wenigsten Aufsehen ...

Wenn es keinen gibt und keine Abteilung dazwischen, kann man den Unternehmer darauf hinweisen, dass er eine Überwachungspflicht der VEFK im Sinne der Betriebssicherheit inne hat und Du Mängel am Vorgehen der VEFK rügen musst.
 
Das werde ich auch so versuchen, hier muss dringend eine Lösung her. Hab mal Gelesen was man auf einen FI verzichten kann wenn die Anlage überwacht ist. Die Frage ist nur was gilt als überwacht
 
. Als ständig überwacht gelten
elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wenn sie von Elektro-Fachkräften in
Stand gehalten werden und durch messtechnische Maßnahmen sichergestellt ist, dass dadurch Schäden rechtzeitg entdeckt und behoben werden
können.
 
Da ja nicht Ständig gemessen wir is der RCD wohl angebracht
 
Es gäbe ja auch Isowächter mit eigen eigenen IT-Netz ...
 
Is ja nicht vorhanden, werde erstmal ein Problem angehen
 
@TeamXRay

Die Arbeiten darf euere Firma nur ausführen, wenn Sie in das Installauteursverzeichnis eingetragen ist.

Das steht in §13 Niederspannungsanschlussverordnung. Ansonsten dürft ihr nur Wartung und Reparaturen ausführen. Änderungen, Erweiterungen und Neubauten dürft ihr sonst nicht vornehmen. Es haften die Organe in euerer Firma.

Wenn ihr eingetragen seid habt ihr die kalibrieten Messgeräte, die Normen, eine Betriebshaftpflichtversicherung entsprechender Höhe, eine verantwortliche Elektrofachkraft und Plomben die ihr im eigenen Betrieb nicht einsetzen dürft.
 
Guten Abend,

ich habe mal eine Frage, ich arbeite in der Instandhaltung eines Betriebes. Wir machen nach neu Installationen im Betrieb als z.b. Steckdosen Leuchten, Zuleitungen für Anlagen.

Hört sich nach einem Betriebseli an und nicht freien Handwerksbetrieb


@TeamXRay

Die Arbeiten darf euere Firma nur ausführen, wenn Sie in das Installauteursverzeichnis eingetragen ist.
§13 Greift u.u. nicht, wenn ein eigener Trafo vorhanden ist zB.
 
§13 Greift u.u. nicht, wenn ein eigener Trafo vorhanden ist zB.

Na dann BGV A3 Prüfung. Befähigte Person nach TRBS 1201 und TRBS 1203. Dann wird es auch nicht besser. Eher schlimmer mit den Nachweisen.
 
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