Dunstabzug der Nachbarn pustet aus unseren Steckdosen!

Diskutiere Dunstabzug der Nachbarn pustet aus unseren Steckdosen! im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen Wir wohnen seit einem Monat in einer neuen Wohnung. Von Anfang an wunderten wir uns über fremden Essesgeruch in unserer Küche und...
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Kirsten

Guest
Hallo zusammen
Wir wohnen seit einem Monat in einer neuen Wohnung. Von Anfang an wunderten wir uns über fremden Essesgeruch in unserer Küche und im angrenzenden Badezimmer. Heute fanden wir den Grund. Wenn die Nachbarn 2 Etagen unter uns die Dunstabzugshaube anhaben, pustet es die Abluft aus unseren Steckdosen und zwar so stark, das ein Feuerzeug ausgeht. Wenn sie aus ist, bleibt die Flamme ruhig. Die Mieter unter uns haben das selbe Problem. Nachfragen ergaben, dass die Nachbarn ganz unten ihre Haube an den nicht benutzten Kamin angeschlossen haben. Allerdings laufen auch die Elektrokabel durch diesen Kamin und ich könnte darauf wetten, dass diese nichtmal in einem Leerrohr verlegt sind. Ist das so überhaupt erlaubt? Ist das evtl sogar gefährlich?? Strom und Feuchtigkeit passen ja nucht zusammen. Ganz abgesehen von der wirklich störenden Geruchsbelästigung und dem Schimmelproblem welches im gesamten Haus gibt. Der Bau ist von 1965 und die Vermieter sind Problemen sehr abgeneigt. Sie kümmern sich nicht und sind schon wegen verschiedener Dinge mit 4 von 7 Wohnparteien vor Gericht. Leider erfährt man so etwas erst nach dem Einzug. Lieben Dank für Antworten.
 
Wenn die Abluft (evtl. noch aus dem WC) aus den Steckdosen bläst, deutet das auf allergrößte Baumängel hin mit Durchfeuchtung der Isolierungen und Schimmelbildung. Die Elektroleitungen im Lüftungsschacht dürften dabei das kleinste Problem darstellen und keine unmittelbare Gefahr.
 
Danke Werner! So denke ich auch, aber ich bin halt Laie. Es laufen durch diesen Schacht wohl auch Kabel für das Sat-Fernsehen und Wasserleitungen. Ausserdem sieht es so aus, als würden da noch irgendwelche Abluftrohre der Heizung durchgeführt sein. Wir waren vorhin auf dem Dachboden. Ich werde morgen einfach mal den zuständigen Bezirksschornsteinfeger anrufen und ihn fragen,ob er eine Genehmigung für die Zuleitung der Abluft der Abzugshaube erteilt hat. Die ist wohl zwingend nötig, aber wie ich die Vermieter mittlerweile kennen gelernt habe, haben sie diese nicht eingeholt. Auch der Lärmpegel der Abzugshaube ist so extrem, dass man es durch geschlossene Türen so laut im Wohnzimmer hört, als wäre unsere eigene an.
 
Wenn da Elektroleitungen durch gehen, ist der als Kamin garantiert nicht mehr in Betrieb und somit der Schornsteinfeger auch nicht mehr zuständig. Entweder ist dieser Zug bis unters Dach abgetragen oder vom Schornsteinfeger fachgerecht verschlossen worden und dann können die Abgase nirgends heraus. Aber wie gesagt zuständig ist da eher dein Vermieter.
 
Hallo bigdie
Ich habe gelesen, dass der Abschluss einer Dunstabzugshaube an einen stillgelegten Kamin eine Wiederinbetriebnahme des Kamins darstellt und in jedem Fall zwingend vom Bezirksschornsteinfeger zu genehmigen ist.
 
Kirsten schrieb:
Hallo bigdie
Ich habe gelesen, dass der Abschluss einer Dunstabzugshaube an einen stillgelegten Kamin eine Wiederinbetriebnahme des Kamins darstellt und in jedem Fall zwingend vom Bezirksschornsteinfeger zu genehmigen ist.

Ich denke, man sollte zunächst mal klären, ob es sich um einen Kamin/Schornstein im Sinne der FeuVO handelt. Oder um eine Einrichtung zu Lüftung im Sinne der M-LüAR. Oder um einen Installationsschacht im Geltungsbereich der M-LAR und M-LüAR. Daraus ergibt sich unter Zugrundelegung der Gebäudeklasse und der jew. LBO die mögliche Nutzung und die Anforderungen an diesen Kamin/Schacht/wasauchimmer.
Wenn diese Anforderungen klar sind, dann kann man den Beteiligten (Vermieter, Mieter...) bei evtl. Fehlverhalten kräftig auf die Hühneraugen treten.
 
1. Handelt es sich hierbei um keinen Kamin mehr sondern nur noch um einen Schacht, da sich ja keine Feuerungsanlage mehr daran befindet.
2. die Gleichzeitige Nutzung als Abluftschacht für möglicherweise Fetthaltige Abluft und als Kabelschacht ist zwar so nicht irgendwo verboten, aber ich gehe davon aus, daß dort keine Leitungen oder Kabel verlegt wurden die Öle und Fette aushalten.
Die Isolationen der Leitungen nehmen bei Kontakt mit Fett und Öl massiven Schaden bzw. lösen sich auf.
Die Leitungen müssen nicht im Leerrohr gezogen werden aber sie müssen befestigt werden und zwar spätestens alle 50cm wenn nicht sogar öfter.

Vermieter anschreiben, Abstellung der Mängel fordern.
So wie Deine Beschreibung ausfällt hilft aber wohl nur der Auszug in eine anständige Behausung.
 
Octavian1977 schrieb:
aber sie müssen befestigt werden und zwar spätestens alle 50cm wenn nicht sogar öfter.

*Hust* Das sind vermutlich keine Leitungen mit Funktionserhalt .....
 
Lüfter dürfen an Abzugsanlagen nur angeschlossen werden, wenn sie mit einer rückschlagklappe versehen wurden, und zwar in allen Wohnungen! Sonst bläst es da wieder raus.

Bei euch gehe ich mal von einem oben verschlossenen Schacht aus. Die eingebrachte luft hat keine andere Möglichkeit als bei euch aus den Steckdosen zu entweichen.


Unabhängig von der eingebrachten Luft ist ein komplett offenes System wie bei euch ein brandschutzproblem, zumindest wenn ihr in einem gemauerten Haus mit festen Zwischendecken wohnt. Da gehört der Schacht zwischen den Stockwerken verschlossen, oder ganz verfüllt.
Natürlich sind da auch die gültigen Vorschriften einzuhalten.

An die Kollegen hier: Ihr solltet euch mal Gedanken machen über eine Produktschulung zwecks Brandschutz, sowas wird immer wichtiger.
 
Vollzeit-Elektriker schrieb:
An die Kollegen hier: Ihr solltet euch mal Gedanken machen über eine Produktschulung zwecks Brandschutz, sowas wird immer wichtiger.
Stimmt nach dem bei uns die Brandschutztüren ausgetauscht wurden wurde das Brandschutzkonzept überprüft. Ergebnis > Mängel
 
Vollzeit-Elektriker schrieb:
Lüfter dürfen an Abzugsanlagen nur angeschlossen werden, wenn sie mit einer rückschlagklappe versehen wurden, und zwar in allen Wohnungen! Sonst bläst es da wieder raus.

Bei euch gehe ich mal von einem oben verschlossenen Schacht aus. Die eingebrachte luft hat keine andere Möglichkeit als bei euch aus den Steckdosen zu entweichen.

Ohne Kenntnis ueber die Ausfuehrung (Kamin, Installationsschacht, Abluftrohr..) sind das Spekulationen.

Vollzeit-Elektriker schrieb:
Unabhängig von der eingebrachten Luft ist ein komplett offenes System wie bei euch ein brandschutzproblem, zumindest wenn ihr in einem gemauerten Haus mit festen Zwischendecken wohnt. Da gehört der Schacht zwischen den Stockwerken verschlossen, oder ganz verfüllt.
Natürlich sind da auch die gültigen Vorschriften einzuhalten.

An die Kollegen hier: Ihr solltet euch mal Gedanken machen über eine Produktschulung zwecks Brandschutz, sowas wird immer wichtiger.

Ja,ja, schon klar. Ich les mir das Kapitel ueber Anforderungen an Installationsschaechte in der MLAR gleich nochmal durch...wenn du das sagst.
 
Auch ohne Funktionserahlt sind Leitungen in geeigentem Abstand zu befestigen.

Funktionserhalt bedeutet zusätzliche Anforderungen an die Befestigung, daß diese bei Brand noch eine bestimmte Zeit weiter funktionieren muß.
 
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