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Hallo Hendrik,
dass es kein grosser Aufwand wäre, ne 5x2,5er hochzulegen hört sich doch schon mal mehr als gut an. Warum wurde das nicht gleich gemacht???
Das ist jedenfalls der Weg, der (auch sicher) in die Zukunft führt und keine weiteren Fehlanschlüsse befürchten lässt!
Ein FI wäre (derzeit) bei nem festangeschlossenen Herd nicht vorgeschrieben, ich würd trotzdem mal drüber nachdenken.
Beim rechtlichen Problääm ... Moment, muss nochmal alles durchlesen ...
Ah jetzt ja:
Sauschwierige Frage!
Der Küchenheini hat das halt nach Treu und Glauben angeschlossen und sich auf Farben verlassen. Lassen wir mal weg, ob er das überhaupt gedurft hätte und nehmen mal an, er hätte gedurft.
Dann hätte er durch eine Messung aber prüfen müssen, ob der Anschluss so korrekt ist. Auf direktem Weg war das nicht möglich, weil noch kein Drehsaft auf der Leitung war. Indirekt (z.B. über die Verteilung) hat er es auch nicht gemacht und ohne Überprüfung kein Anschluss!
<b>Grundregel 1: Glaub nix ohne es geprüft zu haben!</b>
Insofern hat er schon mal ganz sicher nen Fehler begangen und hätte das in dem Fall gar nicht dürfen!
Jetzt wird es aber noch kniffliger. Du sagst, da sei ne alte Herdanschlussdose gewesen, die vierpolig angefahern wurde (PEN, L1, L2 und L3). Das war mal okay so und erlaubt. Das wär sogar heute noch geduldet, solang da nix Wesentliches dran verändert wurde.
Nun ist aber ne schnöde Verlängerung dieses Anschlusses auf eine nagelneue Herdanschlussdose auf einer nagelneuen Rigipswand alles andere als eine unwesentliche Veränderung!
Da musste jeder Folgemonteur erst mal davon ausgehen, dass diese Belegung stimmen sollte - Was aber nicht aushebelt, dass er hätte messen müssen!
Andererseits ist es auch so, dass der Elektriker hier gegen Vorschriften verstossen hat, weil diese Änderungen nicht mehr unter (den eh nicht wirklich existierenden) Bestandschutz fallen.
An dem Punkt muss man feststellen, dass hier beide Sch..sse gebaut haben! Der Küchenmensch hätte messen müssen und der Elektritter muss in diesem Fall die Dose nach aktuellem Stand setzen! Eigentlich hätte der Elektriker gleich ne neue Fünfadrige (ohne Verlängerung) hochziehen müssen - Das entspräche den Vorschriften und Du sagst, dass dies leicht möglich ist, dann gibt es auch keine Ausnahmen!
Der Elektritter hätte sogar noch ne (nicht ganz legale) Möglichkeit gehabt und PE und N aus dem PEN in der alten Dose aufzutrennen. Nicht legal, aber dieser Trick wär vermutlich bis zu seiner Rente hin nicht gross aufgefallen.
Jetzt wäre es aber für die Zumessung der Teilschuld wirklich wichtig zu wissen, wie die neue Herdanschlussdose überhaupt belegt ist.
Wenn die auch nur vieradrig angefahren wird (gn/ge, bl, bn und sw), dann wäre der E-Mensch den very old fashioned way gegangen. Der anschliessendenden Fachkraft hätte dann klar sein müssen, dass da was nicht ganz so ist wie sonst und hier kein Weg an einer Messung vorbei führt, denn es gäbe hier zwei Möglichkeiten der Belegung, die sich bei einer Verwechslung (auch bei einem Herd) absolut nicht vertragen!
Wenn er "schummelnd" "modernisiert" hat, dann muss die neue Dose fünfadrig angefahren werden. Der neue N und der neue PE müssen dann beide auf dem PEN der alten Dose liegen (in diesem Fall nicht legal, würde aber tun und ein "Farbanschliesser" würde keine weiteren Fehler machen).
Es gibt noch mehr Möglichkeiten und Du siehst schon, dass man das ohne weitere Details (Fotos vom eigentlichen Herdanschluss und den beiden Dosen) nicht definitiv klären kann.
Eine sehr verschwommene Sache und die ist wohl beim RA gar nicht schlecht aufgehoben, auch wenn da mit nem neuen Herd schon wieder Pferde scheu gemacht werden, die noch im Tiefschlaf sind - So empfindlich ist ein Herd nicht - Da ist allenfalls ne Minderung drin. Das wird man bald sehen, sobald das Ding ordnungsgemäss angeschlossen ist (und sehr wahrscheinlich tut!).
Wie gesagt, Mist haben beide gebaut, jetzt geht es nur noch darum, dass man die jeweilige Teilschuld zuordnet. Okay, Du sagst Du seiest weitgehend "ahnungsfrei" und insofern verstehe ich, dass Du das Deinem RA übergeben hast. Ohne viel Ahnung kann man da sehr schnell sehr blöd dastehen.
Was ich nicht ganz verstehe, ist dass immer noch keine detaillierte Fehleranalyse gemacht wurde, wo genau der Fehler liegt. Es gibt mindestens drei Punkte! Wird da was künstlich aufgeblasen und der Juristerei zugeschanzt, was ein ordentlicher Techniker ohne grosses Geschwafel sofort erkennen kann? Okay, der wird auch nach der alten Dose hinter dem Rigips graben müssen, aber das ist zur definitiven Klärung eh unvermeidlich.
Es sei denn ihr einigt euch gleich, die alte Zuleitung wird komplett stillgelegt (sinnvoll!) und es wird eine neue Funfadrige gelegt. Das schont die Nerven aller Beteiligten, den Geldbeutel und ist dann unzweifelsfrei sicher!
Tut mir leid für Dich, das ist mal richtig Seisse gelaufen. Aber dreh nicht durch und bleib auf dem Boden - Vielleicht gibt es ja doch noch eine gütliche und aussergerichtliche Lösung?!?! Da müssen dann halt auch die beiden anderen Sturböcke nachgeben - Sonst wirds teuer!
Wär trotzdem interessant, wenn wir was über den weiteren Verlauf erfahren würden.
Ich möcht mich jetzt nicht auf 50/50 festlegen. Da geb ich fast dem E-Mensch immer noch etwas mehr Schuld, denn der hätte wissen müssen, was er da für ein potentielles Ei legt! Beim Küchenmenschen bin ich mir da nicht sicher.
Mal etwas OT und nur so ein erster Eindruck von mir.
Kann es sein, dass der E-Mensch noch ein Haudegen alten Schlages ist, der die Meinung vertritt, dass man das auch im zweiten Weltkrieg im Schützengraben unter Feindfeuer schon so gemacht hat und das immer funktionierte und er den Krieg deshalb auch gewonnen hätte - Den neumodischen Kram braucht er nicht?!?!
Der Küchenmensch ist eher jünger und glaubt noch an Feen im Wald und richtig belegte Anschlüsse?
Wär beides lustig - Besonders wenn zwei so verschiedene Mentalitäten aufeinandertreffen :lol:
Na ja, weniger lustig für Dich, aber das wahre grausame Leben :shock:
Viele Grüsse,
Uli
dass es kein grosser Aufwand wäre, ne 5x2,5er hochzulegen hört sich doch schon mal mehr als gut an. Warum wurde das nicht gleich gemacht???
Das ist jedenfalls der Weg, der (auch sicher) in die Zukunft führt und keine weiteren Fehlanschlüsse befürchten lässt!
Ein FI wäre (derzeit) bei nem festangeschlossenen Herd nicht vorgeschrieben, ich würd trotzdem mal drüber nachdenken.
Beim rechtlichen Problääm ... Moment, muss nochmal alles durchlesen ...
Ah jetzt ja:
Sauschwierige Frage!
Der Küchenheini hat das halt nach Treu und Glauben angeschlossen und sich auf Farben verlassen. Lassen wir mal weg, ob er das überhaupt gedurft hätte und nehmen mal an, er hätte gedurft.
Dann hätte er durch eine Messung aber prüfen müssen, ob der Anschluss so korrekt ist. Auf direktem Weg war das nicht möglich, weil noch kein Drehsaft auf der Leitung war. Indirekt (z.B. über die Verteilung) hat er es auch nicht gemacht und ohne Überprüfung kein Anschluss!
<b>Grundregel 1: Glaub nix ohne es geprüft zu haben!</b>
Insofern hat er schon mal ganz sicher nen Fehler begangen und hätte das in dem Fall gar nicht dürfen!
Jetzt wird es aber noch kniffliger. Du sagst, da sei ne alte Herdanschlussdose gewesen, die vierpolig angefahern wurde (PEN, L1, L2 und L3). Das war mal okay so und erlaubt. Das wär sogar heute noch geduldet, solang da nix Wesentliches dran verändert wurde.
Nun ist aber ne schnöde Verlängerung dieses Anschlusses auf eine nagelneue Herdanschlussdose auf einer nagelneuen Rigipswand alles andere als eine unwesentliche Veränderung!
Da musste jeder Folgemonteur erst mal davon ausgehen, dass diese Belegung stimmen sollte - Was aber nicht aushebelt, dass er hätte messen müssen!
Andererseits ist es auch so, dass der Elektriker hier gegen Vorschriften verstossen hat, weil diese Änderungen nicht mehr unter (den eh nicht wirklich existierenden) Bestandschutz fallen.
An dem Punkt muss man feststellen, dass hier beide Sch..sse gebaut haben! Der Küchenmensch hätte messen müssen und der Elektritter muss in diesem Fall die Dose nach aktuellem Stand setzen! Eigentlich hätte der Elektriker gleich ne neue Fünfadrige (ohne Verlängerung) hochziehen müssen - Das entspräche den Vorschriften und Du sagst, dass dies leicht möglich ist, dann gibt es auch keine Ausnahmen!
Der Elektritter hätte sogar noch ne (nicht ganz legale) Möglichkeit gehabt und PE und N aus dem PEN in der alten Dose aufzutrennen. Nicht legal, aber dieser Trick wär vermutlich bis zu seiner Rente hin nicht gross aufgefallen.
Jetzt wäre es aber für die Zumessung der Teilschuld wirklich wichtig zu wissen, wie die neue Herdanschlussdose überhaupt belegt ist.
Wenn die auch nur vieradrig angefahren wird (gn/ge, bl, bn und sw), dann wäre der E-Mensch den very old fashioned way gegangen. Der anschliessendenden Fachkraft hätte dann klar sein müssen, dass da was nicht ganz so ist wie sonst und hier kein Weg an einer Messung vorbei führt, denn es gäbe hier zwei Möglichkeiten der Belegung, die sich bei einer Verwechslung (auch bei einem Herd) absolut nicht vertragen!
Wenn er "schummelnd" "modernisiert" hat, dann muss die neue Dose fünfadrig angefahren werden. Der neue N und der neue PE müssen dann beide auf dem PEN der alten Dose liegen (in diesem Fall nicht legal, würde aber tun und ein "Farbanschliesser" würde keine weiteren Fehler machen).
Es gibt noch mehr Möglichkeiten und Du siehst schon, dass man das ohne weitere Details (Fotos vom eigentlichen Herdanschluss und den beiden Dosen) nicht definitiv klären kann.
Eine sehr verschwommene Sache und die ist wohl beim RA gar nicht schlecht aufgehoben, auch wenn da mit nem neuen Herd schon wieder Pferde scheu gemacht werden, die noch im Tiefschlaf sind - So empfindlich ist ein Herd nicht - Da ist allenfalls ne Minderung drin. Das wird man bald sehen, sobald das Ding ordnungsgemäss angeschlossen ist (und sehr wahrscheinlich tut!).
Wie gesagt, Mist haben beide gebaut, jetzt geht es nur noch darum, dass man die jeweilige Teilschuld zuordnet. Okay, Du sagst Du seiest weitgehend "ahnungsfrei" und insofern verstehe ich, dass Du das Deinem RA übergeben hast. Ohne viel Ahnung kann man da sehr schnell sehr blöd dastehen.
Was ich nicht ganz verstehe, ist dass immer noch keine detaillierte Fehleranalyse gemacht wurde, wo genau der Fehler liegt. Es gibt mindestens drei Punkte! Wird da was künstlich aufgeblasen und der Juristerei zugeschanzt, was ein ordentlicher Techniker ohne grosses Geschwafel sofort erkennen kann? Okay, der wird auch nach der alten Dose hinter dem Rigips graben müssen, aber das ist zur definitiven Klärung eh unvermeidlich.
Es sei denn ihr einigt euch gleich, die alte Zuleitung wird komplett stillgelegt (sinnvoll!) und es wird eine neue Funfadrige gelegt. Das schont die Nerven aller Beteiligten, den Geldbeutel und ist dann unzweifelsfrei sicher!
Tut mir leid für Dich, das ist mal richtig Seisse gelaufen. Aber dreh nicht durch und bleib auf dem Boden - Vielleicht gibt es ja doch noch eine gütliche und aussergerichtliche Lösung?!?! Da müssen dann halt auch die beiden anderen Sturböcke nachgeben - Sonst wirds teuer!
Wär trotzdem interessant, wenn wir was über den weiteren Verlauf erfahren würden.
Ich möcht mich jetzt nicht auf 50/50 festlegen. Da geb ich fast dem E-Mensch immer noch etwas mehr Schuld, denn der hätte wissen müssen, was er da für ein potentielles Ei legt! Beim Küchenmenschen bin ich mir da nicht sicher.
Mal etwas OT und nur so ein erster Eindruck von mir.
Kann es sein, dass der E-Mensch noch ein Haudegen alten Schlages ist, der die Meinung vertritt, dass man das auch im zweiten Weltkrieg im Schützengraben unter Feindfeuer schon so gemacht hat und das immer funktionierte und er den Krieg deshalb auch gewonnen hätte - Den neumodischen Kram braucht er nicht?!?!
Der Küchenmensch ist eher jünger und glaubt noch an Feen im Wald und richtig belegte Anschlüsse?
Wär beides lustig - Besonders wenn zwei so verschiedene Mentalitäten aufeinandertreffen :lol:
Na ja, weniger lustig für Dich, aber das wahre grausame Leben :shock:
Viele Grüsse,
Uli