E-Herd-Monteur zum Pruefen des Anschlusses verpflichtet ?

Diskutiere E-Herd-Monteur zum Pruefen des Anschlusses verpflichtet ? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Liebe Forianer, habe von einem E-Monteur die Installation in der Kueche neu verlegen lassen, inkl. Herdanschlussdose. Kuechenfirma kommt...
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Hallo Hendrik,

dass es kein grosser Aufwand wäre, ne 5x2,5er hochzulegen hört sich doch schon mal mehr als gut an. Warum wurde das nicht gleich gemacht???
Das ist jedenfalls der Weg, der (auch sicher) in die Zukunft führt und keine weiteren Fehlanschlüsse befürchten lässt!
Ein FI wäre (derzeit) bei nem festangeschlossenen Herd nicht vorgeschrieben, ich würd trotzdem mal drüber nachdenken.

Beim rechtlichen Problääm ... Moment, muss nochmal alles durchlesen ...

Ah jetzt ja:

Sauschwierige Frage!

Der Küchenheini hat das halt nach Treu und Glauben angeschlossen und sich auf Farben verlassen. Lassen wir mal weg, ob er das überhaupt gedurft hätte und nehmen mal an, er hätte gedurft.
Dann hätte er durch eine Messung aber prüfen müssen, ob der Anschluss so korrekt ist. Auf direktem Weg war das nicht möglich, weil noch kein Drehsaft auf der Leitung war. Indirekt (z.B. über die Verteilung) hat er es auch nicht gemacht und ohne Überprüfung kein Anschluss!

<b>Grundregel 1: Glaub nix ohne es geprüft zu haben!</b>

Insofern hat er schon mal ganz sicher nen Fehler begangen und hätte das in dem Fall gar nicht dürfen!

Jetzt wird es aber noch kniffliger. Du sagst, da sei ne alte Herdanschlussdose gewesen, die vierpolig angefahern wurde (PEN, L1, L2 und L3). Das war mal okay so und erlaubt. Das wär sogar heute noch geduldet, solang da nix Wesentliches dran verändert wurde.
Nun ist aber ne schnöde Verlängerung dieses Anschlusses auf eine nagelneue Herdanschlussdose auf einer nagelneuen Rigipswand alles andere als eine unwesentliche Veränderung!
Da musste jeder Folgemonteur erst mal davon ausgehen, dass diese Belegung stimmen sollte - Was aber nicht aushebelt, dass er hätte messen müssen!
Andererseits ist es auch so, dass der Elektriker hier gegen Vorschriften verstossen hat, weil diese Änderungen nicht mehr unter (den eh nicht wirklich existierenden) Bestandschutz fallen.

An dem Punkt muss man feststellen, dass hier beide Sch..sse gebaut haben! Der Küchenmensch hätte messen müssen und der Elektritter muss in diesem Fall die Dose nach aktuellem Stand setzen! Eigentlich hätte der Elektriker gleich ne neue Fünfadrige (ohne Verlängerung) hochziehen müssen - Das entspräche den Vorschriften und Du sagst, dass dies leicht möglich ist, dann gibt es auch keine Ausnahmen!
Der Elektritter hätte sogar noch ne (nicht ganz legale) Möglichkeit gehabt und PE und N aus dem PEN in der alten Dose aufzutrennen. Nicht legal, aber dieser Trick wär vermutlich bis zu seiner Rente hin nicht gross aufgefallen.

Jetzt wäre es aber für die Zumessung der Teilschuld wirklich wichtig zu wissen, wie die neue Herdanschlussdose überhaupt belegt ist.
Wenn die auch nur vieradrig angefahren wird (gn/ge, bl, bn und sw), dann wäre der E-Mensch den very old fashioned way gegangen. Der anschliessendenden Fachkraft hätte dann klar sein müssen, dass da was nicht ganz so ist wie sonst und hier kein Weg an einer Messung vorbei führt, denn es gäbe hier zwei Möglichkeiten der Belegung, die sich bei einer Verwechslung (auch bei einem Herd) absolut nicht vertragen!
Wenn er "schummelnd" "modernisiert" hat, dann muss die neue Dose fünfadrig angefahren werden. Der neue N und der neue PE müssen dann beide auf dem PEN der alten Dose liegen (in diesem Fall nicht legal, würde aber tun und ein "Farbanschliesser" würde keine weiteren Fehler machen).
Es gibt noch mehr Möglichkeiten und Du siehst schon, dass man das ohne weitere Details (Fotos vom eigentlichen Herdanschluss und den beiden Dosen) nicht definitiv klären kann.
Eine sehr verschwommene Sache und die ist wohl beim RA gar nicht schlecht aufgehoben, auch wenn da mit nem neuen Herd schon wieder Pferde scheu gemacht werden, die noch im Tiefschlaf sind - So empfindlich ist ein Herd nicht - Da ist allenfalls ne Minderung drin. Das wird man bald sehen, sobald das Ding ordnungsgemäss angeschlossen ist (und sehr wahrscheinlich tut!).

Wie gesagt, Mist haben beide gebaut, jetzt geht es nur noch darum, dass man die jeweilige Teilschuld zuordnet. Okay, Du sagst Du seiest weitgehend "ahnungsfrei" und insofern verstehe ich, dass Du das Deinem RA übergeben hast. Ohne viel Ahnung kann man da sehr schnell sehr blöd dastehen.
Was ich nicht ganz verstehe, ist dass immer noch keine detaillierte Fehleranalyse gemacht wurde, wo genau der Fehler liegt. Es gibt mindestens drei Punkte! Wird da was künstlich aufgeblasen und der Juristerei zugeschanzt, was ein ordentlicher Techniker ohne grosses Geschwafel sofort erkennen kann? Okay, der wird auch nach der alten Dose hinter dem Rigips graben müssen, aber das ist zur definitiven Klärung eh unvermeidlich.
Es sei denn ihr einigt euch gleich, die alte Zuleitung wird komplett stillgelegt (sinnvoll!) und es wird eine neue Funfadrige gelegt. Das schont die Nerven aller Beteiligten, den Geldbeutel und ist dann unzweifelsfrei sicher!
Tut mir leid für Dich, das ist mal richtig Seisse gelaufen. Aber dreh nicht durch und bleib auf dem Boden - Vielleicht gibt es ja doch noch eine gütliche und aussergerichtliche Lösung?!?! Da müssen dann halt auch die beiden anderen Sturböcke nachgeben - Sonst wirds teuer!

Wär trotzdem interessant, wenn wir was über den weiteren Verlauf erfahren würden.
Ich möcht mich jetzt nicht auf 50/50 festlegen. Da geb ich fast dem E-Mensch immer noch etwas mehr Schuld, denn der hätte wissen müssen, was er da für ein potentielles Ei legt! Beim Küchenmenschen bin ich mir da nicht sicher.

Mal etwas OT und nur so ein erster Eindruck von mir.
Kann es sein, dass der E-Mensch noch ein Haudegen alten Schlages ist, der die Meinung vertritt, dass man das auch im zweiten Weltkrieg im Schützengraben unter Feindfeuer schon so gemacht hat und das immer funktionierte und er den Krieg deshalb auch gewonnen hätte - Den neumodischen Kram braucht er nicht?!?!
Der Küchenmensch ist eher jünger und glaubt noch an Feen im Wald und richtig belegte Anschlüsse?
Wär beides lustig - Besonders wenn zwei so verschiedene Mentalitäten aufeinandertreffen :lol:

Na ja, weniger lustig für Dich, aber das wahre grausame Leben :shock:

Viele Grüsse,

Uli
 
79616363 schrieb:
Hallo Hendrik,
Der Elektritter hätte sogar noch ne (nicht ganz legale) Möglichkeit gehabt und PE und N aus dem PEN in der alten Dose aufzutrennen. Nicht legal, aber dieser Trick wär vermutlich bis zu seiner Rente hin nicht gross aufgefallen.


Uli

Entweder so, obwohl ja PEN erst ab 10qmm und so bla,bla..auf der anderen Seite wurde es Jahrzehnte
auch so gehandhabt ohne das reihenweise Häuser abgefackelt sind oder es anderweitig "gekogelt" hätte.
Die Idee nen neues 5x zu ziehen, würde ich auch begrüßen, ich denke mal Kabelkanal (falls UP nicht möglich) neuer LSS (FI) sowie neues NYM-J schonen
Nerven und sind höchstwahrscheinlich billiger als der RA in der zeit die man bei diesen verbringt kann man
auch für die Installation nutzen...
 
Gerade weil es durch den PEN in form der "klassischen Nullung" also Aufteilung erst in der Steckdose, zu Bränden und schweren Unfällen geführt hat ist dieser mittlerweile schon lang verboten.

Zu behaupten das wäre nicht so ist schlichtweg falsch.

Die meisten Brände entstehen durch defekte elektrische Einrichtungen und Geräte.

Selbst der PEN mit Querschnitten über 10mm² birgt ein gewisses Risiko.
 
Ich will Dir da nicht widersprechen, das wird immer ein Risiko bleiben. Das Leben ist bekanntlich lebensgefährlich!
Mit dreimaligem Schlucken könnt ich aber auch die PEN Aufteilung in der alten Dose übersehen. Das Ding ist mechanisch in keinster Weise beansprucht und wenn der Anschluss sauber gemacht ist, dann wird auch nichts passieren.
Die PEN-Unfälle kamen doch hauptsächlich daher, dass gerade mit den Steckdosen umgegangen wurde, dass einem nix mehr einfällt. Okay, woher soll der Laie auch wisssen, mit was für nem Gegner er sich da einlässt? Ich seh es momentan grad wieder, die Leute haben einfach keinen richtigen Respekt vor dem Strom. Da kommt zwar immer das Geplärr, "Uli, ist da Strom drauf?". Wen man dann brüllt "Nö", dann gehen die damit um, als ob sie den schon am Boden liegenden Gegner Strom mal richtig zusammentreten wollen.

Mir ist wohl geläufig, dass man PEN noch im mindestens 10mm² Bereich aufteilen muss.
Jetzt kommt's aber, wie kann es dann sein, dass z.B. auch ne kombinierten FI/Steckdosenaufrüstung zulässig ist? Da sind wir halt doch wieder bei meiner längst vertretenen Meinung, lieber spät als nie!
Keine Frage, Murks ist das trotzdem und in Neuanlagen keinesfalls vertretbar. Ausserdem ist das sauteuer, auch wenn man z.B. mit nem "FI-Schutzschalter (RCD) 30 mA CD 30 FIB" gleich nen ganzen Teilbereich erschlagen könnte (und nicht nur ne einzelne Dose).

Viele Grüsse,

Uli
 
Ich gehe einmal davon aus das die Sache vor Gericht geht.

Folgende Ansprüche sind für den Auftraggeber gegeben:

1. Gegen die Küchenfirma wegen falsch angeschlossem Herd. Hier hat der Küchenbaue seine sorgfalt zur Prüfung nicht eingehalten. Er hätte wieder kommen müssen wenn die Spannung bereitssteht. Der Betrieb hat den defekten Herd zu ersetzen. Die Sperre des Herdes kommt zu spät. Im EInzelfall muss die Küchenfirma den Monteur mit seiner Qualifikation bennenen.

2. Ansprüche gegen die Elektrofirma. Es ist nicht zulässig Klemmen einer Altdose hinter nicht inspizierbar hinter Rigips zu verbauen VDE0100-520.
Es ist nicht zulässig eine Herdanschlussdose heute 4polig zu betreiben. Es ist ein TNS Netz zur Herdanschlussdose von der Verteilung an aufzubauen. Wenn der Elektrobetrieb einen anderslautenden Vertrag gehabt hat hätte er diesen ablehnen müssen und evtl. sogar die Verteilung ersetzen müssen. Die Elektrofirma muss über einen Nachtrag, falls der ursprüngliche Auftrag nur auf verlängern der Dose gelautet hat geändert werden in Normgerechter Anschluss nach den Regeln der Technik vor. Es besteht das Recht auf Nachbesserung und die Pflicht zur Bezahlung vor, je nachdem welcher Auftrag vorgelegen hat.
Es liegt mit Sicherheit ein Verstoss gegen §49 Energiewirtschaftgesetz vor.

ANMERKUNG: Da es sich um den Berliner Raum handelt kann ich trotz kaputter Preise nicht verstehen warum die Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt werden.
 
Octavian1977 schrieb:
Gerade weil es durch den PEN in form der "klassischen Nullung" also Aufteilung erst in der Steckdose, zu Bränden und schweren Unfällen geführt hat ist dieser mittlerweile schon lang verboten.

Zu behaupten das wäre nicht so ist schlichtweg falsch.

Die meisten Brände entstehen durch defekte elektrische Einrichtungen und Geräte.

Selbst der PEN mit Querschnitten über 10mm² birgt ein gewisses Risiko.

Mit "Bränden" hatte das wohl weniger zu tun,sondern
eher mit der Sicherheit von Personen.
Zumal die Herdsteckdose (ausser Perilex) keine "Dose"
ist sondern da nur Klemmen vorhanden sind eher eine
Abzweigung,gesteckt (und vertauscht) kann hier nichts
werden fall wie in dem fall beschrieben danach 5adr.
weiter gegangen wird, es sollte nur eine Option gewesen sein.
Die meisten Brände in der E-Technik (so auch unserer
Ausbilder vor jahren) sind weniger durch den PEN
sondern eher auf gelockerte (N) Verbindungen zurückzuführen, die Ursache waren oft diese UP-Abzweigdosen mit einer Schraubklemme, oft wurden
viel zu viele Leiter unter einer Schraube untergebracht oft war es selbst nach dem festziehen so das Leiter locker saßen,dies hat zu den berüchtigten "kogeln" in den Abzweigdosen geführt.
Auch Lüsterklemmen wurden obwohl schon lange geächtet
noch in den 80igern in Abzweigungen verwendet..
In den Wagoklemmen hat sozusagen jeder Leiter seinen
eigenen Steckplatz und kommt mit den anderen Leitern
(blank) nicht mehr in Berührung, die Brände wurden in den letzten 20 Jahren drastisch reduziert, heute
sterben wohl mehr weil sie mit Zigarette eingeschlafen sind.
 
@spannung 24
In den Wagoklemmen hat sozusagen jeder Leiter seinen
eigenen Steckplatz und kommt mit den anderen Leitern
(blank) nicht mehr in Berührung, die Brände wurden in den letzten 20 Jahren drastisch reduziert, heute
sterben wohl mehr weil sie mit Zigarette eingeschlafen sind.

Auch eine Wago Klemme kann überlastet werden, wenn nicht nach Vorhaben des Herstellers gearbeitet wird. Ich gehe derzeit davon aus das es noch mehr Dosenklemmen als Wagos gibt. Handwerklich gut gemachte Dosenklemm Verbindungen halten auch. Aber wer kann das schon....

Zurück zum Thema:

Heute erhielten wir einen Anruf einige Steckdosen hinzuzufügen. Nach dem Blick in den Verteiler folgte das kein FI vorhanden war. Alte NZ Tafel mit Diazed Sicherungen. Nach dem Hinweis das aber ein FI gebraucht wird wurde mir gesagt das eine andere Firma die Schraubsicherungen gegen Diazed austasuchen würde und Schalter nach dem letzten Sicherheitsstand einbauen würde.
Wir haben den Auftrag wegen der zweiadrigen Leitung ohne FI erstmal abgelehnt.

Die Frage die sich mir in Analogie zu dem obigen stellt ist ob eine Änderung des Verteileroberteils auf den Hager Einsatz mit Hutschiene noch unter den Bestandsschutz fällt oder eine Änderung darstellt. Das ist wahrscheinlich als Reparatur zu deuten.
 
Hallo,

steh ich jetzt auf dem Schlauch? Versteh ich nicht!
Heute erhielten wir einen Anruf einige Steckdosen hinzuzufügen. Nach dem Blick in den Verteiler folgte das kein FI vorhanden war. Alte NZ Tafel mit Diazed Sicherungen. Nach dem Hinweis das aber ein FI gebraucht wird wurde mir gesagt das eine andere Firma die Schraubsicherungen gegen <b>Diazed</b> austasuchen würde und Schalter nach dem letzten Sicherheitsstand einbauen würde.

Öhm, Diazeds sind doch schon drin?! War wohl ein Schreibfehler und da sollen jetzt moderne LS rein. Na von mir aus, das ändert aber immer noch nix dran, das kein FI da ist. Okay, den könnt man ja auch noch ranbasteln - Bringt aber nix, wenn da zweiadrige Leitungen liegen.

Wir haben den Auftrag wegen der zweiadrigen Leitung ohne FI erstmal abgelehnt.

Gut so! Mit Zweiadrigen kann das nur Ärger geben - Die müssen ersetzt werden, wenn man ne saubere Lösung will!
Was zum Teufel hat dieser superschlaue andere Anbieter vor? Will der überall FI/Steckdosenkombinationen einbauen? Das wird teuer!

Da würd ich dann glaub auch gern vom Auftrag zurücktreten.

Die Frage die sich mir in Analogie zu dem obigen stellt ist ob eine Änderung des Verteileroberteils auf den Hager Einsatz mit Hutschiene noch unter den Bestandsschutz fällt oder eine Änderung darstellt. Das ist wahrscheinlich als Reparatur zu deuten.

Hmm, gute Frage. Ich würd darin ne wesentliche Veränderung sehen, ein guter Anwalt könnt aber auch ne Reparatur draus machen :roll:

Ganz egal wie, da wird halt mal wieder was halblebig zusammengenagelt :(

Viele Grüsse,

Uli
 
steh ich jetzt auf dem Schlauch? Versteh ich nicht!

Da steht jemand auf der Leitung :p

Hmm, gute Frage. Ich würd darin ne wesentliche Veränderung sehen, ein guter Anwalt könnt aber auch ne Reparatur draus machen

Anwälte schaffen ohne uns Sachverständige nichts!!

Ganz egal wie, da wird halt mal wieder was halblebig zusammengenagelt

Nur nicht von uns. garantiert....
 
Abschlussbericht

So, liebe Tippgeber, bis letzte Woche hat das Theater gedauert, aber es wurde gut ...

Ich hatte die Geschichte ziemlich bald einem Anwalt gegeben, der erst mal "Drohbriefe" an E-Firma und Küchenfirma geschrieben hat, denn im persoenlichen und telefonischen Kontakt zum Kunden haben beide Parteien erst mal alles auf die jeweils andere Seite geschoben ...

Dann habe ich zwischenzeitlich eine Drittfirma mit einer E-Bestandsaufnahme beauftragt, die die Schuld 50/50 bei E- und Küchenfirma gesehen hat (1. blauer Leiter in neuer 5poliger Dose ist ein L und 4adrig haette nicht auf 5adrig umgestrickt werden duerfen, ausserdem alte Dose verbunkert, 2. Küchenfirma hat nicht gemessen).
Daraufhin hat dann die Kuechenfirma ihrerseits den TÜV geschickt, der den Hauptfehler allerdings bei der Kuechenfirma sah. Dann fragte die E-Firma an die Küchenfirma, ob sie mal beweisen können, dass eine berechtigte Person den Herd angeschlossen hat. Die Frage wurde ausweichend beantwortet ... Kann man jetzt spekulieren warum/weshalb/wieso und ob sich hier vielleicht der Schlüssel zur späteren Lösung verbirgt ... ;-)

Daraufhin und noch viele weitere Faxe und Telefonate meinerseits später (eigentlich sollte das ja der Anwalt alles fuer mich machen, denn ich brauchte ja schon genug Zeit, um Eure vielen Tipps zu lesen ;-))) entschied sich dann die Küchenfirma, die Reklamation für mich zufriedenstellend zu regeln. Nachdem ich klargestellt hatte, dass das nur in Neulieferung beider Geräte wegen möglicher Spätschäden und Garantieverlust bestehen kann, sagte man das zu.
Damit dann aber ein baldiger Liefertermin zustandekam, musste ich erst mit Kindergeburtstag und Kuchenbacken und Schieflage des Hausfriedens drohen. Diese "Charmeoffensive" hat dann aber wohl gewirkt und per Fax wurde alles wunschgemäss und schnell bestätigt. Mit diesem Fax wurde dann die E-Firma kontaktiert und davon überzeugt, dass sie ein Riesenschwein hätten, denn nun brauchten sie ja nix von den Geräten zu ersetzen, sondern nur eine komplett neue Herdanschlussleitung vom Verteiler zu installieren was am nächsten Tag geschah, natürlich mit PEN-Aufspaltung am Verteiler, Verlegung im Schutzrohr, Beachtung Mindestquerschnitt, Prüfprotokoll.
So, das war's. Danke an alle.
Viele Gruesse aus Berlin, HR
 
Manchmal ist der preiswerste Elektriker erst bei der zweiten oder dritten Anfahrt der beste.
 
79616363 schrieb:
Öhm, Diazeds sind doch schon drin?! War wohl ein Schreibfehler und da sollen jetzt moderne LS rein. Na von mir aus, das ändert aber immer noch nix dran, das kein FI da ist. Okay, den könnt man ja auch noch ranbasteln - Bringt aber nix, wenn da zweiadrige Leitungen liegen.

Eine Möglichkeit gäbe es und zwar den Einsatz einer FI-Steckdose. Nach einer solchen könnte man auch noch weitere Steckdosen dreiadrig installieren.

MfG

http://download.gira.de/data2/04771210.pdf
 
Hallo,

dies ist nicht zulässig.

Hab ich mal in einem Fachbericht gelesen....

Ist nur zulässig, wenn der RCD als zusätzlicher (nicht notwendiger) Schutz eingesetzt ist.

Dies ist bei neuen Steckdosen ja nicht der Fall.

MfG
 
du beziehst dich sicher auf
http://www.online-de.de/exclusiv/artike ... 591132.pdf ( ABO )

Steckdosenausführung nach DIN EN
61008-1 (VDE 0664-10) beziehen (Bild 1),
dann gilt, dass diese Art von RCDs ausschließlich
zum örtlichen Zusammenbau
mit einer Steckdose in derselben
Einbaudose (Schalterdose) konstruiert
sind und ein Weiterschleifen zu anderen
Steckdosen die Anforderungen
von Abschnitt 411.3.3 von DIN VDE
0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 nicht
erfüllt.


War ein guter bericht, leider scheinen die hersteller nicht wirklich darauf zu reagieren und ändern ihre Beschreibungen...
Weiterschleifen
« vorsehen, könnte daran liegen,
dass jemand im Nachhinein auf
freiwilliger Basis seine Steckdosen (in
Altanlagen wo dieser zusätzliche Schutz
noch nicht gefordert war) schützen
möchte – vergleichbar mit einer Schutzpegelerhöhung.
Diesen Anwendungsfall
verbietet die Norm nicht. Dies setzt
natürlich eine Drei-Leiter-Installation
voraus.
 
Hallo,

ja klasse - das war der Artikel.

Ist jetzt gespeichert ;-)

MfG
 
damit kann ich nicht viel anfangen
 
Ja nu, leider gibt es fast nur solch Quellen in der E-technik...
Und die EP / DE od. ähnliches sollte jeder Betrieb haben... Oftmals gute Infos drin.
Oder man fragt z.B hier :)
 
So denn diese Quellen sämtl. Mitarbeiter (auch im Nur-Außendienst) nutzen dürfen/können.
Das selbe Spiel wie mit den VDE-Inhalten, nur dass die Fragen aus der Öffentlichkeit kommen, und ein Hochladen auf einen öffentl. zugängl. Server wird wohl nicht zulässig sein.
 
@strömler

Du sollst die Normen kaufen. Denn die Normen finanzieren sich aus dem Verkauf.
 
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Thema: E-Herd-Monteur zum Pruefen des Anschlusses verpflichtet ?
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