Elektroinstallation im Bad

Diskutiere Elektroinstallation im Bad im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich bin gerade dabei, mein Bad zu installieren. Dabei bin ich über den VDE-Vorschriften-Jungel gestolpert. Ich habe mich auch soweit...
  • Ersteller Fliehender Sturm
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T.Paul schrieb:
Im Bereich 2 dürfen alle Verbrauchsmittel errichtet werden, nicht aber alle Installationsgeräte, wie z.B. Netzspannung führende Steckdosen.

Steckdose über Trenntrafo ("Rasiersteckdose") wäre im Bereich 2 zulässig.
 
karo28 schrieb:
[]
Steckdose über Trenntrafo ("Rasiersteckdose") wäre im Bereich 2 zulässig.
Braucht aber kein Mensch mehr. Da Teil läuft heutzutage über Akku und kannst du theoretisch mit in die Dusche nehmen.

mfG
 
karo28 schrieb:
T.Paul schrieb:
Im Bereich 2 dürfen alle Verbrauchsmittel errichtet werden, nicht aber alle Installationsgeräte, wie z.B. Netzspannung führende Steckdosen.

Steckdose über Trenntrafo ("Rasiersteckdose") wäre im Bereich 2 zulässig.

Und ich schreibt noch extra "Netzspannung führende" um Klugsch...... zuvorzukommen, die auch mit Steckvorrichtungen für SELV-Stromkreise o.ä. hätten antraben können ....... Ich hätte vielleicht "direkt mit dem öffentlichen Niederspannungsnetz verbundene Steckdosen" schreiben sollen.
 
Mit so vielen konstruktiven Antworten habe ich gar nicht mehr gerechnet. Vielen Dank dafür.

@T.Paul: "Die 120cm gelten für Duschen ohne Wanne - ansonsten zählen die Außenkanten der Wanne."
--
Wenn ich es richtig verstehe, ist mit "Wanne" das Duschbecken gemeint. Ich dachte zuerst, es handelt sich hierbei um eine Dusche, welche sich in einer Badewanne befindet, sowas soll es ja geben ;-) Dann brauche ich mir bei 260cm Deckenhöhe keine Gedanken um die Position einer Lampe zu machen.

3. Neben die Dusche in Zone 2 hinter die Glas-Duschkabine möchte ich die Waschmaschine stellen, die Steckdose für die Waschmaschine ist allerdings außerhalb der Zonen. Ist dies zulässig?

Im Bereich 2 dürfen alle Verbrauchsmittel errichtet werden, nicht aber alle Installationsgeräte, wie z.B. Netzspannung führende Steckdosen.


Also stelle ich die Waschmaschine bedenkenlos in die Zone 2, da die Steckddose sich außerhalb der Zonen befindet.
 
Moorkate schrieb:
@Fliehender Sturm
Ich würde mir jetzt nicht so ein Kopf machen, über die Einhaltung der Schutzzonen nach DIN

Wenn er irgendwann mal einen E-Check machen lassen und auch bestehen möchte, sollte er das aber.
 
@Moorkate
da kommt dann eben eine spritzwassergeschützte Leuche ran, auch wenn diese höher als 2,3 m hängt.

...kommt ein Modell mit Deckel rauf, damit kein Spitzwasser direkt in die offene Steckdose gelangen kann.


Das hab ich mir auch überlegt und werde das wohl auch umsetzen. Kostet nur ein paar Euros mehr und läßt mich noch mehr in Sicherheit wiegen :lol:

Trotzdem werde ich nach besten Wissen und Gewissen versuchen, mich an die Schutzzonen zu halten.
 
Fliehender Sturm schrieb:
.... Ist dies zulässig?..........
Zulässig ist alles, nur evtl nicht Normgerecht.
Du machst dir einfach zu sehr einen Kopf um die Norm. Bau da eine Steckdose hin, wenn es sicher ist (z.B durch eine feste Duschabtrennung). Es kommt kein Bezirkselektriker regelmäßig vorbei und kontrolliert so etwas und misst nach. (Obwohl das nicht so verkehrt wäre)

mfG
 
T.Paul schrieb:
karo28 schrieb:
T.Paul schrieb:
Im Bereich 2 dürfen alle Verbrauchsmittel errichtet werden, nicht aber alle Installationsgeräte, wie z.B. Netzspannung führende Steckdosen.

Steckdose über Trenntrafo ("Rasiersteckdose") wäre im Bereich 2 zulässig.

Und ich schreibt noch extra "Netzspannung führende" um Klugsch...... zuvorzukommen, die auch mit Steckvorrichtungen für SELV-Stromkreise o.ä. hätten antraben können ....... Ich hätte vielleicht "direkt mit dem öffentlichen Niederspannungsnetz verbundene Steckdosen" schreiben sollen.

Am Ausgang eines Trenntrafos liegt die gleiche Netzspannung an wie am Eingang. Nur galvanisch getrennt und ohne Erdpotential.
Und das "öffentlichen Niederspannungsnetz" endet ein Stueck vor der Badezimmertuer...
 
Achja... auch die Position des Spiegelschranks schein kein Problem zu sein, da sich der UP-Anschluss knapp außerhalb der Zonen befindet und der Spiegelschrank maximal in Zone 2 hineinragt, so wie die Waschmaschine auf der anderen Seite der Dusche.
 
karo28 schrieb:
T.Paul schrieb:
karo28 schrieb:
T.Paul schrieb:
Im Bereich 2 dürfen alle Verbrauchsmittel errichtet werden, nicht aber alle Installationsgeräte, wie z.B. Netzspannung führende Steckdosen.

Steckdose über Trenntrafo ("Rasiersteckdose") wäre im Bereich 2 zulässig.

Und ich schreibt noch extra "Netzspannung führende" um Klugsch...... zuvorzukommen, die auch mit Steckvorrichtungen für SELV-Stromkreise o.ä. hätten antraben können ....... Ich hätte vielleicht "direkt mit dem öffentlichen Niederspannungsnetz verbundene Steckdosen" schreiben sollen.

Am Ausgang eines Trenntrafos liegt die gleiche Netzspannung an wie am Eingang. Nur galvanisch getrennt und ohne Erdpotential.
Und das "öffentlichen Niederspannungsnetz" endet ein Stueck vor der Badezimmertuer...

Weisst du, manchmal liest man hier Beiträge und kommt sich einfach nur verarscht vor ... Deiner ist so einer.

1.) Es liegt die selbe Spannung an, aber nicht das selbe Netz, denn der Trenntransformator trennt 2 Netze voneinander.

2.) Ich schrieb "mit dem ... verbunden", nicht, dass die Kundenanlage noch Teil des öffentlichen Niederspannungsnetzes sei!
 
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