Elektrothermische Steuerung/Regelung eines BHKW

Diskutiere Elektrothermische Steuerung/Regelung eines BHKW im Forum Photovoltaik- / Windkraft-Forum im Bereich DIVERSES - So - heute komme ich mal mit einer Sache um die Ecke, wo mich mein Neffe angehauen hat. Mein Neffe hat ja auf den ehemaligen elterlichen Hof vor...
Das BHKW, das hier gerade entsteht hat Synchrongeneratoren 8 Stück davon. Gehe mal davon aus, das das Synchron ist, wenn bei 50 Hz 1500 U/min steht.
Und bei kleinen Leistungen, würde ich heute irgendwie die Zwischenkreisspannung von 600V DC erzeugen und da einen Wechselrichter dran, der das gesamte Netzmanagement übernimmt.
BHKW Generator.jpg
 
Nein. Das Grundprinzip lautet Kraft- Wärme -Kopplung. Stromgefuehrte BHKW sind die Ausnahme (Spitzenlast), man nutzt BHKW ueblicherweise als Grundlastwärmeerzeuger fuer Bereiche mit latent hohen Wärmebedarf (Kliniken, Schwimmbaeder, Pflegeheime...) und verbraucht den abfallenden Strom im Objekt.
.
Sehe ich anders. Siehe #14. Wenn man Wärme haben möchte, dann nimmt man eine reine Heiztherme.
Und behaupte jetzt mal dass nur Großabnehmer das Gas so günstig bekommen, dass die die Betriebskosten mit Wartung, Zusatzinvestionen und höhere Betriebskosten (Steuerung, zusätzliche Pumpen) und höhere Verlustwärme durch die Einspeisevergütung sich trägt. Ich meine diese liegen bei der Anlage unter 11Ct/kWh. Also Normalabnehmer legst du auf jeden Fall drauf - vor allem dieses Jahr wo das Gas locker bis 30Ct/kWh kostet. Ich habe in den Unterlagen auch noch keine Abrechnung für eine Gutschrift gefunden. Ich vermute mal stark, dass diese Anlage als Erzeugeranlage von niemanden nirgendswo angemeldet wurde. Also das Ding ist einen teure Luftnummer, die ihm da verkauft wurde.
Sowas wird in keiner Anlage wirtschaftlich laufen können, die Gas zum Normalkundentarif erhalten.
Ich habe ihm empfohlen die Anlage abzuschalten, solange es nicht zu kalt wird, müsste es die Heiztherme alleine schaffen.

Ich frage mich jetzt, ob diese Fehlplanung, falsche Effizienzberechnung (Gesamtwirkungsgrad von über 130%) und mangelhafte Ausführung auch unter die Fünfjahresfrist des VOB für Ingenieurs- und Handwerksleistungen fällt. Auf jeden Fall noch diesen Monat Ansprüche anmelden. Mal sehen, ob ich noch einen Fachkollegen auftreibe der ein unabhängiges Gutachten erstellt.
 
Das BHKW, das hier gerade entsteht hat Synchrongeneratoren 8 Stück davon. Gehe mal davon aus, das das Synchron ist, wenn bei 50 Hz 1500 U/min steht.
Ja, würde ich auch sagen. Ich meine, das sind bürstenlose Synchrongeneratoren mit eingebauter Erregermaschine. Also die Version mit rotierenden Gleichrichtern. Die auf dem Typenschild angegebene Erregerspannung /-strom ist sozusagen die "Vorerregung" der Erregermaschine.

Etwa nach diesem Schaltplan:
 

Anhänge

  • BürstenloserGeneratorP2.png
    BürstenloserGeneratorP2.png
    164,3 KB · Aufrufe: 4
Sowas wird in keiner Anlage wirtschaftlich laufen können, die Gas zum Normalkundentarif erhalten.
Könnte schon, wenn du für die Einspeisung wechselnde Strompreise bekommst, die sich am Börsenpreis orientieren. Dann könnte man das Teil immer volle Pulle laufen lassen, wenn der Strom knapp und teuer ist. und die Wärme in einem Puffer zwischenspeichern.
 
An der Börse werden MWh von zugelassenen Marktteinehmer gehandelt. Ich denke mal nicht, dass man mit solchen kleinem Maschienchen da mitmachen darf.
Selbst die Agragasbauern mit ihren Bio*gasanlagen, was letztenlich nichts anderes als größere BHKW sind, mischen an der Börse nicht mit. Und die versorgen mit ihrem Abfallprodukt Gewächshäuser oder ganze Straßenzüge mit Wärme. Und wenn den höchsten mit Intradaykontrakte am Spotmarkt zu Preisen von unter 2Ct/kWh. Behaupt mal, das rechnet sich nicht, da lieber eine garantierte feste Einspeisevergütung.


*) Und selbst hier würde ich nicht mal vom grünen Strom sprechen. Zwar werden die Anlagen mit dem Gärgas von nachwachsenden Rohstoffen betrieben, aber ich kenne keinen einzigen Bauern, bzw, Lohn-UN, der seine Trecker, Häcksler mit Biogas bereibt, sondern mit vergünstigten Agradiesel. Selbst die Anlagenbetreiber selber haben große Dieseltanks auf dem Platz stehen und betanken ihre Radlader damit, die die Biomasse in den Vorfermanenter schaufeln.

So zu Info: So ein 18-reihiger Maishächsler ballert pro Tag rund 1200l Diesel durch, das sind ca 50l/ha. Und wenn man wirklich mal alles so zusammenrechnet, von der Bearbeitung des Ackers, Aussaat, Düngung, Ernte mit Anlieferung, Abfahrt und Ausbringen der vergörenen Gärjauche auf die Felder und dann Umbrechen für die Zwischenfrucht und die der Allgemeinheit aufgebürdeten Kosten für die zerfahrenen Agrawege und dessen Aufwand für die Wiederherstellung, wird wahrscheinlich nicht viel herumkommen.
Da könnte man die Anlagen vermutlich auch gleich mit Diesel betreiben - nur der Strom wäre halt nicht grün.
 
Es soll eigentlich schon lange Tarife mit veränderlichen Preisen geben, deswegen sollen ja Smartmeter eingebaut werden. Und wenn dein örtlicher Versorger sagt, er nimmt den Strom für Börsenpreis+Netzentgelt -2 Cent (er will ja auch etwas verdienen). Dann würde sich das im Winter oft lohnen.
 
Und behaupte jetzt mal dass nur Großabnehmer das Gas so günstig bekommen,
Nein, Gas für KWK wird geringer besteuert, muss deshalb separat gemessen werden (eigener Zaehler). Energiesteuergesetz mal beachten.
Also Normalabnehmer legst du auf jeden Fall drauf - vor allem dieses Jahr wo das Gas locker bis 30Ct/kWh kostet.
Nein, Gaspreise sind aktuell um die 9-10ct/kWh
Ich habe in den Unterlagen auch noch keine Abrechnung für eine Gutschrift gefunden. Ich vermute mal stark, dass diese Anlage als Erzeugeranlage von niemanden nirgendswo angemeldet wurde.
Der Betreiber muss sich die entfallenen Energiesteuern auf Gas beim Zoll zurückholen. EnergieStG beachten.
Ich frage mich jetzt, ob diese Fehlplanung, falsche Effizienzberechnung (Gesamtwirkungsgrad von über 130%) und mangelhafte Ausführung auch unter die Fünfjahresfrist des VOB für Ingenieurs- und Handwerksleistungen fällt.
Bisher reden wir nur über fehlendes Verständnis, fehlende Anmeldung, fehlerhafte Abrechnung usw....Was ist denn ein nachweisbarer Planungsfehler, deiner Ansicht nach?
 
Nein, Gas für KWK wird geringer besteuert, muss deshalb separat gemessen werden (eigener Zaehler). Energiesteuergesetz mal beachten.
Also auch noch jede Menge Bürokratieaufwand! Ist dieser auf die Mieter umlegbar.
Nein, Gaspreise sind aktuell um die 9-10ct/kWh
Selbst damit, wird man die Anlage zur Stromeinspeisung nicht wirtschaftlich betreiben können.
Der Betreiber muss sich die entfallenen Energiesteuern auf Gas beim Zoll zurückholen. EnergieStG beachten.
Siehe oben
Bisher reden wir nur über fehlendes Verständnis, fehlende Anmeldung, fehlerhafte Abrechnung usw....Was ist denn ein nachweisbarer Planungsfehler, deiner Ansicht nach?
Planungsfehler sind schon mal die fehlende Wirtschaftlichkeitsberechnung und wozu in meinen Augen als Anlagenvertreiber die fehlende fachliche Begleitung bei der Errichtung und fehlende fachliche Begleitung bei dem Rechtlichen gehört (Anmeldung beim VNB, Zoll wg. Energiesteuer etc.)
Stattdessen wurden Versprechen gemacht, die sich physikalisch gar nicht einhalten lassen. Anscheinend auch diesen Sektor viele Scharlatane unterwegst.
 
lso auch noch jede Menge Bürokratieaufwand! Ist dieser auf die Mieter umlegbar.
Muesste man im Mietrecht (Nebenkostenabrechnung) nachschauen. Nicht mein Metier.
Selbst damit, wird man die Anlage zur Stromeinspeisung nicht wirtschaftlich betreiben können.
Nochmal...BHKW haben eine Existenzberechtigung als Grundlast-Waermeerzeuger. Anfallender Abfallstrom wird gerne mitverwendet. Einsatz im Pflegeheim, Schwimmbad usw. ist da extrem praktisch.
Planungsfehler sind schon mal die fehlende Wirtschaftlichkeitsberechnung und wozu in meinen Augen als Anlagenvertreiber die fehlende fachliche Begleitung bei der Errichtung und fehlende fachliche Begleitung bei dem Rechtlichen gehört (Anmeldung beim VNB, Zoll wg. Energiesteuer etc.)
Was war beauftragt?
Stattdessen wurden Versprechen gemacht, die sich physikalisch gar nicht einhalten lassen.
Ich fuehre jetzt keine Schulung zum Thema Heizwert, Brennwert und weitere Kenngroessen durch. Nicht mein Metier.
Anscheinend auch diesen Sektor viele Scharlatane unterwegst.
Ehmm...ja...wie auch in vielen anderen Bereichen. Berater, Consultant, Gutachter...da fallen mir einige ein.
 
MFH kannst du nicht mit einem Pflegeheim, Krankenhaus oder Schwimmbad und auch nicht mit der Industrie vergleichen. Bei gleichmäßig vorhandenen Grundlasten nutzt man den erzeugten Strom selber, dann rechnet es sich evtl. wenn ausreichend Betriebsstunden zusammenkommen. Man muss ja neben der Preisdifferenz noch die Wartungs- und Betriebskoste und die AfA hinzurechnen.
Einspeisen lohnt sich nur, wenn das Gas 5Ct/kWh oder weniger kostet, sonst nicht - die Preise bekommst du als gewöhnlicher Abnehmer nicht.

Und wenn die Anlagen denn nicht durch Meisterlaienbetriebe hingepfuscht wird (Kein LAS, höhere Wärmeverluste durch mangelhafte Wärmeisolierung. Planungs und Durchführungsfehler durch fehlerhafte oder fehlende Planung, fehlende Begleitung des Kunden, bis hin zur Nichtanmeldung der Anlage beim VBN.
Man kann nur jeden warnen, sich solche Anlage ohne unabhängige Begleitung durch einen Fac-SV installieren zu lassen. Das geht mit Sicherheit in die Hose.

Zum Glück hat mein Neffe eine Betriebsrechtschutz, die auch dies abdeckt, ich konnte ihn ja einen rethorisch guten Anwalt vermitteln. Die Laienplaner und -pfuscher können sich jetzt warm anziehen.
 
Thema: Elektrothermische Steuerung/Regelung eines BHKW
Zurück
Oben