FI Schalter bei Altbauwohnung Pflicht?

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CandyWestie

Guest
Hallo,
bin neu in diesem tollen Forum und finde es toll, dass ich hier meine Frage stellen kann (bin nämlich Laie9:

Bei Neueinzug in einen Altbau, der lediglich einen neuen Farbanstrich erhalten hat, ist dann die Installation eines FI-Schalters fürs Bad Pflicht oder hat eine Altbauwohnung Bestandsschutz?

Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.

Grüße
CandyWestie
 
hi,

also so einfach ist das nicht mit dem FI Einbau.Dafür müssten überall 3 Adrige Leitungen liegen.
Aber einen FI musst du nicht einbauen (lassen).


gruß,
techniker28
 
Hallo,

Ja das stimmt du musst schonmal auf jeden Fall einen Schutleiter
liegen haben (grün/gelbe Ader). Ansonsten würde der FI nicht funktionieren. So lang du nichts an der E-Installation änderst, besteht Bestandsschutz. Von wann ist das Haus denn?

Liegen schon Steg oder NYM-leitungen?
 
das hat nichts damit zu tun,ob NYIF oder NYM
 
FI Schalter bei Altbauwohnung Pflicht

Vielen Dank. Ihr habt mir sehr geholfen.
Grüße aus Bonn
CandyWestie
 
ob3lix schrieb:
das hat nichts damit zu tun,ob NYIF oder NYM


warum nicht? wenn ich NYIF oder NYM liegen habe, habe ich zumindest schonmal einen gelb/grünen Leiter. ob dann am HAK ein Schutzleiter oder ein PEN ankommt ist ja ein anderes Thema.
Wenn ich alte Bleirohre liegen habe die mit Stoffisolierten
Adern gefüllt sind, würde ich die Installation erneuern.
 
Es gibt NYIF und NYM aber auch in den alten Aderfarben und vor allem 2-Adrig... dann wars das auch in sachen FI.
 
N'abend,

bei 2-ader Installationen kann man sich mit einer RCD-Steckdose aushelfen.
Wenn ich im Bad nur 2-3 Steckdosen habe/brauche, könnte ich mich mit den teuren Dingern durchaus anfreunden und Geld für eine "richtige" Badsanierung ansparen.
 
Chris182 schrieb:
ob3lix schrieb:
das hat nichts damit zu tun,ob NYIF oder NYM


warum nicht? wenn ich NYIF oder NYM liegen habe, habe ich zumindest schonmal einen gelb/grünen Leiter. ob dann am HAK ein Schutzleiter oder ein PEN ankommt ist ja ein anderes Thema.
Wenn ich alte Bleirohre liegen habe die mit Stoffisolierten
Adern gefüllt sind, würde ich die Installation erneuern.
GnGE wurde wenn ich mich recht erinnere, 1964 oder1965 eingeführt,da gab es aber schon NYM und NYIF .Und wie hier schon erwähnt wurde gab es auch 2 Ader mit sw und gnge.In den Bergmannsrohren war NGA,welche ich noch gegen NYA gewechselt habe.
 
ja, klar hast vollkommen recht, war wohl ein missverständnis.

ist Quatsch.

Die idee mit den FI Steckdosen ist gar nicht mal verkehrt, wäre eine alternative zur Badsanierung. Dies erhöht natürlich die Sicherheit ungemein.
 
mhhh ... das die Steckdose im Badezimmer über FI läuft ist nebensächlich, sondern das alle Label die durch das Badezimmer laufen über einen FI gesichert sind !
und auch kabel die überhaupt nichts mit dem Badezimmer zutun haben, aber im Mauerwerk sind ...

deswegen sind Fi-Steckdosen bei einer Neuinstallation im Bad meiner Meinung nach falsch/nicht VDE gerecht.

Fi-Steckdosen sind eher für den Aussenbreich gedacht ...
 
Klar, bei einer Neuinstallation macht man das natürlich richtig, (3-Adrig, RCD für Bad in die Verteilung, keine Abzweigdosen im Bad, keine Leitungen für Andere Räume durch das Bad....).

Aber denk mal an die Sparheimer Fraktion ohne Altbausanierung für den schmalen Geldbeutel:
Da ist doch so eine Steckdose bei TN-C besser als gar kein Schutz.
 
hi , zusammen

der fehlerstromschutzschalter ist seit 1979 in bädern vorgeschrieben...bei größern änderungen...z.b fliesenerneuerung oder ähnlichem ist ein fehlerstromschutzschalter nachzurüsten pflicht.
aber es geht hier um die sicherheit von den personen die das bad benutzen....da wäre auch eine fehlerstromschutzschaltersteckdose eine anschaffung die nur der eigenen sicherheit dient...man legt ja heut auch auf abs im auto wert.....und des kost mehr geld*ggg+

@roter lump.....schau mal nach dem vk beim großhändler für schutzschaltersteckdosen....da kannst einige schlitze zumachen*ggg*

grüßle

der mista
 
Schlitzer schrieb:
mhhh ... das die Steckdose im Badezimmer über FI läuft ist nebensächlich, sondern das alle Label die durch das Badezimmer laufen über einen FI gesichert sind !
und auch kabel die überhaupt nichts mit dem Badezimmer zutun haben, aber im Mauerwerk sind ...

deswegen sind Fi-Steckdosen bei einer Neuinstallation im Bad meiner Meinung nach falsch/nicht VDE gerecht.

Fi-Steckdosen sind eher für den Aussenbreich gedacht ...

Schukomaten für Aussen sind eher ungünstig - mehr als IP44 gibt es da nicht, und das würde ich nicht vol im wetter installieren. Die sind schon fürs Bad gedacht und richtig, denn primär und am längsten ist der Schutz der ortsveränderlichen Verbraucher und deren Anschluss-Kabel vorgeschrieben, der FI für die Installation selbst ist eher Luxus. Ob jemand im Bad oder Wohnzimmer ins Kabel nagelt, macht keinen so großen Unterschied wie der potentielle Mißbrauch von Geräten im Bad, denn hämmern werden die Leute anders als fönen und rasieren kaum, während sie in der vollen Wanne sitzen...

Gruß Sevo
 
was hier zum Teil veröffentlicht wurde ist Haare sträubend.
1. Was um Himmelswillen ist ein Schukomat. Ich hab ja imn meinem langen Berufsleben schon vieles gehört und gesehen, aber das Teil ist mir noch nicht über den Weg gelaufen. Darüber hinaus dürfte es etwas schwierig sein diesen Begriff z.B. ins Englische zu übersetzen. Vermutlich war hier einn dezentraler FI-Schutzschalter (RCD) gemeint? Hierzu der entsprechende Link:
http://www.doepke.de/source/index.php?n ... Steckdosen

2. Fehlerstrom-Schutzschaltungen sind bereits in der VDE 0100/05.73 gefordert (Ref.: Lexikon der Installationstechnik VDE VDE-Schriftenreihe Band 52)

3. Welche absolute Mindestanforderung die Installation in einem nicht modernisierten Altbau erfüllen muss zeigt das Urteil des BGH vom 26. Juli 2004 (Az.: VIII ZR 281/03). Hier heißt es:
Der Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung kann zwar nicht mit modernster Haustechnik rechnen. Doch muss der Eigentümer wenigstens für einen Mindeststandard bei der Elektrik sorgen der ein zeitgemäßes wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlaubt. So muss im Badezimmer eine Steckdose nach DIN VDE mit Fehlerstromschutzschalter installiert sein. Ferner muss die Stromversorgung der Wohnung so ausgelegt sein, dass neben dem Betrieb eines Großverbrauchers wie Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine ein gleichzeitiger weiterer Stromverbrauch möglich ist.


3. Bei manch einem Verfasser von Kommentaren in einigen Foren würde ich empfehlen mal wieder in die Normne zu gucken oder Bücher wie: Elektroinstallation in Wohngebäuden - Handbuch für die Installationstechnik aus der VDE-Schriftenreihe Band 45 Normnen verständlich, oder das Buch "Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation von Hösl/Ayx/Busch "sich unters Kopfkissen zu legen".

MfG

dc0pz
 
dc0pz schrieb:
was hier zum Teil veröffentlicht wurde ist Haare sträubend.

Das stimmt manchmal und trifft vor allem auch auf Deine Beiträge zu :wink: , denn

dc0pz schrieb:
1. Was um Himmelswillen ist ein Schukomat. Ich hab ja imn meinem langen Berufsleben schon vieles gehört und gesehen, aber das Teil ist mir noch nicht über den Weg gelaufen.

Einen Schukomat kennt doch wohl nun jeder, der schonmal ein bisschen sich mit Elektrik in Altbauten auseinandergesetzt hat.

Du hast zwar recht, dass der Begriff nicht "offiziell" ist. Es ist ein Warenzeichen der Firma B+J (glaube ich). Zumindest besitze ich welche in meinem Lager und auf der Verpackung steht eindeutig SCHUKOMAT. Mag sein, dass andere Hersteller auch so etwas anbietet, ... Diese Teile sind schweinteuer, sehen hässlich aus, aber sind optimal, wenn man ohne Fliesenschaden die Sicherheit einer E-Inst im TN-C-System eines Badezimmers erhöhen will.

Dein Tipp mit dem Buch unters Kopfkissen legen ist allerdings nicht schlecht! Dann würde man auch wissen, dass der FI erst seit 1984 für Bade- und Duschräume gefordert wird und dass die VDE keinen Bezug zu Fliesenlegern und Mietrecht besitzt.

Die weiter oben von anderen angeführten "VDE-Vorschriften"
a) Bei Erneuerung der Fliesen in einem Badezimmer muss auch die Elektrik erneuert werden, sowie
b) Wenn einer Mieter die Wohnung kündigt, gilt Absatz soundso
existieren nicht!

0V
 
Vielen Dank Nullvolt. Damit habe ich auch wieder etwas gelernt. Mit Sicherheit habe ich nicht soviel Altbauten saniert wie du.
Im Ubrigen der Link hat auf das vergleichbare Gerät von Doepke hingewiesen.
Und zu dem Vorschlag mit dem Buch ist zu sgen, das wahrscheinlich soviele Bücher unter meinem Kopfkissen waren, das die Jahreszahl nicht durch kam.
Aber vielleicht kannst Du mir noch erkären was der letzte Satz zu bedeuten hat bzw. wie er zu verstehen ist.
 
Nullvolt schrieb:
dc0pz schrieb:
was hier zum Teil veröffentlicht wurde ist Haare sträubend.

Das stimmt manchmal und trifft vor allem auch auf Deine Beiträge zu :wink: , denn

dc0pz schrieb:
1. Was um Himmelswillen ist ein Schukomat. Ich hab ja imn meinem langen Berufsleben schon vieles gehört und gesehen, aber das Teil ist mir noch nicht über den Weg gelaufen.

Einen Schukomat kennt doch wohl nun jeder, der schonmal ein bisschen sich mit Elektrik in Altbauten auseinandergesetzt hat.

Du hast zwar recht, dass der Begriff nicht "offiziell" ist. Es ist ein Warenzeichen der Firma B+J (glaube ich). Zumindest besitze ich welche in meinem Lager und auf der Verpackung steht eindeutig SCHUKOMAT. Mag sein, dass andere Hersteller auch so etwas anbietet, ... Diese Teile sind schweinteuer, sehen hässlich aus, aber sind optimal, wenn man ohne Fliesenschaden die Sicherheit einer E-Inst im TN-C-System eines Badezimmers erhöhen will.

Dein Tipp mit dem Buch unters Kopfkissen legen ist allerdings nicht schlecht! Dann würde man auch wissen, dass der FI erst seit 1984 für Bade- und Duschräume gefordert wird und dass die VDE keinen Bezug zu Fliesenlegern und Mietrecht besitzt.

Die weiter oben von anderen angeführten "VDE-Vorschriften"
a) Bei Erneuerung der Fliesen in einem Badezimmer muss auch die Elektrik erneuert werden, sowie
b) Wenn einer Mieter die Wohnung kündigt, gilt Absatz soundso
existieren nicht!

0V

Nachdem ich mich bei meinem Kissen fürcherlich beschwert habe, hatte es mir dann noch folgende Information herausgerückt:
Zitat aus VDE 0100 und die Praxis, 10. Auflage 2000 von Gerhard Kiefer, S 445 Kap. 16.5.2.1 FI Schutzschalter Geschichtliche Entwicklung:
In den VDE-Bestimmungen wurde die FI-Schutzschaltung durch VDE 0100:11/58 erstmals im „Weißdruck“ veröffentlicht, nachdem zuvor die FI-Schutzschaltung in VDE 0100:1956/... (2:Entwurf) vorgestellt worden war. Die erste Bau- und Prüfvorschrift für FI-Schutzschalter war VDE 0664:1963-03, während zurzeit DIN VDE 0664-1:1985-10 gilt.

Nachdem 1966/67 die ersten „hochempfindlichen“ FI-Schutzschalter (Nenn-Fehlerstro I-Delta-n kleiner gleich 30 mA) auf den Markt kamen, war ein weiterer Schritt getan.

Ende des Zitates.

MfG
dc0pz
 
Tolle Korinthenkackerei das alles. Ich möchte auch nicht dass sich jemand angegriffen fühlt aber mit dem Erscheinungsdatum der VDE bzgl. des Einsatzes Von RCD´s(früher FI-Schutzschalter) ist dem FRagesteller wohl nicht geholfen. Vielmehr sollte es doch so sein, dass man dem Laien die Grundlage zukommen lässt, mit der er den Vermieter überzeugen kann, mindestens das Bad von einem Fachmann prüfen u. ggf. entsprechend nachrüsten zu lassen.
Im Allgemeinen ist eine Schukosteckdose mit intégriertem FI-SS ja ganz toll, aber was ist mit den Leitungen?
Und dann hätte ich noch die folgende wirklich ernstgemeinte Frage: 2-adrige Leitung mit FI, welche VDE besagt, dass dies verboten ist(hab ich nicht gefunden)? Da ich im deutsch dänischen Grenzgebiet arbeite, sehe ich auch mal was in DK so gemacht wird : dort wird grundsätzlich 2-adrig installiert (ohne PE UND ohne klasische Nullung)und alle Stromkreise werden mit einem RCD abgesichert.
Ich halte diese Lösung für nicht falsch, auch wenn einig diese Äusserung für zweifelhaft halten.
Wäre nett wenn ich in diesem Zusamenhang zumindest die VDE NR. bekäme. Danke
 
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