nein der Passus steht immer noch so drin:
"...Steckdosen in Endstromkreisen für Wechselstrom (AC) mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind..."
lediglich die Stromstärke wurde von 20 auf 32A heraufgesetzt.
Wobei hier "Wechselstrom" nicht für den umgangssprachlich als Wechselstrom bezeichneten 1-Phasen-Wechselstrom steht, sondern auch für Drehstrom (dreiphasen Wechselstrom)
Dazu gibt es aber noch folgende Anmerkung:
"...Steckdosen...können hiervon ausgenommen werden, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Maßnahmen festgelegt werden, die eine allgemeine Verwendung dieser Steckdosen dauerhaft ausschließen."
Da im privaten Bereich die Betriebssicherheitsverordnung nicht gilt, ist wohl aus zu schließen, daß diese Regelung in Wohnungen anwendbar ist.