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Der Gutachter
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Hallo,
ich habe seit neustem auch die Ausführung von Elektroarbeiten (Neubau) zu beurteilen und werde daher die eine oder andere fachliche Frage hier stellen.
Bezüglich der Installationszonen würde mich mal die zulässige Abweichung von der senkrechten Mittellinie interessieren, da es ja heutzutage Mode ist, die Leitungen aus Kostengründen an den Gerätedosen vorbeizuführen.
Einige Elektriker umkurven die Dosen, d.h. die Fuge läuft in Flucht der Mittellinie führt dann als Schlangenlinie an den Dosen vorbei.
Andere schlitzen senkrecht an den Dosen vorbei, manche direkt, andere in Abstand von 10 oder mehr cm, wiederum andere zaubern Dreiecke neben der Dose, so dass der Scheitelpunkt durchaus bis zu 15cm vom Dosenrand liegt, womit später kein Kunde rechnen kann, dass dort noch Leitungen liegen.
Dann die zulässige Einschlitztiefe, wenn beidseitig in eine 11,5 oder 17,5er Wand geschlitzt wird.
Gerade im Türenbereich, wo die Belastungen durch das Zuschlagen der Tür vom Mauerwerk zuverlässig abgefangen werden müssen, wird die Wand durch die beidseitige Elektroinstallation meiner Ansicht nach zu stark verjüngt. Auch schon gehabt, dass von einer 11,5er Wand nur 4,5cm über einen Meter stehen geblieben sind.
Andere hauen gleich eine 10cm breite Fuge für drei Leitungen heraus, verjüngen somit über die Fläche.
Mich würde mal Eure fachliche Meinung dazu interessieren und welche DIN da konkret zum Tragen kommt.
mfG
Jörg
ich habe seit neustem auch die Ausführung von Elektroarbeiten (Neubau) zu beurteilen und werde daher die eine oder andere fachliche Frage hier stellen.
Bezüglich der Installationszonen würde mich mal die zulässige Abweichung von der senkrechten Mittellinie interessieren, da es ja heutzutage Mode ist, die Leitungen aus Kostengründen an den Gerätedosen vorbeizuführen.
Einige Elektriker umkurven die Dosen, d.h. die Fuge läuft in Flucht der Mittellinie führt dann als Schlangenlinie an den Dosen vorbei.
Andere schlitzen senkrecht an den Dosen vorbei, manche direkt, andere in Abstand von 10 oder mehr cm, wiederum andere zaubern Dreiecke neben der Dose, so dass der Scheitelpunkt durchaus bis zu 15cm vom Dosenrand liegt, womit später kein Kunde rechnen kann, dass dort noch Leitungen liegen.
Dann die zulässige Einschlitztiefe, wenn beidseitig in eine 11,5 oder 17,5er Wand geschlitzt wird.
Gerade im Türenbereich, wo die Belastungen durch das Zuschlagen der Tür vom Mauerwerk zuverlässig abgefangen werden müssen, wird die Wand durch die beidseitige Elektroinstallation meiner Ansicht nach zu stark verjüngt. Auch schon gehabt, dass von einer 11,5er Wand nur 4,5cm über einen Meter stehen geblieben sind.
Andere hauen gleich eine 10cm breite Fuge für drei Leitungen heraus, verjüngen somit über die Fläche.
Mich würde mal Eure fachliche Meinung dazu interessieren und welche DIN da konkret zum Tragen kommt.
mfG
Jörg