A
anonym20
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Hallo,
in der TAB und auch von meinem Netzbetreiber wird ja ein Rechtsdrehfeld am Zähler vorgegeben. Ist diese Angabe denn verpflichtend? Hat also hat der Netzbetreiber rechtskräftig dafür zu sorgen, dass ein Rechtsdrehfeld anliegt, oder ist das nur eine Richtlinie?
Am Hausanschluss wurde die letzten 30 Jahre sicher nichts gemacht, deshalb auch die Frage ob dies auch übergreifend gilt. Könnte ja sein, dass der Netzbetreiber damals ein anderer war.
Hintergrund sind Phasendrehungen im Stromnetz. Es geht darum ob man mit einer Messung am Zähler dem Netzbetreiber nachweisen könnte, dass eine Phasendrehung stattgefunden hat.
Mfg
in der TAB und auch von meinem Netzbetreiber wird ja ein Rechtsdrehfeld am Zähler vorgegeben. Ist diese Angabe denn verpflichtend? Hat also hat der Netzbetreiber rechtskräftig dafür zu sorgen, dass ein Rechtsdrehfeld anliegt, oder ist das nur eine Richtlinie?
Am Hausanschluss wurde die letzten 30 Jahre sicher nichts gemacht, deshalb auch die Frage ob dies auch übergreifend gilt. Könnte ja sein, dass der Netzbetreiber damals ein anderer war.
Hintergrund sind Phasendrehungen im Stromnetz. Es geht darum ob man mit einer Messung am Zähler dem Netzbetreiber nachweisen könnte, dass eine Phasendrehung stattgefunden hat.
Mfg