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AQ-freund
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Hallo Community,
nachdem ich die SuFu und "Tante" Google bemüht habe allerdings nicht fündig wurde, wende ich mich an Euch in der Hoffnung, Ihr könnt mir eine Antwort geben:
Im Zuge einer Dachsanierung, inkl. Zwischen- und Aufsparrendämmung und neuer Beziegelung soll der Dachständer der Freileitung weichen. Wir sind das letzte Haus an der Freileitung. Durch den Stromständer werden die Kabel in einen grauen Kasten (wohl der Netzanschluß /HAK, in welchem sich die Panzersicherungen befinden) in Dachspitz geführt. Von diesem Kasten (HAK) geht dann eine Stromleitung / Hauptleitung in den Keller zum Hauptverteiler (dort wo die Hauptsicherungen und die Stromzähler sind). Eine andere (Haupt-)Leitung geht direkt vom Kasten in Dachspitz durch die Giebelwand ins Nachbarhaus (später angebautes Haus).
Das Nachbarhaus hat eine eigene Hausnummer,Hauseingang, eigenes Flurstück etc.
Nun möchte ich die Stromversorung auf Erdkabel umstellen.
Der Netzbetreiber war vor Ort und hat sich die Sache angeschaut. Es wurde vereinbart, wie bzw. wo das Erdkabel bis zum neuen Hausanschluß zu legen ist.
Darüber hinaus habe ich nachgefragt, wie es sich mit der Versorgung des Nachbarhauses verhält, wenn der Stromständer auf dem Dach entfernt wird.
Man teilte mir lapidar mit, dass ich mich darum kümmern müsse, wie der Nachbar weiterhin an seinen Strom kommt.
Als Variante 1 wurde mir folgendes vorgeschlagen:
Es soll nach Vorstellung des Netzbetreibers zwei Hausanschlüsse bei mir im Keller installiert werden. Einen für mich, von welchem dann das Kabel zum meinem Hauptverteiler im Keller gelegt werden muss (das alles bezahl ich, das ist mir auch klar) zum anderen einen Hausanschluss für meinen Nachbarn. Von diesem 2. Anschluss müssen Kabel durch mein ganzes Haus bis zum Hauptverteiler meines Nachbarn gelegt werden. Auch das soll auf meine Kosten durch einen Elektriker, den ich beauftragen muss, erfolgen.
Als Variante 2 wurde mir angeboten, dass der Netzbetreiber den Stromständer auf das Dach meines Nachbarn installiert, die Kosten in Höhe von ca. 1000€ soll ich tragen :-[. Mein Nachbar hat aber Sichtsparren, so dass ich davon ausgehe, dass es nicht gerade erfreut sein wird, wenn er einen Dachstromständer erhält.
Als Argument wurde mir entgegnet: Sie wollen den Wechsel des Anschlusses, deshalb zahlen Sie auch den Anschlußwechsel beim Nachbarn!
Das kann ich aber überhaupt nicht einsehen:
1) es sind keine Grunddienstbarkeiten zugunsten des Netzbetreibers oder meines Nachbarn im Grundbuch eingetragen
2) ich habe keinerlei Unterlagen darüber, wie es damals vom Vorbesitzer mit dem Nachbarn und dem damaligen Netzbetreiber geregelt wurde.
3) Der Netzbetreiber macht Geschäfte mit dem Verkauf von Strom mit meinem Nachbarn, also soll der Netzbetreiber auch die Bereitstellungskosten für den Bezug des Stroms tragen.
Im Internet finde ich zu dieser Problematik nichts. Ich gehe jedoch davon aus, dass ich mit dieser Problematik nicht alleine bin. Bei vielen Reihen- und Doppelhäusern aus den 60-ern bis 80-ern müßte diese Problematik doch auch anzutreffen sein.
Was ich gefunden habe und evtl. einschlägig sein könnte, sind die TAB 2007 für Baden-Württemberg.
In diesen ist in 5.1 (2) TAB grundsätzlich jedes Gebäude mit einem eigenen Netzanschluß (HAK) auszustatten ist.
Davon kann lt. 5.1. (3)
"Die Versorgung mehrerer Gebäude (z.B. Doppelhäuser oder Reihenhäuser) aus einem gemeinsamen Netzanschluss ist dann zulässig, wenn der Hausanschlusskasten in einem für alle Gebäude gemeinsamen Hausanschlussraum zusammen mit den Zählerplätzen errichtet wird. Für das Betreten des Hausanschlussraumes durch den Anschlussnehmer sowie den Netzbetreiber und die Verlegung von Zuleitungen zu den Stromkreisverteilern in den einzelnen Gebäuden bewirkt der Eigentümer eine rechtliche Absicherung, vorzugsweise in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit."
abgewichen werden.
Es ist eine solche Dienstbarkeit nicht im Grundbuch eingetragen und ich werde auch eine solche Dienstbarkeit nicht eintragen lassen. Auch ist es lt. Netzbetreiber nicht beabsichtigt, einen Zählerplatz für meinen Nachbarn bei seinem neuen in meinem Gebäude befindlichen Netzanschluß (HAK) zu installieren.
Das alles widerspricht doch demnach den geltenden TAB 2007, oder irre ich da?
Wenn mein Nachbar nun nicht einem Stromständer auf den Dach zustimmt, müßte zu ihm von der öffentlichen Straße aus ein eigener Erdkabel-Netzanschluß gelegt werden.
Kann es denn wirklich sein, dass ich diesen Anschluß dann auch noch bezahlen muss?
Wer kann mir von Euch sagen, ob mein Netzbetreiber Recht hat oder ob nicht meine Ansicht, dass für den weiteren Anschluß meines Nachbarn der Netzbetreiber aufkommen müsste, stimmt.
Welche Vorschiften (Gesetze, Verordnungen) sind hier maßgebend? Gibt's bezüglich dieser Problematik gerichtliche Entscheidungen? Wie soll ich mich gegenüber dem Netzbetreiber verhalten, bzw ihm gegenüber argumentieren?
Für Tipps, Hinweise und Vorschläge danke ich Euch schon vorab und hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Grüße
AQ-freund :evil: :evil:
nachdem ich die SuFu und "Tante" Google bemüht habe allerdings nicht fündig wurde, wende ich mich an Euch in der Hoffnung, Ihr könnt mir eine Antwort geben:
Im Zuge einer Dachsanierung, inkl. Zwischen- und Aufsparrendämmung und neuer Beziegelung soll der Dachständer der Freileitung weichen. Wir sind das letzte Haus an der Freileitung. Durch den Stromständer werden die Kabel in einen grauen Kasten (wohl der Netzanschluß /HAK, in welchem sich die Panzersicherungen befinden) in Dachspitz geführt. Von diesem Kasten (HAK) geht dann eine Stromleitung / Hauptleitung in den Keller zum Hauptverteiler (dort wo die Hauptsicherungen und die Stromzähler sind). Eine andere (Haupt-)Leitung geht direkt vom Kasten in Dachspitz durch die Giebelwand ins Nachbarhaus (später angebautes Haus).
Das Nachbarhaus hat eine eigene Hausnummer,Hauseingang, eigenes Flurstück etc.
Nun möchte ich die Stromversorung auf Erdkabel umstellen.
Der Netzbetreiber war vor Ort und hat sich die Sache angeschaut. Es wurde vereinbart, wie bzw. wo das Erdkabel bis zum neuen Hausanschluß zu legen ist.
Darüber hinaus habe ich nachgefragt, wie es sich mit der Versorgung des Nachbarhauses verhält, wenn der Stromständer auf dem Dach entfernt wird.
Man teilte mir lapidar mit, dass ich mich darum kümmern müsse, wie der Nachbar weiterhin an seinen Strom kommt.
Als Variante 1 wurde mir folgendes vorgeschlagen:
Es soll nach Vorstellung des Netzbetreibers zwei Hausanschlüsse bei mir im Keller installiert werden. Einen für mich, von welchem dann das Kabel zum meinem Hauptverteiler im Keller gelegt werden muss (das alles bezahl ich, das ist mir auch klar) zum anderen einen Hausanschluss für meinen Nachbarn. Von diesem 2. Anschluss müssen Kabel durch mein ganzes Haus bis zum Hauptverteiler meines Nachbarn gelegt werden. Auch das soll auf meine Kosten durch einen Elektriker, den ich beauftragen muss, erfolgen.
Als Variante 2 wurde mir angeboten, dass der Netzbetreiber den Stromständer auf das Dach meines Nachbarn installiert, die Kosten in Höhe von ca. 1000€ soll ich tragen :-[. Mein Nachbar hat aber Sichtsparren, so dass ich davon ausgehe, dass es nicht gerade erfreut sein wird, wenn er einen Dachstromständer erhält.
Als Argument wurde mir entgegnet: Sie wollen den Wechsel des Anschlusses, deshalb zahlen Sie auch den Anschlußwechsel beim Nachbarn!
Das kann ich aber überhaupt nicht einsehen:
1) es sind keine Grunddienstbarkeiten zugunsten des Netzbetreibers oder meines Nachbarn im Grundbuch eingetragen
2) ich habe keinerlei Unterlagen darüber, wie es damals vom Vorbesitzer mit dem Nachbarn und dem damaligen Netzbetreiber geregelt wurde.
3) Der Netzbetreiber macht Geschäfte mit dem Verkauf von Strom mit meinem Nachbarn, also soll der Netzbetreiber auch die Bereitstellungskosten für den Bezug des Stroms tragen.
Im Internet finde ich zu dieser Problematik nichts. Ich gehe jedoch davon aus, dass ich mit dieser Problematik nicht alleine bin. Bei vielen Reihen- und Doppelhäusern aus den 60-ern bis 80-ern müßte diese Problematik doch auch anzutreffen sein.
Was ich gefunden habe und evtl. einschlägig sein könnte, sind die TAB 2007 für Baden-Württemberg.
In diesen ist in 5.1 (2) TAB grundsätzlich jedes Gebäude mit einem eigenen Netzanschluß (HAK) auszustatten ist.
Davon kann lt. 5.1. (3)
"Die Versorgung mehrerer Gebäude (z.B. Doppelhäuser oder Reihenhäuser) aus einem gemeinsamen Netzanschluss ist dann zulässig, wenn der Hausanschlusskasten in einem für alle Gebäude gemeinsamen Hausanschlussraum zusammen mit den Zählerplätzen errichtet wird. Für das Betreten des Hausanschlussraumes durch den Anschlussnehmer sowie den Netzbetreiber und die Verlegung von Zuleitungen zu den Stromkreisverteilern in den einzelnen Gebäuden bewirkt der Eigentümer eine rechtliche Absicherung, vorzugsweise in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit."
abgewichen werden.
Es ist eine solche Dienstbarkeit nicht im Grundbuch eingetragen und ich werde auch eine solche Dienstbarkeit nicht eintragen lassen. Auch ist es lt. Netzbetreiber nicht beabsichtigt, einen Zählerplatz für meinen Nachbarn bei seinem neuen in meinem Gebäude befindlichen Netzanschluß (HAK) zu installieren.
Das alles widerspricht doch demnach den geltenden TAB 2007, oder irre ich da?
Wenn mein Nachbar nun nicht einem Stromständer auf den Dach zustimmt, müßte zu ihm von der öffentlichen Straße aus ein eigener Erdkabel-Netzanschluß gelegt werden.
Kann es denn wirklich sein, dass ich diesen Anschluß dann auch noch bezahlen muss?
Wer kann mir von Euch sagen, ob mein Netzbetreiber Recht hat oder ob nicht meine Ansicht, dass für den weiteren Anschluß meines Nachbarn der Netzbetreiber aufkommen müsste, stimmt.
Welche Vorschiften (Gesetze, Verordnungen) sind hier maßgebend? Gibt's bezüglich dieser Problematik gerichtliche Entscheidungen? Wie soll ich mich gegenüber dem Netzbetreiber verhalten, bzw ihm gegenüber argumentieren?
Für Tipps, Hinweise und Vorschläge danke ich Euch schon vorab und hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Grüße
AQ-freund :evil: :evil: