Umstellung von Freileitung auf Erdkabel bei Doppelhaus

Diskutiere Umstellung von Freileitung auf Erdkabel bei Doppelhaus im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Community, nachdem ich die SuFu und "Tante" Google bemüht habe allerdings nicht fündig wurde, wende ich mich an Euch in der Hoffnung, Ihr...
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Hallo Community,

nachdem ich die SuFu und "Tante" Google bemüht habe allerdings nicht fündig wurde, wende ich mich an Euch in der Hoffnung, Ihr könnt mir eine Antwort geben:

Im Zuge einer Dachsanierung, inkl. Zwischen- und Aufsparrendämmung und neuer Beziegelung soll der Dachständer der Freileitung weichen. Wir sind das letzte Haus an der Freileitung. Durch den Stromständer werden die Kabel in einen grauen Kasten (wohl der Netzanschluß /HAK, in welchem sich die Panzersicherungen befinden) in Dachspitz geführt. Von diesem Kasten (HAK) geht dann eine Stromleitung / Hauptleitung in den Keller zum Hauptverteiler (dort wo die Hauptsicherungen und die Stromzähler sind). Eine andere (Haupt-)Leitung geht direkt vom Kasten in Dachspitz durch die Giebelwand ins Nachbarhaus (später angebautes Haus).

Das Nachbarhaus hat eine eigene Hausnummer,Hauseingang, eigenes Flurstück etc.

Nun möchte ich die Stromversorung auf Erdkabel umstellen.

Der Netzbetreiber war vor Ort und hat sich die Sache angeschaut. Es wurde vereinbart, wie bzw. wo das Erdkabel bis zum neuen Hausanschluß zu legen ist.

Darüber hinaus habe ich nachgefragt, wie es sich mit der Versorgung des Nachbarhauses verhält, wenn der Stromständer auf dem Dach entfernt wird.
Man teilte mir lapidar mit, dass ich mich darum kümmern müsse, wie der Nachbar weiterhin an seinen Strom kommt.

Als Variante 1 wurde mir folgendes vorgeschlagen:
Es soll nach Vorstellung des Netzbetreibers zwei Hausanschlüsse bei mir im Keller installiert werden. Einen für mich, von welchem dann das Kabel zum meinem Hauptverteiler im Keller gelegt werden muss (das alles bezahl ich, das ist mir auch klar) zum anderen einen Hausanschluss für meinen Nachbarn. Von diesem 2. Anschluss müssen Kabel durch mein ganzes Haus bis zum Hauptverteiler meines Nachbarn gelegt werden. Auch das soll auf meine Kosten durch einen Elektriker, den ich beauftragen muss, erfolgen. :mad:

Als Variante 2 wurde mir angeboten, dass der Netzbetreiber den Stromständer auf das Dach meines Nachbarn installiert, die Kosten in Höhe von ca. 1000€ soll ich tragen :-[. Mein Nachbar hat aber Sichtsparren, so dass ich davon ausgehe, dass es nicht gerade erfreut sein wird, wenn er einen Dachstromständer erhält.

Als Argument wurde mir entgegnet: Sie wollen den Wechsel des Anschlusses, deshalb zahlen Sie auch den Anschlußwechsel beim Nachbarn!

Das kann ich aber überhaupt nicht einsehen:

1) es sind keine Grunddienstbarkeiten zugunsten des Netzbetreibers oder meines Nachbarn im Grundbuch eingetragen
2) ich habe keinerlei Unterlagen darüber, wie es damals vom Vorbesitzer mit dem Nachbarn und dem damaligen Netzbetreiber geregelt wurde.
3) Der Netzbetreiber macht Geschäfte mit dem Verkauf von Strom mit meinem Nachbarn, also soll der Netzbetreiber auch die Bereitstellungskosten für den Bezug des Stroms tragen.

Im Internet finde ich zu dieser Problematik nichts. Ich gehe jedoch davon aus, dass ich mit dieser Problematik nicht alleine bin. Bei vielen Reihen- und Doppelhäusern aus den 60-ern bis 80-ern müßte diese Problematik doch auch anzutreffen sein.

Was ich gefunden habe und evtl. einschlägig sein könnte, sind die TAB 2007 für Baden-Württemberg.

In diesen ist in 5.1 (2) TAB grundsätzlich jedes Gebäude mit einem eigenen Netzanschluß (HAK) auszustatten ist.
Davon kann lt. 5.1. (3)

"Die Versorgung mehrerer Gebäude (z.B. Doppelhäuser oder Reihenhäuser) aus einem gemeinsamen Netzanschluss ist dann zulässig, wenn der Hausanschlusskasten in einem für alle Gebäude gemeinsamen Hausanschlussraum zusammen mit den Zählerplätzen errichtet wird. Für das Betreten des Hausanschlussraumes durch den Anschlussnehmer sowie den Netzbetreiber und die Verlegung von Zuleitungen zu den Stromkreisverteilern in den einzelnen Gebäuden bewirkt der Eigentümer eine rechtliche Absicherung, vorzugsweise in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit."

abgewichen werden.

Es ist eine solche Dienstbarkeit nicht im Grundbuch eingetragen und ich werde auch eine solche Dienstbarkeit nicht eintragen lassen. Auch ist es lt. Netzbetreiber nicht beabsichtigt, einen Zählerplatz für meinen Nachbarn bei seinem neuen in meinem Gebäude befindlichen Netzanschluß (HAK) zu installieren.
Das alles widerspricht doch demnach den geltenden TAB 2007, oder irre ich da?

Wenn mein Nachbar nun nicht einem Stromständer auf den Dach zustimmt, müßte zu ihm von der öffentlichen Straße aus ein eigener Erdkabel-Netzanschluß gelegt werden.

Kann es denn wirklich sein, dass ich diesen Anschluß dann auch noch bezahlen muss?

Wer kann mir von Euch sagen, ob mein Netzbetreiber Recht hat oder ob nicht meine Ansicht, dass für den weiteren Anschluß meines Nachbarn der Netzbetreiber aufkommen müsste, stimmt.

Welche Vorschiften (Gesetze, Verordnungen) sind hier maßgebend? Gibt's bezüglich dieser Problematik gerichtliche Entscheidungen? Wie soll ich mich gegenüber dem Netzbetreiber verhalten, bzw ihm gegenüber argumentieren?

Für Tipps, Hinweise und Vorschläge danke ich Euch schon vorab und hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Grüße

AQ-freund :evil: :evil:
 
Hi,
was wirklich rechtlich Vorschrift ist kann ich dir nicht sagen, aber ich könnte mir das so zusammen reimen das DU gerne modernisieren willst / das Kabel unterirdisch bekommen möchtest.
Was juckt es dich denn wie der EVU den Nachbarn versorgt? Finde ich iwie ein wenig seltsam vom EVU.

Hast du denn mal mit deinem Nachbarn über das Thema geredet? Vielleicht beteiligt er sich an den kosten?

Mal angenommen du würdest zustimmen zu den 2 Hausanschlüssen in DEINEM Keller, weißt du was dann die nächste Frage sein wird die dir gestellt wird? Hat der Nachbar einen Schlüssel um jederzeit an seinen HAK zu kommen?

Und der muss ja auch nicht unbedingt jederzeit Zutritt zu deinem Haus haben oder?

Ich verstehe auch nicht wieso der HAK deines Nachbars nicht zu deinem Nachbar kommt?

Alles bisschen kurios oder?
 
AQ-freund schrieb:
...
Es ist eine solche Dienstbarkeit nicht im Grundbuch eingetragen und ich werde auch eine solche Dienstbarkeit nicht eintragen lassen.
Ich vermute, ein wichtiges Wort fehlt oben.

Kennst du nicht einen guten E-Fachbetrieb, mit dem du das ganze mal besprichst. Muss ja sowieso eingeschaltet werden. Die haben oftmals noch mehr Möglichkeiten/Beziehungen um das ganze in deinem Sinne (siehe auch "dasch") zu klären.
 
@ all

Vielen Dank schon einmal für Euer Interesse und Eure Antworten.

Nein, mit einem Elektriker meines Vertrauens habe ich noch nicht geredet.

Auch das Gespräch mit meinem Nachbarn gestaltet sich etwas schwierig. Ist mein Cousin, der als "Einsiedler" mit Nachbarhaus als "Messi" haust und mit Niemandem Kontakt hat. Wenn ich ihn auf der Straße anspreche, schaut er durch mich hindurch wie durch Luft. Ist ein sehr komischer Zeitgenosse.
Und natürlich will ich meinem Nachbarn auch nicht Zutritt in mein Gebäude gestatten, schon gar nicht durch Aushändigung eines Schlüssels und Zugangsmöglichkeit ohne meine Anwesenheit! Nicht bei der Person!!

Ja, natürlich stehe ich auch auf dem Standpunkt, dass mich der Anschluß meines Nachbarn nichts angeht.
Das sieht der Netzbetreiber aber leider anders. Und der argumentiert eben, dass wenn ich den Anschluß bei meinem Nachbarn nicht mit bezahle, er mir auch meinen Anschluß nicht legt.
Insofern erpresst mich der Netzbetreiber. Deshalb würde ich ja gerne wissen, ob sich der Netzbetreiber auf der rechtlichen sicheren Seite befindet, oder aber ob er eben nur versucht zu pokern und mir als "Unwissenden" Kosten auferlegt, dich ich eigentlich nicht zu tragen hätte.
Genau das ist der Punkt, der mich ja interessiert um dann evtl. in neue Verhandlungen mit dem Versorger treten zu können. Eben dafür benötige ich etwas "Munition", wenn Ihr mich versteht.

Also nochmals meine Bitte an die Community:

Tipps, Hinweise auf rechtl. Grundsätze, übliche Verfahrensweisen und praktische Lösungen sowie Erfahrungen Eurerseits bitte an mich weitergeben.

Herzlichen Dank für Euer Interesse und Eure Hilfe.

grüße

AQ-frend
 
Wie ist der aktuele "Freiluft-Zustand"?

Kommt der Nachbar an seinen Hausanschlußkasten (Hauptsicherungen) und seinen Zähler ohne Dein Haus zu betreten, das habe ich nicht richtig herauslesen können!

Ciao
Stefan
 
was wäre, wenn Du Dein Haus abreisst, wegen Neubau?

Generell ist der Netzbetreiber für die Versorgung der einzelnen Grundstücke zuständig. Es gibt lediglich eine Verpflichtung des Grundstückbesitzers, die Durchleitung auf seinem Grundstück in zumutbarem Umfang zu gewähren.

In miener Gegend würde der netzbetreiber einen gemeinsamen HAK and er gemeinsamen Grundstückgrenze zum gehweg setzen, und jeder der beiden Hausbesitzer muss sich sein Erdkabel selber zahlen.
 
wo wird denn eigentlich 'abgespannt'. ich meine damit den Übergang vom Dachständer des letzten Nachbars zur Erdleitung. Hier muss der Versorger sowieso einen Abspannmasten setzten.
 
@ stefan
sko schrieb:
Wie ist der aktuele "Freiluft-Zustand"?

Kommt der Nachbar an seinen Hausanschlußkasten (Hauptsicherungen) und seinen Zähler ohne Dein Haus zu betreten, das habe ich nicht richtig herauslesen können!

Ciao
Stefan

Also aktuell kommt innerhalb des Stromständers das Kabel ins Haus rein (Dachstpitz). Von dort in den HAK, in welchem sich (vermutlich) die Panzersicherungen befinden. Vom HAK raus geht
1) eine Hauptleitung in meinen Keller zum Hauptverteiler / Hauptsicherungskasten
2) eine Hauptleitung durch die Giebelwand rüber zu meinem Nachbarn. Ich kann nicht erkennen, ob im HAK die Hauptleitung zum Nachbarn abgesichert ist, da der Kasten verplomt ist.

Mein Nachbar hat aktuell keinen Zugang zum HAK im Dachspitz meines Hauses.

@fuchsi:
fuchsi schrieb:
In miener Gegend würde der netzbetreiber einen gemeinsamen HAK and er gemeinsamen Grundstückgrenze zum gehweg setzen, und jeder der beiden Hausbesitzer muss sich sein Erdkabel selber zahlen.

Wäre schön, wenn's so einfach wäre:
Ich besitze ein Eckgrundstück. In der einen Straße (Seite A) liegt Erdkabel. Hier würde mir mein EVU das Erdkabel für meinen Anschluss abzweigen.
Das Grundstück meines Nachbarn liegt aber hinter meinem Grundstück und hat keine Angrenzung zu der Strasse, in der das Erdkabel liegt, mit der Folge, dass er nur das Erdkabel erhalten könnte, wenn es durch mein komplettes Grundstück verlegt wird. Das will ich aber nicht!!!!
An der anderen Straße (Seite B des Grundstücks) grenzt zwar das Nachbargrundstück an, in dieser Straße liegt aber kein Erdkabel!! Es müßte mind. 20 Meter weit bis zur Straßenkreuzung wo Erdkabel liegt, die Straße geöffnet werden, die Kosten hierfür sind immens! Und die hätte lt. EVU ich zu tragen, no way!!!
 
AQ-freund schrieb:
Von diesem 2. Anschluss müssen Kabel durch mein ganzes Haus bis zum Hauptverteiler meines Nachbarn gelegt werden. Auch das soll auf meine Kosten durch einen Elektriker, den ich beauftragen muss, erfolgen. :mad:

Was spricht von Seiten des Netzbetreibers dagegen die vorhandenen Leitungen/Kabel zu nutzen? Also die alte, vom DG zu deiner Keller-HV mit dem Abgang zum Nachbarn im DG verbinden und dann im Keller auf den neuen HAK zu legen?
 
@ T.Paul:
vielen Dank für Deinen Hinweis!
T.Paul schrieb:
Was spricht von Seiten des Netzbetreibers dagegen die vorhandenen Leitungen/Kabel zu nutzen? Also die alte, vom DG zu deiner Keller-HV mit dem Abgang zum Nachbarn im DG verbinden und dann im Keller auf den neuen HAK zu legen?

1. wurde noch nicht angesprochen / vorgeschlagen, wäre eine Möglichkeit aber
2. eigentlich wollte ich im Keller einen weiteren Stromzähler im Hauptverteilerkasten für das Dachgeschoß einbauen und die alte Leitung dazu verwenden, einen separaten Verteilerkreislauf für das Dachgeschoß zu installieren. Grund dafür ist auch, dass ich keine weiteren Möglichkeiten mehr habe (keine Leerrohre mehr vorhanden) ein Kabel aus dem Keller über zwei Etagen ins DG zu bringen ohne aufwendig zu schlitzen.
 
Das eine was man will, das andere was man muss. Tatsächlich denke ich wirst Du die Kosten tragen müssen, denn eine technisch funktionierende Lösung gibt es ja bereits, die DU und NUR DU aus deinen ganz eigenen Gründen (Optik) ersetzt haben möchtest.

Stell Dir vor du wärest in der Rolle deines Nachbarn (unabhängig von der Person) und dein Nachbar beschliesst den Stromanschluss zu ändern und Dir mitteilt: Dein Pech, wenn du keinen Strom mehr hast ... Na, wär der Weg zum Anwalt wegen Eingriff in die Versorgung so weit weg?
 
Ich denke mal, eine Hauptleitung vom HAK in deinem Keller zum Keller des Nachbarn zu ziehen, wäre noch bezahlbar. Eine ganz andere Sache ist, dass du dann den HAK deines Nachbarn in deinem Hauss hast mit allen Konsequenzen. Das wäre mir auch nicht recht.
Aber dann kommt das EVU wahrscheinlich mit Var. 2, die auch nicht so toll ist.
 
Da Du oder dein Vorbesitzer diesen Anschluß des Nachbarhauses geduldet haben und das schon seit Jahren gibt es da jetzt keine Grundlage hier jetzt eine Änderung zu verlangen.

Wenn Du Dein Haus abbreist und eine Wand mit dem Nachbarn hast mußt Du auch für eine Ertüchtigung der Wand des Nachbarn sorgen. (Verstärkung, Isolierung Verputzen,...)
 
Wie das bei reinen Privatwünschen geregelt wird weiß ich nicht.Wie schon gesagt Auskunft können die Stadtwerke erteilen.

Bei uns wurde nach der Wende auch von Dachzuleitung auf Erdkabel umgestellt in der Siedlung aber offiziell.
Zuzahlung weiß ich nicht mehr nach den Jahren.

In meiner DH-Hälfte geht das Hauptkabel von der Straße in meinen Keller in den HAK-von dort geht ein weiteres Kabel in den Nachbarkeller zum eigenen HAK des Nachbarn.

Denke mal reine Kostenersparniss von damals.

Wie das dann dort geschaltet wurde-keine Ahnung.
Laut der Aussage von der E-Firma hatt die Vorsicherung in meinem Haus keinerlei Auswirkungen auf den HAK des Nachbarn.

Sprich,wenn bei mir am HAK 3X....auf Drehstrom die Nh´s ausgelegt sind,ist es egal ob der Nachbar auch nur Wechselstrom hat.

Jedenfalls hatt der Nachbar nen eigenen HAK.

gruß helge2
 
@ all

Vielen Dank an alle für die rege Beteiligung und wertvollen Tipps.

Ich warte jetzt mal ab, bis ich den Kostenvoranschlag des EVU in Händen halte und werde anschließend noch einmal Verhandlungen aufnehmen.

Als Kompromiß sehe ich eigentlich nur die Variante, dass in meinen Keller ein neuer HAK für mich installiert wird und dann von dort aus eine weitere Hauptleitung für meinen Nachbarn bis zur alten Leitung, welche von Dachständer an meinen Hauptverteiler führt, gelegt wird. Dort dann diese beiden Leitungen verbinden und diese alte Hauptleitung bis zum Giebel im Dachspitz als die "neue" Hauptleitung meines Nachbarn benützten.

Dann muss ich eine andere Lösung für die Versorung des Dachspitz (mit eigenem Stromzähler) suchen. Über 3 Stockwerke eine neue Leitung durchs Treppenhaus schlitzen kommt auf jeden Fall nicht in Frage.

Ich werde Euch auf jeden Fall weiter auf dem Laufenden halten, wenn's erwüncht ist.

Nochmals Danke an alle!

Grüße

AQ-freund
 
Befindet sich der Zählerschrank des Nachbarhauses auch im Keller und ist kein Weg hierdurch möglich? Gibt es eine gemeinsame Trennwand oder sind es 2 mit Dehnungsfuge?
 
T.Paul schrieb:
Befindet sich der Zählerschrank des Nachbarhauses auch im Keller und ist kein Weg hierdurch möglich? Gibt es eine gemeinsame Trennwand oder sind es 2 mit Dehnungsfuge?
Hallo T.Paul,
kein gemeinsamer Zählerkasten. Der des Nachbarn befindet sich bei ihm im Keller.
Es gibt eine gemeinsame Trennwand, keine 2.

Grüße

AQ-freund
 
Ist denn der Aufwand für Dich untragbar durch deinen Keller in Aufputz-Ausführung die Verbindung zu seinem herzustellen um dort den 2. HAK errichten zu lassen und beide Kabel durch einen gemeinsamen Graben an die Straße zu führen? Den Graben so auszuführen, dass das Kabel zu deinem Nachbarn bei ihm ins Haus eintritt hattest du ja schon verwehrt!?
 
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