Gültigkeit für Rechtsdrehfeld am Zähler

Diskutiere Gültigkeit für Rechtsdrehfeld am Zähler im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, in der TAB und auch von meinem Netzbetreiber wird ja ein Rechtsdrehfeld am Zähler vorgegeben. Ist diese Angabe denn verpflichtend? Hat...
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Strippe-HH schrieb:
bigdie schrieb:
[Du scheinst der Hamburger Oberbürgermeister zu sein oder zumindest Chef der Stadtwerke
In der Tab auch in Hamburg steht davon nichts.
Unser Bürgermeister heist Scholz und die Hamburger Netzbetreiber teilen sich so einige (Hamburg-Netz).
Natürlich steht in der TAB Hamburg nichts davon, aber zu HEW-Zeiten war es so und das ist beibehalten worden. Und kontrolliert wird es trotzdem, auch wenn wir hier die Stromzähler selber setzen ist das hier keine Kasperbude wo hier jeder macht was er will. Ich war selber lange in der Firma Zählermonteur gewesen und bin auch darauf geschult worden und Drehfeldmessen war Pflicht und bei Neuanlagen auch ab HAK.
Und wie hast du gemessen, das links L1 ist? Und hast du tatsächlich Phasenvergleich gemacht, das L1 der HAS auch L1 am Zähler ist? Und zu guter letzt, wofür soll das gut sein?
Ich hab z.B. in Mehrfamilienhäusern prinzipiell am Abgang des Zählerschrankes die Phasen jeder Wohnung immer um eins versetzt. Die Wohnungsverteiler sind immer gleich und so ist nicht jede Waschmaschine auf der gleichen Phase und die Belastung gleichmäßiger.
 
An der Zähleranlage hat Rechtsdrehfeld anzuliegen. Ein erfahrener Monteur prüft vor dem Anschluß der Abgangsleitung das Drefeld am HAK, dessen Lage ist nämlich völlig egal.
 
bigdie schrieb:
Ich hab z.B. in Mehrfamilienhäusern prinzipiell am Abgang des Zählerschrankes die Phasen jeder Wohnung immer um eins versetzt. Die Wohnungsverteiler sind immer gleich und so ist nicht jede Waschmaschine auf der gleichen Phase und die Belastung gleichmäßiger.
Nach dem Zähler kannst du in der UV ja auch die Phasen drehen wie du willst, das hatte ich auch immer so gemacht. Am Hauptschalter lag aber immer L1 an (neue Farbe braun, vorher Schwarz zwischen Blau und gelbgrün). Und im Zählerschank sind die Adern nummeriert, da kann man auch nichts verkehrt machen.
Für die Verbindungen vom HAK zum Schienensystem gibt es hier fertige Leitungsverbindersätze auch dort kann man nichts verkehrt machen, denn der Hausanschluss sitzt hier zu 90% immer unter dem Schrank.
 
Ich glaube das Thema läuft etwas aus dem Ruder. Die Grundfrage hat sich eigentlich längst erledigt. Man kann wohl auch mit Vorgabe oder Richtlinie nicht sicher davon ausgehen, dass die Verkabelung bei einer älteren Installation als Rechtsdrehfeld anliegt.


Das Drehfeld ist ja nun einmal absichtlich geändert worden. Gibt es denn überhaupt einen plausiblen Grund so eine Maßnahme durchzuführen?
 
Das Drehfeld ist ja nun einmal absichtlich geändert worden. Gibt es denn überhaupt einen plausiblen Grund so eine Maßnahme durchzuführen?

Bei Ringspeisung knallt das heftig. Das wird der Schaltende des Monteur an die Gürgel springen, wenn er den Phasenschluss überlebt.

Das glaub ich nicht.
 
Was - genau - will der Autor mir mit diesem Satz sagen:

elektroblitzer schrieb:
Das wird der Schaltende des Monteur an die Gürgel springen,
 
elektroblitzer schrieb:
Das Drehfeld ist ja nun einmal absichtlich geändert worden. Gibt es denn überhaupt einen plausiblen Grund so eine Maßnahme durchzuführen?

Bei Ringspeisung knallt das heftig. Das wird der Schaltende des Monteur an die Gürgel springen, wenn er den Phasenschluss überlebt.

Das glaub ich nicht.

Im Niederspannungsnetz (Ortsnetz) wird man von der Trafostation zu den Hausanschluessen selten ein Ringnetz vorfinden.
 
Bei uns im Ort gibt es viele Ringe. Es gibt auch Stränge, die man von 2 verschiedenen Trafostationen einspeisen kann.
Auch neu verlegt werden meißt 2 parallele 4x150mm² AL Kabel. Auch wenn du da einen Phasendreher produzierst, kracht es.
 
Bei einer absichtlichen Drehung würden sie wahrscheinlich schon wissen was sie tun. Aus euren Beiträgen geht aber hervor das man sowas gar nicht tut, was meinen Verdacht bestärkt, dass sie nur Ihren eigenen Fehler korrigiert haben und es nicht zugeben wollen.
 
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Thema: Gültigkeit für Rechtsdrehfeld am Zähler
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