Geräte für die Steckdosen zählen ja wohl kaum zur fest installierten elektrischen Anlage und unterliegen auch einer anderen Normreihe.
Zusätzlich sind dort die Leitungen nur sehr kurz gehalten, da gibt es auch irgendwo eine Angabe zur maximalen Länge von ca 0,5m oder so.
Ja nee, is' klar.
Tisch- und Stehlampen mit Leitungen von 0,5m.
Junge, Junge, hier wird wieder fabuliert, dass sich die Balken biegen.
Wenn er jetzt in seiner Decke eine Steckverbindung an der "Einspeisung" seiner "Lampenverteilung" dazwischenschaltet (Schukostecker und Kupplung statt fest verklemmt), wärst Du dann endlich zufrieden oder wird dann weiter schwadroniert und fabuliert?
(Die flexible Leitung als solche stelle ich übrigens gar nicht in Abrede!)
Ich empfehle insbesondere Dir mal folgendes Dokument zu lesen, vielleicht erweitert das ja das wohl leider (zumindest in diesem Punkt) nur rudimentäre Wissen:
https://www.google.com/url?sa=t&rct...usg=AOvVaw3EzG32tT4thyk9C7arUeMj&opi=89978449
"Flexible Leitungen dürfen nicht für feste Verlegung verwendet werden, es sei denn sie werden mechanisch geschützt verlegt, mit folgender Ausnahme: Anschluss fest installierter Betriebsmittel, wenn eine Leitung für mindestens »mittlere Beanspruchung« eingesetzt wird".
Insbesondere diesen Satz:
"Allerdings könnten Sie bei festangeschlossenen elektrischen Betriebsmitteln den
»Betriebsstrom« als Kriterium für die Strombelastbarkeit und ausdrücklich nicht den Bemessungsstrom der Schutzeinrichtung verwenden,
da bei festangeschlossenen elektrischen Betriebsmitteln kein Überlastzustand entstehen kann."
Ist das insoweit verstanden worden oder möchtest Du wieder auf Deinem 16A LSS "herumreiten"?