Ich hab da mal was raus gezogen aus den Tabs!
7.3 Anordnung der Zählerschränke
(1) Zählerschränke werden in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen untergebracht,
gemäß DIN 18012 in Hausanschlussräumen, in Hausanschlussnischen, an Hausanschlusswänden
sowie in entsprechenden Zählerräumen. Die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung
und die Leitungsanlagen-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes sind zu berücksichtigen.
Soweit diese die Unterbringung in Treppenräumen zulässt, werden Zählerschränke
dort vorzugsweise in Nischen nach DIN 18013 eingebaut. Zählerschränke dürfen nicht in
Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, in Wohnräumen, Küchen, Toiletten,
Bade-, Dusch- und Waschräumen sowie auf Speichern bzw. Dachböden vorgesehen
werden.
(2) In Räumen, deren Temperatur dauernd 30 °C übersteigt, sowie in feuer- oder explosionsgefährdeten
Räumen/Bereichen dürfen Zählerschränke nicht installiert werden.
(3) Der Errichter bringt die Zählerschränke lotrecht so an, dass die Mess-und Steuereinrichtungen
frei zugänglich sind und ohne besondere Hilfsmittel abgelesen bzw. eingestellt werden
können.
(4) Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte der Mess- und Steuereinrichtung darf nicht weniger
als 0,80 m und nicht mehr als 1,80 m betragen. Vor dem Zählerschrank muss ein Arbeits-
und Bedienungsbereich mit einer Tiefe von mind. 1,20 m und einer durchgängigen
Höhe von mind. 1,80 m freigehalten werden (siehe auch Anhang A 2).
(5) Grundsätzlich werden die Zählerschränke in Gebäuden mit mehreren Kundenanlagen
zentral angeordnet. In Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist auch eine dezentrale Anordnung
zusammengefasster Zählerschrankgruppen möglich. Bei dezentraler Anordnung zusammengefasster
Zählerschränke in Gebäuden mit mehreren Treppenaufgängen sieht der
Planer diese Zählerplätze im selben Treppenaufgang wie die zugehörigen Kundenanlagen
vor.
Also gehe ich davon aus das ich den da rein setzen darf.
Gruß