Ich hätte gerne mal den wörtlichen Text aus dem Exposé.
Bis dahin ist, zumindest was die rechtliche Seite anbelangt, alles nur Spekulation.
In so einem Fall bringt im Übrigen der juristische Weg rein gar nichts außer Zeit und Ärger und ein immenses Risiko.
Was würde es denn wohl kosten, wenn ein Elektriker mal eben die Anschlüsse in der Verteilung (Foto wäre hilfreich!!) so umlegt, dass TATSÄCHLICH der FI fürs ganze Haus "zuständig ist"? (Die Sicherheitsfunktion lassen wir erstmal außen vor, die war ja nicht zugesichert). Halbe Stunde plus Anfahrt? Loht sich deswegen irgendwas anzuleiern?
Ob es nur 2- oder 3adrige Stromkreise gibt, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn man ein Haus von 1953 kauft, sagt Dir JEDER RICHTER (zumindest in D), dass es dem Käufer obliegt, genau zu prüfen, was Sache ist und ein Makler haftet auch nur (genau wie der Verkäufer) beim Verschweigen von versteckten Mängeln in Kombination mit Arglist. Hier aber ist nichts versteckt, denn den Test mit dem Abschalten des FI und gucken, was noch läuft oder nicht kann man auch bereits als Laie im Rahmen einer Besichtigung durchführen. Macht aber keiner, was wiederum nicht zu Lasten des VK/Maklers geht. Dem Makler als elektrotechnischen Laien etwas ans Zeug zu flicken, kommt weiterhin auf das Kleingedruckte im Exposé an. Wenn da etwas steht, dass alle Angaben vom Verkäufer stammen und nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft werden konnten, wird es "höchst schwierig".
Ich verweise mal auf folgen Link:
Wann haftet der Makler für falsche Angaben beim Immobilienkauf? - Immobilienrecht Essen
"Der Makler darf aber Informationen, die er von dem Veräußerer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft weitergeben. Das setzt allerdings voraus, dass der Makler die betreffenden Informationen – insbesondere, wenn er diese in einem eigenen Exposé über das Objekt herausstellt – mit der erforderlichen Sorgfalt eingeholt und sondiert hat."
Kein Richter wird in diesem Fall den Makler verurteilen, weil der FI ja nur auf Teile des Hauses wirkt und nicht auf alles, zumal der "Mangel" (besser: die Abweichung!) weder gravierend ist, noch die Anlage den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Regeln widersprach, noch hier eine Arglist erkennbar ist, noch dieser Umstand von so entscheidender Bedeutung ist, dass der Käufer vom Kauf zurückgetreten wäre, wenn er den wahren Sachverhalt gekannt hätte.
Vielleicht kann man sich mit viel Glück 50-100 € vom Makler auf dem "kleinen Dienstweg" holen. Wenn das nun in diesem Fall "den Kohl fett macht"......ich weiss nicht.
.