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elektroblitzer
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Der Vorbesitzer hätte die Änderungen an seiner Elektroanlage nicht selbst durchführen dürfen. Die regelt §13 NAV.
Dies soll unter anderem unbedarfte Dritte vor Fehlern in Elektroanlagen schützen.
Denn konzessionierten Betrieben kann man eine Konzession entziehen und diese somit an für Dritte gefährliche Anlagen verhindern.
Soweit der hinter dem Gesetz stehende Gedanke.
Wie bei allen Gesetzen kann dies unterlaufen und werden. Da werden tragende Wände entfernt und was wollt Ihr denn das hält doch.
Im Baubereich hat man den Straftatbestand der Baugefährdung geschaffen. Auch wenn das Gebäude noch steht hätte aber eine Wand oder Stütze benötigt greift hier schon der Tatbestand.
Bei der Elektrik ist es damit etwas schwieriger. Wo wurden die anerkannten Regel der Technik nicht eingehalten?
Anbieten würde sich hier ein fehlender Berührschutz, Eine Steckdose in der Dusche zum Handyladen. Ein TT-Netz mit klassischer Nullung. Oder die fehlende Einhaltung der Abschaltbedingungen.
Die Kruxs ist nur das für den ordnungsgemässen Zustand der Elektroanlage der Eigentümer oder Betreiber verantwortlich ist.
Das bedeuten bei den hier angezeigten Mängeln, darf in Deutschland die Anlage nicht betrieben werden. Bitte lieber Themenstarter bring die Anlage umgehend auf den Stand der anerkannten Regeln der Technik. Immerhin ist der Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet gemäß §15 NAV bei Gefahr für Leib und Leben die Anlage umgehend stillzulegen.
Lieber Themenstarter, ich kann verstehen wie Dir zumute ist. Aber Du hast dir leider im Kaufvertrag nicht zusichern lassen das die Elektroanlage zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Somit hast Du keine Möglichkeit dagegen zu klagen. Allein die Angabe nach den anerkannten Regeln der Technik reicht nicht, es müssen dann schon weitere Normen genannt werden wie DIN 18015, DIN 18014, etc. pp. Wahrscheinlich ist nichtmal vertraglich zugesichert das sich die Elektro, Wasserversorgung, Gas- und Heizungsanlage in einem Betriebssicheren Zustand befinden und die Statik den geltenden Regeln entspricht.
Das ist so geschickt eingefädelt, das Du auf den Kosten sitzen bleibst. Deine Wut kann ich daher verstehen.
Die Ehrlichen zahlen immer für die unerehrlichen.
Dies soll unter anderem unbedarfte Dritte vor Fehlern in Elektroanlagen schützen.
Denn konzessionierten Betrieben kann man eine Konzession entziehen und diese somit an für Dritte gefährliche Anlagen verhindern.
Soweit der hinter dem Gesetz stehende Gedanke.
Wie bei allen Gesetzen kann dies unterlaufen und werden. Da werden tragende Wände entfernt und was wollt Ihr denn das hält doch.
Im Baubereich hat man den Straftatbestand der Baugefährdung geschaffen. Auch wenn das Gebäude noch steht hätte aber eine Wand oder Stütze benötigt greift hier schon der Tatbestand.
Bei der Elektrik ist es damit etwas schwieriger. Wo wurden die anerkannten Regel der Technik nicht eingehalten?
Anbieten würde sich hier ein fehlender Berührschutz, Eine Steckdose in der Dusche zum Handyladen. Ein TT-Netz mit klassischer Nullung. Oder die fehlende Einhaltung der Abschaltbedingungen.
Die Kruxs ist nur das für den ordnungsgemässen Zustand der Elektroanlage der Eigentümer oder Betreiber verantwortlich ist.
Das bedeuten bei den hier angezeigten Mängeln, darf in Deutschland die Anlage nicht betrieben werden. Bitte lieber Themenstarter bring die Anlage umgehend auf den Stand der anerkannten Regeln der Technik. Immerhin ist der Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet gemäß §15 NAV bei Gefahr für Leib und Leben die Anlage umgehend stillzulegen.
Lieber Themenstarter, ich kann verstehen wie Dir zumute ist. Aber Du hast dir leider im Kaufvertrag nicht zusichern lassen das die Elektroanlage zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Somit hast Du keine Möglichkeit dagegen zu klagen. Allein die Angabe nach den anerkannten Regeln der Technik reicht nicht, es müssen dann schon weitere Normen genannt werden wie DIN 18015, DIN 18014, etc. pp. Wahrscheinlich ist nichtmal vertraglich zugesichert das sich die Elektro, Wasserversorgung, Gas- und Heizungsanlage in einem Betriebssicheren Zustand befinden und die Statik den geltenden Regeln entspricht.
Das ist so geschickt eingefädelt, das Du auf den Kosten sitzen bleibst. Deine Wut kann ich daher verstehen.
Die Ehrlichen zahlen immer für die unerehrlichen.