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Schwalbe82
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Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich habe ein Haus gekauft (Bj. 1951) bei dem die Elektrik im gesamten Haus durch den Vorbesitzer selbst erneuert wurde (kam im Nachhinein heraus). Dabei wurde auch der Sicherungskasten erneuert. Der Vorbesitzer selbst, ist weder Elektriker noch Elektromeister o.ä.. Der Makler sagte mehrfach, die Elektrik sei komplett saniert worden.
Im Exposé steht, Haus saniert 2016/2017:
- Elektrik 2017
- Fenster 2017 ...usw.
Beim Einzug (selbstverständlich nach dem Eigentumsübergang) stellte ich fest, dass in vier Räumen im EG die Deckenbeleuchtung zweiadrig ist und dass hinter den Steckdosen dementsprechend keine FI Schalter sitzen. Außerdem legt man mit einem FI Schalter das gesamte Obergeschoss lahm (Kombi-Schalter?)
Meine Fragen:
1)Wer haftet nun im Brandfall, da die installierte Elektrik vom Vorbesitzer nie durch fachkundiges Personal abgenommen wurde? Es ist kein Abnahmeprotokoll vorhanden.
2) Soweit ich weiß, gibt es gesetzlich keine Vorschrift, die bei bestehenden Bauten die Abnahme einer fachkundigen Person fordert oder?
3) Gibt es eine Vorschrift/Richtlinie welche besagt, dass Elektrik die ich bis zu einer bestimmten Prozentzahl erneuere (Bsp. 80% der Elektrik erneuert..), dass dann alles erneuert werden MUSS?
4) ist es sinnvoll, nun im Nachgang einen Elektromeister kommen zu lassen, welcher prüfen kann, ob die Elektrik vorschriftsmäßig eingebaut wurde?
Die Angelegenheit liegt bei einem Anwalt, aber irgendwie kann mir niemand diese Fragen beantworten. Viele können nur vom Hören Sagen berichten, selbst Elektrofirmen mit denen ich Kontakt aufgenommen habe.
Ich danke schonmal für die Hilfe und hoffe hier antworten finden zu können.
ich habe folgendes Problem. Ich habe ein Haus gekauft (Bj. 1951) bei dem die Elektrik im gesamten Haus durch den Vorbesitzer selbst erneuert wurde (kam im Nachhinein heraus). Dabei wurde auch der Sicherungskasten erneuert. Der Vorbesitzer selbst, ist weder Elektriker noch Elektromeister o.ä.. Der Makler sagte mehrfach, die Elektrik sei komplett saniert worden.
Im Exposé steht, Haus saniert 2016/2017:
- Elektrik 2017
- Fenster 2017 ...usw.
Beim Einzug (selbstverständlich nach dem Eigentumsübergang) stellte ich fest, dass in vier Räumen im EG die Deckenbeleuchtung zweiadrig ist und dass hinter den Steckdosen dementsprechend keine FI Schalter sitzen. Außerdem legt man mit einem FI Schalter das gesamte Obergeschoss lahm (Kombi-Schalter?)
Meine Fragen:
1)Wer haftet nun im Brandfall, da die installierte Elektrik vom Vorbesitzer nie durch fachkundiges Personal abgenommen wurde? Es ist kein Abnahmeprotokoll vorhanden.
2) Soweit ich weiß, gibt es gesetzlich keine Vorschrift, die bei bestehenden Bauten die Abnahme einer fachkundigen Person fordert oder?
3) Gibt es eine Vorschrift/Richtlinie welche besagt, dass Elektrik die ich bis zu einer bestimmten Prozentzahl erneuere (Bsp. 80% der Elektrik erneuert..), dass dann alles erneuert werden MUSS?
4) ist es sinnvoll, nun im Nachgang einen Elektromeister kommen zu lassen, welcher prüfen kann, ob die Elektrik vorschriftsmäßig eingebaut wurde?
Die Angelegenheit liegt bei einem Anwalt, aber irgendwie kann mir niemand diese Fragen beantworten. Viele können nur vom Hören Sagen berichten, selbst Elektrofirmen mit denen ich Kontakt aufgenommen habe.
Ich danke schonmal für die Hilfe und hoffe hier antworten finden zu können.