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Octavian1977
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- Beruf
- staatl. gepr. Elektrotechniker / Energieelektronik
Egal wie der Zählertausch kann nur über den eingetragenen Fachbetrieb beim VNB vom Eigentümer beantragt werden.
Ob die Anlage überhaupt das kann oder noch weitere Umbauten nötig sind ist nicht klar.
Da ein Anschluß eines Elektroherdes in heute üblicher Leistung von 11kW nur an Drehstrom zulässig ist muß der Vermieter dieses auch zur Verfügung stellen sofern er nicht einen Anschluß für einen Gas Herd anbieten kann.
An einer elektrischen Anlage in einer Wohnung muß es dem Mieter möglich sein heute übliche Geräten ohne Einschränkungen zu nutzen
Ob die Anlage überhaupt das kann oder noch weitere Umbauten nötig sind ist nicht klar.
Da ein Anschluß eines Elektroherdes in heute üblicher Leistung von 11kW nur an Drehstrom zulässig ist muß der Vermieter dieses auch zur Verfügung stellen sofern er nicht einen Anschluß für einen Gas Herd anbieten kann.
An einer elektrischen Anlage in einer Wohnung muß es dem Mieter möglich sein heute übliche Geräten ohne Einschränkungen zu nutzen