Hol oder Bring Schuld?

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Guten Morgen liebes Forum,

ich prüfe bei uns im Betrieb die Maschinen und Handgeräte.
Wir haben diverse Kolonen, die jede ihren Maschinen besitzt.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, wenn bei einer Maschinen das Prüfdatum abläuft.
1. Ich kann in der Software von Benning nachsehen, welche Maschine wieder geprüft werden muss und hole mir diese.
2. Die entsprechenden Mitarbeiter sehen dies ja auch auf der Maschinen.
Diese wird nach jeder Prüfung mit einem entsprechenden Prüfaufkleber versehen und der Mitarbeiter bringt mir diese.
Da er ja eigentlich nicht mehr damit arbeiten darf.

Entsprechendes gilt natürlich auch für Verlängerungskabel u.s.w.

Daher meine Frage muss ich mir diese Maschine holen oder muss der Mitarbeiter mir diese bringen?
Wie ist dies rechtlich zu sehen?

Danke und noch einen schönen Tag
 
Bei uns sin die Mitarbeiter lediglich verpflichtet (angehalten) offensichtliche Mängel zu melden.

Die Einhaltung gewisser Prüfintervalle obliegt der Geschäftsleitung bzw. der dazu beauftragten Person.
 
Das ist vor allem eine Frage der betrieblichen Organisation.
1. würde ich mal eine schriftliche Anweisung raus geben, daß die Mitarbeiter auf das Prüfsiegel zu achten haben und die Maschinen rechtzeitig bei Dir zur Prüfung ab geben.
2. dann auch innerhalb der Software nachsehen und auch selbst nachfragen wenn was nicht bei Dir ankommt.
Der Unternehmer hat grundsätzlich eine gewisse Kontrollpflicht und darf sich nicht einfach drauf verlassen, daß alle Anweisungen eingehalten werden.

Zusätzlich ist es sehr zu empfehlen auf dem Aufkleber nicht "geprüft am" sondern "nächste Prüfung:" auf zu drucken.
So kann der Mitarbeiter deutlich erkennen ob die Prüfung abgelaufen ist oder nicht.
 
Hallo Octavian1977,

ja, so ein Aufkleber "nächste Prüfung:" ist auf allen Maschinen vorhanden.
Daher ja meine Frage.
Aber diese Anweisung, dann aber von der Geschäftsleitung wäre hilfreich.
würde ich mal eine schriftliche Anweisung raus geben, daß die Mitarbeiter auf das Prüfsiegel zu achten haben und die Maschinen rechtzeitig bei Dir zur Prüfung ab geben.
 
Das Organisatorische muss schon die Geschäftsleitung regeln. Du hast ja wahrscheinlich keine Befehlsbefugnis.
 
Die Geschäftsführung hat erst mal die Grundpflicht dafür aber unter Umständen diese ja übertragen.
z.B. mit der Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft, oder auch möglich darüber, daß im Arbeitsvertrag des Vorgesetzten drin steht, daß er sich um die Arbeitssicherheit seiner Leute kümmern muß.

Entbindet im Endeffekt niemals die GF das alles auch zu kontrollieren, aber diese muß nicht alles einzeln selbst entscheiden.

Grundsätzlich gilt aber, daß jemand dem eine Verantwortung übertragen wird auch gleichzeitig alle notwendigen Befugnisse und Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen diese auch wahrnehmen zu können.
 
Grundsätzlich gilt aber, daß jemand dem eine Verantwortung übertragen wird auch gleichzeitig alle notwendigen Befugnisse und Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen diese auch wahrnehmen zu können.
Inkl. Abmahn- und Kündigungsrecht?

Kirche im Dorf lassen!
 
Kündigung nicht, aber durchaus auch die Möglichkeit ab zu mahnen.
Als Vorgesetzter ist man im Normalfall auch der disziplinarische Vorgesetzte und kann dies damit.
 
Kündigung nicht, aber durchaus auch die Möglichkeit ab zu mahnen.
Als Vorgesetzter ist man im Normalfall auch der disziplinarische Vorgesetzte und kann dies damit.
Und die Abmahnung bleibt dann unter Umstände o. Folgen und dann hat man irgendwann mehrere folgenlose Abmahnungen in der Firma, und wenn es dann darauf ankommt sagt das Arbeitsgericht "Abmahnungen haben in dieser Firma scheinbar keine Bedeutung". Dann stehst du als Firma mit leeren Händen....

Arbeitsrechtlich relevante Maßnahmen sind der Geschäftsleitung, evt. Prokuristen und (wenigen) leitenden Angestellten vorbehalten. Eine (v)Efk gehört da nicht dazu.
 
Wenn das so ist dann ist in der Organisation der Firma einiges falsch gelaufen.
Die VEFK ist eine Person die Aufgaben der Geschäftsführung übertragen bekommen hat.
Wenn diese dann nicht die Möglichkeiten hat diese Aufgaben wahr zu nehmen ist die Bestellung nichts wert.

Ist leider keine Seltenheit aber ein Organisationsverschulden der Geschäftsführung.

Übrigens wird in einer großen Firma sich keine Geschäftsführung mit Abmahnungen befassen.
 
sicherlich für die direkten untergebenen ab ich kann mir nicht vorstellen, daß der CEO von VW alle Abmahnungen selbst schreibt.
1. hat der gar keinen Überblick wer was wie macht oder machen sollte und
2. wäre der ansonsten nur noch mit Abmahnungen beschäftigt.

Also wenn ein disziplinarischer Vorgesetzter keine Abmahnung veranlassen kann, für was soll der dann noch gut sein? nur für Lobhuldigungen des Mitarbeiters?
Die Pesonalabteilung kontrolliert sicher nicht die Arbeit des Mitarbeiters.
 
Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei uns die Personalabteilung eine Abmahnung schreiben würde. Und die Frage, ob es eine Abmahnung gibt, würde zwischen Personalabteilung, dem disziplinarischen Vorgesetzten und jemandem hinreichend weit oben diskutiert werden
 
Die VEFK ist zuerst für die Fachlichen Belange zuständig und nicht für diziplinarische Fälle. Ob der VEFK die disziplinarische Verantwortung übertragen wird entscheidet noch immer die Geschäftsführung. In den meisten Fällen hat die VEFK da gar keine Befugnis Abmahnungen oder Entlassungen vorzunehmen. Trotzdem ist sie in fachlichen Fragen gegenüber den Mitarbeitern Weisungsbefugt.
 
Die VEFK ist eine Person die Aufgaben der Geschäftsführung übertragen bekommen hat.
Ja, bestimmte Aufgaben, aber doch nicht alle. Sie wird doch sicherlich nicht die Finanzen der Firma überwachen (müssen) und gegebenenfalls - und strafrechtlich relevant - einen Insolvenzantrag stellen? Manchmal bildest du dich Dinge ein...
 
Das kannst du regeln wie du willst, keine Verlängerung wird nach Ablauf der Prüffrist bei dir eintrudeln. Das ist absurd zu glauben, das irgendwer da drauf schaut, erst recht, wenn die Verlängerung irgendwo ständig liegt z.B. hinter einem Bürotisch oder einer Werkbank.
So eine Idee ist völlig Praxisfremd. Otto Normalbürger erwartet heute eine Mitteilung der Werkstatt, wenn die Hauptuntersuchung des geliebten PKW fällig ist, weil es sich nicht mal das merken kann oder auf die Marke schaut und da erwartest du, das der jede Woche seine 20 Geräte anschaut?
 
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