Schlüssige Begründung: Rechnungen sind zug um zug bei Lieferung fällig. Du darfst auch nicht gegenverrechnen, es sei so, deine Gegenforderungen sind gerichtlich festgestellt. Also Mängel, die du jetzt nachträglich in der "ersten Rechnung" feststellst, kannst du nicht mit Zahlungen für weitere Rechnungen verrechnen.
Natürlich hilft es in der Praxis, die Zahlungen zurückzuhalten bis nachgebessert wurde. Das ist aber nicht rechtens. (Genauso ist es nicht rechtens seitens des Auftragnehmers Garantieleistungen / Mängelbeseitigung zurückzuhalten bis alle Rechnungen vollständig bezahlt werden, passiert in der Praxis aber auch).
Du hast kein Recht auf "VDE" oder andere "Normen". Diese müssen explizit vereinbart werden, und du hast bekanntlich nichts schriftliches. Dann gilt nur das Gesetz, und das und die Rechtsprechung sagen klipp und klar "anerkannte Regeln der Technik". (Auch nicht: "Stand Technik"!). Dass natürlich VDE Normen und die anerkannten Regeln der Technik gewisse Gemeinsamkeiten haben ist klar, sie sind aber nicht identisch. Anerkannte Regeln der Technik ist vor Gericht eine Auslegungssache, und da kommen verschiedene Gutachter schnell zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Du musst als erste mal die (vermeintlichen) Mängel anzeigen und dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung bzw. Stellungnahme geben. Das macht nur schriftlich sinn! Bis jetzt wurde nur "gesprochen" über Trennklemmen.
Gravierende Mängel, eine N-PE Brücke im Verteilerschrank? Zweifellos nicht mehr aRdT. Kommt aber noch in zig Millionen Haushalten vor. Also, übertreib bitte nicht. Natürlich muss er hier nachbessern, und zwar kostenlos. Die Brücke zu entfernen ist nur Minutenaufwand.
N-Trennklemmen? VDE Norm ja, aRdT eher nicht, eher "Nice to have". Aber selbst wenn es aRdT ist, ich würde mich als Auftragnehmer nicht wehren, das nachbessern und dir den Mehraufwand in Rechnung stellen. Das gleiche mit den Klappdeckeln....
Gravierend ist (vielleicht) die "Erdungsanlage". Lasse von
@Dipol ein Pflichtenheft erstellen nach DIN 18014, dein Auftragnehmer wird es gerne so ausführen, und erwarte von ihm eine (üppige) Rechnung....
Dann bleibt noch die Stundendifferenz (ca. 10 h hast du gesagt). Das ist doch wirklich einfach zu klären, bzw. der Auftragnehmer braucht nur die Stundenzettel von seinem Monteur herauszuholen und zu schauen ob die vielleicht falsch zusammengezählt wurden.
Für mich ist total unverständlich, dass es bei einem Auftragsumfang von € 15-25k (unter Kaufleuten!!) nicht einen einzigen Zettel schriftlich gibt. Selbst nun, wenn die Emotionen hoch auflaufen macht man einfach so weiter.