Installation nicht nach Norm?

Diskutiere Installation nicht nach Norm? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, bei mir wurde vor kurzem von einem Elektromeisterbetrieb ist eine Verteilung für eine Gewerbe installiert. Bestehend aus einem...
die Messung hätte der Elli mit einbeziehen müssen, hat er aber nicht also muss er es jetzt gratis nachliefern
Er muss nicht gratis nachliefern. Wenn er es noch nicht in Rechnung gestellt hat, und jetzt von dir gezwungen wird das zu machen oder es freiwillig macht kann er es auch nachträglich in Rechnung stellen.

Wenn er es vergessen hat, aber in Rechnung gestellt hat, dann muss er gratis nachliefern.

Du darfst aber auch nicht jemanden anders beauftragen (ohne sein Einverständnis) und die Rechnung kürzen.

Folgeaufträge gibt es nicht mehr für ihn
Du hast es immer noch nicht verstanden. Wenn du mehr haben willst (o. aufgrund von aRdT dazu berechtigt bist) musst du das auch bezahlen.

wobei ja sowieso schon zu viele Stunden abgerechnet wurden
Er muss evt. die Richtigkeit nachweisen, er tut sich leicht mit internen Stundenzetteln, du müsstest evt. den Gegenteil beweisen. Wird schwierig für dich.

Du stehst auf verlorenen Posten und nur deswegen, weil nichts aber auch nichts schriftlich vereinbart wurde.
 
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Er muss nicht gratis nachliefern. Wenn er es noch nicht in Rechnung gestellt hat, und jetzt von dir gezwungen wird das zu machen oder es freiwillig macht kann er es auch nachträglich in Rechnung stellen.

Wenn er es vergessen hat, aber in Rechnung gestellt hat, dann muss er gratis nachliefern.

Du darfst aber auch nicht jemanden anders beauftragen (ohne sein Einverständnis) und die Rechnung kürzen.


Du hast es immer noch nicht verstanden. Wenn du mehr haben willst (o. aufgrund von aRdT dazu berechtigt bist) musst du das auch bezahlen.


Er muss evt. die Richtigkeit nachweisen, er tut sich leicht mit internen Stundenzetteln, du müsstest evt. den Gegenteil beweisen. Wird schwierig für dich.

Du stehst auf verlorenen Posten und nur deswegen, weil nichts aber auch nichts schriftlich vereinbart wurde.
Ich denke du machst es dir da ein wenig einfach. Vor Inbetriebnahme hat der Elektriker eine Abnahme zu liefern, deiner Theorie nach handelt es sich dabei aber um eine Zusatzleistung, wie vieles anderes auch. Er hat jetzt die Rechnung erstellt und ist mir eine Abnahme schuldig. Wenn der diesen gesetzlich vorgeschriebenen Part nicht explizit auflistet ist es sein Pech, ich als Kunde gehe davon aus, das es in den Arbeitsstunden inkludiert ist, schließlich ist diese Arbeit ein gesetzlich vorgeschriebener Teil. Genauso hat er die Mängel zu beheben, ein NYM Kabel im Erdreich ist nun einmal ein Mangel. Genauso wie mehrere Leiter in einer Klemmöffnung. Zum Thema schriftliche Vereinbarung kann man den Spieß auch umdrehen, soll er mir doch nachweisen das ich lediglich 3 Aufputzdosen mit Zuleitung wollte, statt wie vereinbart 3 Cee Dosen. Ich denke wir drehen uns hier im Kreis, ich weiß jetzt was def. ein Mangel. Er kann es nacharbeiten oder sein lassen. Vorher gibts kein Geld dieser Teilleistung bzw. max. 50%. Die Schraubsicherungen kann er direkt wieder heraus reißen. Und gegen verrechneten Materialaufpreis 3pol Automaten einsetzen.
 
Ich denke du machst es dir da ein wenig einfach. Vor Inbetriebnahme hat der Elektriker eine Abnahme zu liefern, deiner Theorie nach handelt es sich dabei aber um eine Zusatzleistung, wie vieles anderes auch. Er hat jetzt die Rechnung erstellt und ist mir eine Abnahme schuldig. Wenn der diesen gesetzlich vorgeschriebenen Part nicht explizit auflistet ist es sein Pech, ich als Kunde gehe davon aus, das es in den Arbeitsstunden inkludiert ist, schließlich ist diese Arbeit ein gesetzlich vorgeschriebener Teil.

Nein, eine Abnahme ist eine Leistung, die du als AG dem AN schuldest. Der AN sagt "das Gewerk ist fertig", dann nimmt der AG das Gewerk ab, indem er erklärt, dass alles passt, oder eben nicht, und dann werden die Mängel festgelegt und evt. Termin vereinbart. In der Regel ein einfacher Prozess. Ich wüsste nicht, dass da vom AG Stunden in Rechnung gestellt wird, aber auch das kann man theoretisch noch vereinbaren.

Ich glaube, du meinst die Messungen vor der Inbetriebnahme und die Protokollerstellung. Das ist aber eindeutig eine Leistung vom AN wofür er in Prinzip Geld verlangen kann, oder natürlich auch darauf verzichten kann. In der Regel wird so etwas Pauschal verrechnet.

um Thema schriftliche Vereinbarung kann man den Spieß auch umdrehen, soll er mir doch nachweisen das ich lediglich 3 Aufputzdosen mit Zuleitung wollte, statt wie vereinbart 3 Cee Dosen.
Ich weiß nicht welchen Unterschied hier gemeint wird. Konstruieren wir den Fall etwas einfacher. Du meinst nur 1 CEE Dose bestellt zu haben, er meint es waren 3 St. Dann kommt es darauf an, wer was beweisen kann. Vielleicht hat er einen Monteur, der das mit dir noch vor Montage besprochen hat. Vielleicht hast du einen Zeugen. Aber auch hier wieder das Prinzip: man einigt sich auf eine Nachbesserung, 2 werden entfernt, und dann wird 1 St. abgerechnet. Du kannst nicht verlangen "lasse mal darin, aber ich zahle nur 1 St." Und genau so ist es, wenn 4 St. bestellt wurden, statt 3. Nachbesserung und dann werden 4 verrechnet.

Die Schraubsicherungen kann er direkt wieder heraus reißen. Und gegen verrechneten Materialaufpreis 3pol Automaten einsetzen.
Da würde ich als AN gar nicht lange diskutieren. Schraubsicherungen raus, Automaten rein, fertig. Mehrpreis, verstehst du mittlerweile, natürlich auf Basis von ihm kalkulierten Verkaufspreisen.
 
Ohne jetzt die technischen Details zu werten oder darauf einzugehen, bleibt mein Fazit dieser Chose:

"Wer schreibt, der bleibt".
Vorher. Während. Nachher. Und meinethalben noch später. Von BEIDEN Seiten am Sinnvollsten!
Egal, ob das Nachbar, Schwager, Bill Clinton oder der Papst ist.
Bei Geld (erst Recht in diesen Umfängen!) hört irgendwann jede Freundschaft auf. Es sei denn, man ist Multimillionär.
Oder aber gerade bei denen nicht, denn sie sind es ja nicht durch "laissez-faire" geworden.
 
Ohne jetzt die technischen Details zu werten oder darauf einzugehen, bleibt mein Fazit dieser Chose:

"Wer schreibt, der bleibt".
Vorher. Während. Nachher. Und meinethalben noch später. Von BEIDEN Seiten am Sinnvollsten!
Egal, ob das Nachbar, Schwager, Bill Clinton oder der Papst ist.
Bei Geld (erst Recht in diesen Umfängen!) hört irgendwann jede Freundschaft auf. Es sei denn, man ist Multimillionär.
Oder aber gerade bei denen nicht, denn sie sind es ja nicht durch "laissez-faire" geworden.
Bei den Cee Dosen geht es nicht um die Anzahl sondern der Umsetzung. Statt Cee Dosen wurden Aufputzdosen geliefert an die potentiell später CEE Dosen angeschlossen werden können oder eben direkt ein Gerät. Das war aber nicht die Anforderung. Jetzt sind Kosten aufgelaufen aber es es existiert trotzdem kein fertiger Anschluss. Dementsprechend sind auf sie Schraubsicherungen noch nicht bestückt. Aussage des Meisters. Geht ja noch gar nicht, da noch nicht klar ist was später angeschlossen werden soll. Aufgabe war aber klar. Der Herd der dort steht und eine zusätzliche 16 Dose sollte installiert werden, war so besprochen.
 
BESPROCHEN!!!
Finde den Fehler!
Du sagst "war so besprochen", der AN sagt ggf. "nee, nee kann keine Rede von sein" (im originären Sinne des Wortes) und schon ist das Theater da.

Jetzt klar, warum ich ausführe "wer schreibt, der bleibt"??
 
BESPROCHEN!!!
Finde den Fehler!
Du sagst "war so besprochen", der AN sagt ggf. "nee, nee kann keine Rede von sein" (im originären Sinne des Wortes) und schon ist das Theater da.

Jetzt klar, warum ich ausführe "wer schreibt, der bleibt"??
Steht außer Frage das mündliche Absprachen suboptimal sind aber mein Gott, es ist der vermeintlich nette Nachbar... Da geht man nicht von so etwas aus
 
Egal was irgendwie vertraglich vereinbart wurde muß ein Elektrofachbetrieb eine sichere und Normkonforme Anlage liefern.

sieht er mit dem geschlossenen Vertrag dort einen Widerspruch muß er Bedenken an melden und im Zweifelsfall die Ausführung verweigern, Vertrag kündigen.
Macht er das nicht muß er trotzdem eine Normkonforme Anlage liefern auch wenn die gegen den Vertrag verstößt, was dann eigentlich wieder eine Vertragsverletzung darstellt.
Ein Vertrag über eine nicht norm konforme Installation stellt aber einen Vertrag dar der gegen geltendes Recht verstößt und somit unwirksam ist.
 
Norm- oder nicht-normkonform ist das Eine; das Andere sind ja offensichtlich nicht gem. angeblicher Absprachen ausgeführte Arbeiten.
 
Norm- oder nicht-normkonform ist das Eine; das Andere sind ja offensichtlich nicht gem. angeblicher Absprachen ausgeführte Arbeiten.
Richtig, es ist eine Mischung aus: Arbeiten nicht vollständig erledigt, Arbeiten 0815 erledigt ohne Konzept, Arbeiten teils nicht normenkonform erledigt.
 
das ist wohl sehr einseitig formuliert. Es werden ja doch auch Arbeiten dabei sein, welche in Ordnung sind.
 
das ist wohl sehr einseitig formuliert. Es werden ja doch auch Arbeiten dabei sein, welche in Ordnung sind.
Ja das ist richtig, die Auflistung bezieht sich auf jene Bereiche die nicht zufriedenstellend waren. Natürlich gibt es auch Dinge die völlig i.o. sind
 
Gestern war ein anderer Meister (lange Erfahrung) vor Ort um sich die Anlage anzugucken.

Seiner Aussage nach werden Staberder in der Regel maximal 3 Meter versenkt.

Zum Thema Reihenklemmen: Ja ist nice so to have hat aber nichts mit der Messung zu tun, denn zur Messung muss der Neutralleiter nicht unterbrochen werden, die Klemmen sind nur da um den Fehler schneller zu finden.

Zum Thema Schraubsicherung für CEE Dosen: Macht er auch immer so

Was sagt ihr dazu?
 
Das ist Unfug!

Zur Messung des Isolationswiderstandes muss sehr wohl der Neutralleiter getrennt werden. Das muss für Leiter bis 6mm² ohne abklemmen möglich. Folglich sind NT-Klemmen zu verwenden!
Er sagte auch das es gar kein Problem ist, wenn 2 dünne Leiter zusammen in der Einführung einer Klemme stecken, mach er bei Automaten ja auch
 
Er sagte auch das es gar kein Problem ist, wenn 2 dünne Leiter zusammen in der Einführung einer Klemme stecken, mach er bei Automaten ja auch

Immer so machen, wie vom Hersteller vorgegeben und nicht, wie es passt. Da werden oft auch Querschnitte angegeben, für die das eine oder andere gilt. Ganz allgemein kann man also keine Wertung treffen.
 
Thema: Installation nicht nach Norm?
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