Ist dieser Blitzschutz zu erweitern?

Diskutiere Ist dieser Blitzschutz zu erweitern? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, auf mich stürzt grad ne Frage ein, bei der ich mich von der Thematik her wenig und von der rechtlichen Seite aus gar nicht auskenne...
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Hallo,

auf mich stürzt grad ne Frage ein, bei der ich mich von der Thematik her wenig und von der rechtlichen Seite aus gar nicht auskenne.

Bei einem älteren Haus wurde vor ungefähr 10 Jahren ein Blitzschutz nachgerüstet. Nach dem damaligen Stand wurden natürlich die Fangeinrichtungen und Ableitungen errichtet. Die Dachrinnen und Fallrohre wurden natürlich auch angeschlossen.
Damals wurden nur zwei Kreuzerder verwendet und die Messungen ergaben wohl, dass es okay sei. Ein dritter Kreuzerder befindet sich direkt neben dem Potentialausgleich im Keller und alle Erder sind mit 16mm² Cu (starr) durchverbunden.

Der pflichtbewusste Hausbesitzer lässt diese Anlage nun regelmässig alle zwei Jahre prüfen und bislang gab es keine Beanstandung.
Erst dieses Jahr monierte der mit der Prüfung beauftragte Elektrobetrieb, dass hier nur zwei wirksame Erder seien und es vier sein müssten. Daraufhin verweigerte er ein positives Prüfprotkoll und forderte die Nachrüstung der fehlenden Erder.

Der Hausbesitzer rief mich darauf leicht verzweifelt an und fragte, ob er das wirklich machen lassen müsste.
Ich musste zugeben, dass ich mich da nicht wirklich auskenne. Ich könne mir aber vorstellen, dass es hier vielleicht auch eine Art eines Bestandschutzes geben könnte, da die Anlage nach früheren Bestimmungen korrekt war und ja auch jetzt nicht elektrisch nicht bemängelt wurde.
Natürlich würden die zwei zusätzlichen Erder erhöhte Sicherheit bieten, aber ob es eine Nachrüstpflicht gibt, das wüsste ich nicht.

Deswegen möcht ich euch fragen, ob ihr mir dazu nähere Auskünfte geben könnt?

Jetzt schon vielen Dank und viele Grüsse,

Uli
 
79616363 schrieb:
Ein dritter Kreuzerder befindet sich direkt neben dem Potentialausgleich im Keller und alle Erder sind mit 16mm² Cu (starr) durchverbunden.

Das 16 mm² finde ich bedenklich. Wer hat die Anlage errichtet? Lies sich ob das kein Blitzschutzfachmann war.

79616363 schrieb:
Deswegen möcht ich euch fragen, ob ihr mir dazu nähere Auskünfte geben könnt?

Hast Du schon im Blitzplaner bei www.dehn.de nachgesehen?

Lutz
 
Hallo Lutz,

erst mal sehr vielen Dank für Deine Antwort. Der Blitzplaner von Dehn beantwortet mir zwar einige Fragen bzgl. den geänderten Anforderungen und in wie weit die Sicherheit unter den nun jüngst veralteten Vorgaben leidet. Hier sehe ich weniger das Problem, die Anlage scheint mir (auch wenn ich absolut kein Blitzschutzfachmann bin) auch in diesem Zustand noch hinreichend sicher.

Eine wichtige Frage beantwortet mir der Blitzplaner aber nicht. In wie weit besteht eine Verpflichtung die Nachrüstung durchzuführen? Welche Auswirkungen hätte es auf den Versicherungsschutz, wenn diese Nachrüstung nicht gemacht wird?

Wer die ursprüngliche Anlage errichtet hat, weiss ich leider nicht. Aber keine Angst, wenn je doch nachgerüstet wird, dann werd ich da schön die Finger davon lassen. Es wäre wirklich falscher Stolz da fast ahnungsfrei an so ne Sache ranzugehen - Das überlass ich schön nem Fachbetrieb, der sich mit sowas auskennt ;-)
Es geht nur daraum, eventuelle Notwendigkeiten oder gar Verpflichtungen schon im Vorfeld abzuklären.
Die Frage bei dem eventuell ausführenden Betrieb zu stellen bringt da wenig, denn da ist die Antwort ja schon von vorneherein klar :wink:

Viele Grüsse,

Uli
 
Hallo beim Blitzschutz darf eine gewisse Maschenweite nicht überschritten werden. Überschreitet ein Gebäude die Breite dann sind auch die Ableitungen in den Blitzschutz einzubeziehen bzw die Anzahl zum erhöhen welche natürlich auch Erder benötigen,was bei den heute üblichen Fundamenterdern kein Problem ist.
mfg sepp
 
Hallo Sepp.

sehr vielen Dank für Deine Antwort. Die würde auch die beiden zusätzlichen Erder erklären. Es handelt sich aber um ein Einfamilienhaus mit ca. 12m x 10m Kantenlänge im Grundriss. Da wird die Maschenweite wohl kaum überschritten sein, zumal die Ableitungen ja auch nicht im Fangbereich der Blitzkugel liegen sollten.

Nach wie vor bleibt die entscheidende Frage, welche rechtlichen Konsequenzen eine Nichtnachrüstung mit sich bringen würde.

Viele Grüsse,

Uli
 
79616363 schrieb:
Hallo Sepp.

sehr vielen Dank für Deine Antwort. Die würde auch die beiden zusätzlichen Erder erklären. Es handelt sich aber um ein Einfamilienhaus mit ca. 12m x 10m Kantenlänge im Grundriss. Da wird die Maschenweite wohl kaum überschritten sein, zumal die Ableitungen ja auch nicht im Fangbereich der Blitzkugel liegen sollten.

Nach wie vor bleibt die entscheidende Frage, welche rechtlichen Konsequenzen eine Nichtnachrüstung mit sich bringen würde.

Viele Grüsse,

Uli


Er sollte einfach noch mal die Firma kontaktieren die die Anlage dann abnimmt und sie fragen wo er die Kreuzerder
anbringen soll, es sollte doch kein grosses Problem sein
noch zwei zusaetzliche Kreutzerder einzuschlagen und diese
dann mit der bestehenden Anlage zu verbinden.
Die Firma kann ja dann ihre Messungen machen, da sieht man
ja ob es korrekt ist.
Wenn es wirklich dann auch nur zwei zusaetzliche sein sollten
d@rfte sich der finanz.Aufwand in Grenzen halte so teuer sind die Teile ja nicht.
 
Hallo,

auch wenn ich jetzt beratungsresistent wirken mag. Es geht nicht darum ob es sinnvoll ist oder nicht. Es geht auch nicht darum, ob es extrem teuer wird oder nicht. Über diese beiden Punkte sind wir uns ja wohl alle einig. Natürlich bringt's zusätzliche Sicherheit und natürlich kostet es nicht die Welt.

Es geht aber um die rechtlichen Fragen. In wie weit gibt es eine Pflicht das nachzurüsten und welche versicherungstechnischen Konsequenzen hätte es, wenn man es nicht tut?

Viele Grüsse,

Uli
 
Um was für ein Haus handelt es sich denn?
Ein oder Mehrfamilienhaus? Dann ist weder der Blitzschutz noch die Überprüfung oder eine Nachrüstung Vorschrift.

Handelt es sich um ein öffentliches Gebäude gibt es keinen Bestandsschutz, und der Blitzschutz sowie die entsprechende Überprüfung ist Vorschrift.
nach Hausprüfverordnung alle 3 Jahre durch sachkundige, nach der Technischen Prüfverordnung alle 3 Jahre durch einen Sachverständigen.
Welche davon gilt steht in der Baugenehmigung.
 
Hallo Octavian,

wie ich schon geschrieben hatte, handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit den ungefähren Abmessungen 12m x 10m x 10m (LxBxH).
Da denke ich auch nicht, dass es ene gesetzliche Verpflichtung gibt.
Mir geht es lediglich darum, wie der Sachversicherer das sieht - Droht da eine Beitragserhöhung oder verfällt gar der Versicherungsschutz teilweise, wenn man nicht auf dem neuesten Stand ist?
Die Versicherung will ich nicht fragen, denn schlafende Hunde weckt man nicht und der eventuell ausführende Betrieb wird wohl auch eine leicht profitorientiert gefärbte Meinung haben :wink:

Bitte nicht falsch verstehen, ich bin stets für maximale Sicherheit - Aber die bestehende Anlage kommt mir persönlich sicher genug vor.

Viele Grüsse,

Uli
 
Also mein Haus ist von 1895 und bis jetzt hat noch keine Versicherung das interessiert.
Dazu kommt auch, daß ein Blitzschutz für Wohnhäuser nicht vorgeschrieben ist.
 
Hallo 79616363,

1. beim privaten Haus mit den genannten Maßen reichen zwei Erder aus!!!
Alles andere ist Geldmacherei!

2. beim privaten Haus ist der Blitzschutz freiwillig !!
es sei denn, dass die Hausversicherung 5% oder 10% NPrämiennachlass gibt bei einem installierten Blitzschutz, aber da ist es SEHR wichtig, ob es sich nur einen äußeren oder auch einen inneren Blitzschutz geben muss.
Selbst dann reicht eine einfache Blitzschutzklasse mit einer Maschenweite von 20 m vollkommen aus !!!
Bin auch unter ********** zu erreichen... dann kann ich mehr und ausführlicher antworten.
 
kurzschlussmechaniker schrieb:
1. beim privaten Haus mit den genannten Maßen reichen zwei Erder aus! Alles andere ist Geldmacherei!

Quelle?

kurzschlussmechaniker schrieb:
Bin auch unter ********** zu erreichen... dann kann ich mehr und ausführlicher antworten.

Nö, hier lesen und hier schreiben.

Lutz
 
@Octavian1977
Das Blitzschutz nicht für Privathäuser nicht vorgeschrieben so nicht richtig.

In der Landesbaurodnung NRW kann auch für EFH ein Blitzschutz gefordert werden.

Die Errichtung von Blitzschutzanlagen dürfen nur von Blitzschutzfachfirmen und dort von den Blitzschutzfachleuten errichtet, gewartet und geprüft werden.

Der äußere Blitzschutz allein reicht in der Regel nicht aus. Es ist zusätzlich der innere Blitzschutz erforderlich.
 
Quelle: für normale EFH steht in der LBO NRW nichts Verpflichtendes für einen Privatmann, überhaupt einen Blitzschutz errichten zu müssen.

Nur wenn die private (!) Hausversicherung gefragt wird, dann geben manche Versicherungen einen Nachlass von 5% bis 10% der Prämie.

Es KANN dann allerdings sein, dass

1. die Versicherung eine Blitzschutzklasse vorschreibt, d.h. den Maschenabstand = dem Abstand der Ableitungen zur Erde (bei dir im Moment 2 Stück) und
2. auch einen inneren Blitzschutz fordert, mindestens bestehend aus einem Kombiableiter (Grob- und Mittelschutz in einem Gehäuse), evtl. noch einige Feinschutzsteckdosen
das Thema Garage, Gartenhaus und Antenne lasse ich hier erst einmal weg, obwohl das auch wichtig ist!

Du hast dein Haus in der Blitzschutzklasse 3 mit einer Maschenweite von 15 m, das reicht vollständig aus! Dabei beträgt bei der Berechnung mit dem Blitzkugelverfahren der Durchmesser der (gedachten) Kugel 45m.

Du siehst, es kann hier in einem Forum NICHT "mal eben" alles wirklich Wichtige für dich eindeutig geklärt werden.

Tipp. Rufe doch einmal direkt bei der Firma DEHN in Neum,arkt in der Oberpfalz an, die helfen dir garantiert und vor allem gemäß der neuesten DIN EN 62305 bzw. VDE 0185-305:2006.
 
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