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Hallo,
auf mich stürzt grad ne Frage ein, bei der ich mich von der Thematik her wenig und von der rechtlichen Seite aus gar nicht auskenne.
Bei einem älteren Haus wurde vor ungefähr 10 Jahren ein Blitzschutz nachgerüstet. Nach dem damaligen Stand wurden natürlich die Fangeinrichtungen und Ableitungen errichtet. Die Dachrinnen und Fallrohre wurden natürlich auch angeschlossen.
Damals wurden nur zwei Kreuzerder verwendet und die Messungen ergaben wohl, dass es okay sei. Ein dritter Kreuzerder befindet sich direkt neben dem Potentialausgleich im Keller und alle Erder sind mit 16mm² Cu (starr) durchverbunden.
Der pflichtbewusste Hausbesitzer lässt diese Anlage nun regelmässig alle zwei Jahre prüfen und bislang gab es keine Beanstandung.
Erst dieses Jahr monierte der mit der Prüfung beauftragte Elektrobetrieb, dass hier nur zwei wirksame Erder seien und es vier sein müssten. Daraufhin verweigerte er ein positives Prüfprotkoll und forderte die Nachrüstung der fehlenden Erder.
Der Hausbesitzer rief mich darauf leicht verzweifelt an und fragte, ob er das wirklich machen lassen müsste.
Ich musste zugeben, dass ich mich da nicht wirklich auskenne. Ich könne mir aber vorstellen, dass es hier vielleicht auch eine Art eines Bestandschutzes geben könnte, da die Anlage nach früheren Bestimmungen korrekt war und ja auch jetzt nicht elektrisch nicht bemängelt wurde.
Natürlich würden die zwei zusätzlichen Erder erhöhte Sicherheit bieten, aber ob es eine Nachrüstpflicht gibt, das wüsste ich nicht.
Deswegen möcht ich euch fragen, ob ihr mir dazu nähere Auskünfte geben könnt?
Jetzt schon vielen Dank und viele Grüsse,
Uli
auf mich stürzt grad ne Frage ein, bei der ich mich von der Thematik her wenig und von der rechtlichen Seite aus gar nicht auskenne.
Bei einem älteren Haus wurde vor ungefähr 10 Jahren ein Blitzschutz nachgerüstet. Nach dem damaligen Stand wurden natürlich die Fangeinrichtungen und Ableitungen errichtet. Die Dachrinnen und Fallrohre wurden natürlich auch angeschlossen.
Damals wurden nur zwei Kreuzerder verwendet und die Messungen ergaben wohl, dass es okay sei. Ein dritter Kreuzerder befindet sich direkt neben dem Potentialausgleich im Keller und alle Erder sind mit 16mm² Cu (starr) durchverbunden.
Der pflichtbewusste Hausbesitzer lässt diese Anlage nun regelmässig alle zwei Jahre prüfen und bislang gab es keine Beanstandung.
Erst dieses Jahr monierte der mit der Prüfung beauftragte Elektrobetrieb, dass hier nur zwei wirksame Erder seien und es vier sein müssten. Daraufhin verweigerte er ein positives Prüfprotkoll und forderte die Nachrüstung der fehlenden Erder.
Der Hausbesitzer rief mich darauf leicht verzweifelt an und fragte, ob er das wirklich machen lassen müsste.
Ich musste zugeben, dass ich mich da nicht wirklich auskenne. Ich könne mir aber vorstellen, dass es hier vielleicht auch eine Art eines Bestandschutzes geben könnte, da die Anlage nach früheren Bestimmungen korrekt war und ja auch jetzt nicht elektrisch nicht bemängelt wurde.
Natürlich würden die zwei zusätzlichen Erder erhöhte Sicherheit bieten, aber ob es eine Nachrüstpflicht gibt, das wüsste ich nicht.
Deswegen möcht ich euch fragen, ob ihr mir dazu nähere Auskünfte geben könnt?
Jetzt schon vielen Dank und viele Grüsse,
Uli