Lüftungsrohre + Äußerer Blitzschutz - Innen fehlt Potentialausgleich

Diskutiere Lüftungsrohre + Äußerer Blitzschutz - Innen fehlt Potentialausgleich im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, nachdem sich der Wartungsschacht bei uns im Reihenhaus für die Verlegung des Potentialausgleichs und der AC-Leitung vom Wechselrichter am...
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arhaita

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Hallo,

nachdem sich der Wartungsschacht bei uns im Reihenhaus für die Verlegung des Potentialausgleichs und der AC-Leitung vom Wechselrichter am Dach anbietet, habe ich mir den mal näher angesehen...

Oben ist ein Abschluss aus Blech mit der Fangleitung bzw. der Fangspitze verbunden.
Rechts und links (Nachbar) sind je zwei Lüftungsrohre, zum WC (EG) und zum Bad (1. Stock) (Wickelfalzrohr, Blech) geführt werden, wo jeweils ein Ventilator angebracht ist.


Bildschirmfoto 2022-10-17 um 19.03.48.png
So weit ich nun gesehen habe, ist keines der beiden Lüftungsrohre innen mit einem Potentialausgleich verbunden.
Nach allem, was ich bis jetzt gelesen habe, darf das wohl nicht sein. Oder gab es da 1987 (Baujahr) diesbezüglich keine Vorschrift?
Was meint ihr?

Nicht, dass ich das nun selbst beheben will, doch bevor ich die Hausverwaltung anrufe, damit die etwas veranlassen, würde ich mir gerne von den Spezialisten hier im Forum eine Meinung - so weit das aus der Ferne möglich ist - einholen.
Vielen Dank, Liebe Grüße Arhaita

(bearbeitet: nähere Angaben zu den Rohren)
 

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Zumindest stehen die Teile dem Bild nach nicht im Schutzbereich der Fangeinrichtungen.
Wenn ich mich recht entsinne wurde so zu der Zeit alles außen befindliche leitfähige irgendwie an die Ableiter gespaxt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumindest stehen die Teile dem Bild nach nicht im Schutzbereich der Ableiter.
Jetzt fang nicht auch noch du in Anlehnung an den Blitzableiter an Fangeinrichtungen wie Fangspitzen als Ableiter zu verhunzen.
Wenn ich mich recht entsinne wurde so zu der Zeit alles außen befindeliche leitfähige irgendwie an die Ableiter gespaxt.
Verwahrungen können per se kein fremdes Potential in Gebäude einkoppeln.

Du "entsinnst" dich nicht richtig. Vergleiche mal die Abmessungen für in LPS einzubindende metallische Hausteile nach aktueller Reihe IEC 62305 mit unseren nationalen Vorgängenormen der Reihe DIN VDE 0185-305 von 2002. Ohne Zugriff auf die Blitzschutznormen reicht auch der Blitzplaner.

Wegen der Frage hätte man kein neues Thema aufmachen müssen. Dass die Fangspitze nicht ausreicht um die Lüftungsrohre nach Blitzkugel- oder Schutzwinkelverfahren in LPZ 0B zu stellen, ist auch ohne Kenntnis von
  • exakter Gebäudekubatur,
  • Länge der Ableitungen zur Erdungsanlage und
  • ob auch alle Ableitungen in einen Blitzschutzpotentialausgleich einbezogen sind
anzunehmen und müsste im Wartungsprotokoll als Mangel beschrieben sein.

Ob die Ausführung des Blitzschutzsystems ansonsten 1987 gültigen Blitzschutznormen wie ÖVE E 49788 entsprochen hat, muss ebenfalls aus dem im anderen Thread erwähnten LPS-Überprüfungsprotokoll von 2021 zu entnehmen sein. Heute ist mit Äußerem Blitzschutz ein Blitzschutzpotentialausgleich mit energetisch koordinierten SPD 1- und SPD 2-Überspannungsableitern (jetzt stimmt Ableiter! :)) ALLER Energie- und TK-gefordert.

Die ÖVE E 49/88 kenne ich nur aus beiläufigen Erwähnungen in Vorträgen an den ABB-Blitzschutztagen und weiß nicht ob sie VDE-Altnormen entspricht. Installationen von PV-Dachanlage stellen sowohl bei getrennten Blitzschutz wie auch bei Direkterdung eine wesentliche Änderung dar, welche eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuelle ÖVE-EN-Blitzschutznormen auslöst.

In Österreich überlagern strengere nationale Normen die harmonisierte Reihe ÖVE-EN 62305. Wie die PV-Anlage geschützt werden muss ist der für den ÖVE adaptierten DEHN Blitzfibel, mittlerweile Ed. 5, zu entnehmen.
 
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so hab Den Ableiter Ersetzt.
Die Norm von 2002 ist doch auch noch viel zu neu für die Anlage von 1987.
 
Hallo Leute,

vielen Dank erstmal.
In meiner ursprünglichen Frage ginge es eigentlich gar nicht um die Fangstange.
Aber gut, dass ihr darauf aufmerksam gemacht habt.
Hier reicht wohl diese so lange zu machen, dass die vier Rohre noch im Schutzbereich liegen.
Hinweis auf Prüfprotokoll ist auch gut, da werde ich mal das letzte anfordern von der Hausverwaltung…

Mir ging es eher um den fehlenden Potenzialausgleich an den Lüftungsrohren und nebenbei bemerkt am Gusseisen-Abwasserrohr, das ebenfalls oben als Entlüftung rausschaut.
Von der HES geht kein PA in den Serviceschacht und innen im Schacht sieht man an den Rohren auch keinerlei Anschlüsse.

Einzige erkennbare Erdung 4mm2 geht von einer Klemme an der Wasserleitung zur Badewanne.
Der PA ist jedoch in einem ganz anderen Bereich im Haus an die Wasserleitung angeschlossen und die Wasserleitung besteht auch teilweise aus Kunststoffleitungen.

Heute wäre ja ein 16mm2 PA gefordert.
Das kann aber auch beim Bau schon nicht ok gewesen sein, den ein Blitz Direkteinschlag würde Menschen im (feuchten) Bad bzw. In der Wanne doch ziemlich gefährden, oder?

Müsste der PA eigentlich oben beim Dach an die Rohre angeschlossen werden, oder unten?
Wäre hier auch eine PA Subverteilung möglich an die auch die PV-Anlage angeschlossen werden könnte oder müsste da eine ganz eigene Leitung verlegt werden?
 
Die Norm von 2002 ist doch auch noch viel zu neu für die Anlage von 1987.
Das bezog sich ja auch nur auf deine Aussage.

Die 1987 in Deutschland gültigen Teile 1 und 2 der DIN 57185 (VDE 0185):1982-11 sind für @arhaita auch nicht maßgeblich. Innerlich sträubt er sich noch dagegen, dass es mit Installation einer PV-Anlage irrelevant ist ob die Erstmontage normkonform war und so oder so auf aktuellen Normenstand nachgerüstet werden muss.

Was das bei einem gemeinsamen Blitzschutzsystem für Reihenhäuser in A alles erfordert, konnte ich aus aus Präsentationen österreichischer Autoren an den ABB-Blitzschutztagen nicht entnehmen. Hier ist vor Ort eine in auch in nationalen Blitzschutznormen kundige Blitzschutzfachkraft erforderlich.

Da ich es nicht für sinnvoll halte zwischen zwei Threads hin- und her zu springen, schlage ich vor, dass ein Moderator beide Themen zusammen führt.
 
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@Dipol du täuscht dich.
"Meine neue PV-Anlage" will ich normgerecht bauen lassen. Im anderen Thread geht es um Blitzschutz PV.

Hier im Speziellen geht es um einen fehlenden PA. Der mittlerweile vorgeschriebene ÜSS, wenn ich eine neue Anlage baue ist klar, um den geht es nicht.
Ich will nur nicht aufkommen für Dinge, die andere verpfuscht haben. Die müssen vorher vom Vermieter in Ordnung gebracht werden. Das ist alles.
Wenn ich mit bloßen Vermutungen an die Hausverwaltung (= Genossenschaft) herantrete, werde ich nur vertröstet und es geschieht nichts.

Der andere Thread bezieht sich ganz konkret auf Dinge, die möglicherweise auch für andere (in AUT) interessant sind und sollten m.E.n. dort bleiben.
OK, die einzige (mit dem anderen thread) verbindende Frage war die nach einem örtlichen PA-Verteiler bzw. "wie viel und was alles" an einen verlegten PA angeschlossen werden darf...
 
Thema: Lüftungsrohre + Äußerer Blitzschutz - Innen fehlt Potentialausgleich
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