Miets/Eigentumswohn. mit Garagen Zähler einzeln oder Allgem.

Diskutiere Miets/Eigentumswohn. mit Garagen Zähler einzeln oder Allgem. im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo liebe Kollegen. Ich habe folgendes Problem.! Ich habe mehrere Eigentumswohnungen zu installieren die alle Eine Garage besitzen. Meine...
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Quecky

Guest
Hallo liebe Kollegen.
Ich habe folgendes Problem.!
Ich habe mehrere Eigentumswohnungen zu installieren
die alle Eine Garage besitzen.
Meine Frage nun ist muß ich alle Garagen mit Dem Gezählten Strom der Jeweiligen Wohnung Versorgen oder darf man die auch über den Allgemeinstrom laufen lassen?
Versteht mich bitte nicht falsch mein stand ist auf jedenfall so das ich alle seperat laufen lassen würde über die Wohnungen doch mein Architekt will das nicht :evil: ?Kosten ?ich benötige handfestes!?
Ich bedanke mich schon im vorraus für eure Mühe mir zu helfen!!!!!
 
Das Problem gibt es erst später, wenn jemand immer in der Grage bastelt, und viel am Auto schraubt.
Dann werden irgendwann die anderen es nicht einsehen, das sie für ihn den Strom mitbezahlen.

Gruß
Thomas
 
Hallo,

grundsätzlich müssen Entnahmestellen der Nutzungseinheit zugeordnet werden.
Ansonsten könnte man ja auch argumentieren, dass man das gesamte Gebäude über ein gemeinsamen Zähler laufen lässt.

Garage werden doch heutzutage auch für alles mögliche genutzt (siehe Beitrag von tomcat1968)

Red noch mal mit dem Architekten, da die Kosten für die Installation sowieso da sind, und nur der eventuell längere Weg der Zuleitung...das sind doch Peanuts.
 
Nun, das ist ein Problem, dass eigentlich der Architekt zusammen mit dem WEG-Verwalter klären sollte.
Denn Dir kann es tzheoretisch gesehen "egal" sein wie die Garagen versorgt werden sollen, denn für die rechtliche Grundlage der KOstenberechnung der einzelnen Eigentümer ist der WEG-Verwalter zuständig. Der kennt die Gesetzesgrundlagen.

Was dahinter steckt ist nämlich die Frage, ob es sich bei den Garagen um Teileigentum oder Gemeinschaftseigentum handelt.
Hat jede Garage auch innen eine Stromversorgung oder nur Außenlicht ?
Wenn nur Außenlicht vorhanden ist, geht dies im regelfall über den Hausbedarfszähler.

Daher mein Hinweis.
Mit dem Architekten und WEG-Verwalter in Verbindung setzen.
 
Re: Miets/Eigentumswohn. mit Garagen Zähler einzeln oder All

Quecky schrieb:
Meine Frage nun ist muß ich alle Garagen mit Dem Gezählten Strom der Jeweiligen Wohnung Versorgen oder darf man die auch über den Allgemeinstrom laufen lassen?
Versteht mich bitte nicht falsch mein stand ist auf jedenfall so das ich alle seperat laufen lassen würde über die Wohnungen doch mein Architekt will das nicht

Du kannst den Allgemein-Zähler nehmen und in jede Garage einen Zwischenzähler.

Lutz
 
Re: Miets/Eigentumswohn. mit Garagen Zähler einzeln oder All

elo22 schrieb:
Du kannst den Allgemein-Zähler nehmen und in jede Garage einen Zwischenzähler.

Lutz

Hi Lutz,
der müßte dann auch wieder geeicht/beglaubigt sein, die Garagennutzer müssen den Ableser reinlassen, ansonsten Verbrauchschätzung, es muß abgerechnet werden....

Alles unnötiger Ärger, der sich durch eine Leitung vom jeweiligen EVU-Zähler (Wohnungsverteiler) umgehen läßt.

Wie gesagt, muß der Architekt mit dem Bauträger/Verwalter klären.
 
Re: Miets/Eigentumswohn. mit Garagen Zähler einzeln oder All

roter Lump schrieb:
der müßte dann auch wieder geeicht/beglaubigt sein, die Garagennutzer müssen den Ableser reinlassen, ansonsten Verbrauchschätzung, es muß abgerechnet werden....

Ja sicher. Funktioniert hier prima. Nur hier handelt es sich um einen separaten Hausanschluss in einer Garage von der die anderen versorgt werden.

Lutz
 
Hallo,

Du kannst den Allgemein-Zähler nehmen und in jede Garage einen Zwischenzähler.

was hier wohl günstiger kommt ?, die Leitungslänge bis zu zur Unterverteilung, oder aber der Zwischenzähler inkl. der dafür notwendigen zusätzlichen Installation?
Zumal die Zwischenzähler für Abrechnungszwecke geeicht sein müssen.

Außerdem dürfte es doch kein Problem sein die Zuleitungen der Garagen in der HV unterzubringen. (und so dem zugehörigem Stromzähler zuzuordnen).
Zumal die TAB (Technische Anschlußbedingungen) der meisten EVU´s 2 Leitungsschutzschalter im oberen Anschlußraum des Zählerplatzes erlaubt.

Auch im Hinblick auf die Leitungslänge (und hypotetisch angedachter Unterbringung der Zählereinheiten im Keller) ist doch meistens von der Leitungsführung und auch Leitungsart (Querschnitt, Typ) eine Verlegung zu den Garagen einfacher.

Eine Zuordnung ist auch eigentlich zwingend, da siehe Antwort PTGA

grundsätzlich müssen Entnahmestellen der Nutzungseinheit zugeordnet werden.

zumal so Probleme bei der Abrechnung vermieden werden.

M.f.G. Michel
 
Re: Miets/Eigentumswohn. mit Garagen Zähler einzeln oder All

elo22 schrieb:
Nur hier handelt es sich um einen separaten Hausanschluss in einer Garage von der die anderen versorgt werden.

Lutz

Und der kostet doch wieder (unnötige) Grundgebühr.
Wenn der in einer Garage ist, ist dann die Gemeinschaft der Anschlußinhaber oder ein einzelner Eigentümer/Mieter?
Und wenn ja: bleibt der dann auf den Kosten sitzen, wenn ein anderer nicht zahlt?

Schön wenn's bei Euch so funktioniert, ist aber leider nicht die Regel.
 
Elektro-Mensch schrieb:
was hier wohl günstiger kommt ?

Eben sollte man mit dem Architekten durchrechnen.

Elektro-Mensch schrieb:
die Leitungslänge bis zu zur Unterverteilung, oder aber der Zwischenzähler inkl. der dafür notwendigen zusätzlichen Installation?
Zumal die Zwischenzähler für Abrechnungszwecke geeicht sein müssen.

Unser Zwischenzähler lagen um die 30 €.

Lutz
 
Hallo Elo22,

Unser Zwischenzähler lagen um die 30 €.

inkl. Zählertragtafel ??
inkl. Installation ??
inkl. notwendiger Vorsicherung(en) (SLS etc.) ??

kannst Du mir die Firma nennen die das für 30,00 € macht ?? - Die ist sofort bei mir als Subunternehmer tätig !

Gruß Michel
 
Ich sags gerne noch mal:

Solange niemand weiß, ob es sich um Teil-oder Gemeinschaftseigentum handelt,ist die gesamte Diskussion fürn Ar...

Die so schön gennante Info-
"Eine Zuordnung ist auch eigentlich zwingend,... "
-
finde ich sehr gut, da hier das Wort "EIGENTLICH" Auftaucht.
Es gibt das so genannte WEG Recht. Hier wird auch festgelegt, wie Kosten in Teil- und Gemeinschaftseigentum umgelegt werden muss.

Hab eben noch mal meinen besten Freund gefragt. Der ist Immo-Fachwirt, Ausbilder und WEG-Verwalter.
Über die Abrechnung solcher Anlagen kann man ca 2 Stunden berichten.
Zwischenzähler (nicht vom EVU)sind für eine WEG ok, wenn der Walter und Verwaltungsbeirat zustimmt, denn dies erfordert einen höheren Verwaltungsaufwand seitens des Verwalters.

Wie gesagt, wir können hier noch ewig rumtratschen. So lange niemand weiß, um welche Eigetumsform es sich handelt, bringt es niemanden weiter !!
 
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Thema: Miets/Eigentumswohn. mit Garagen Zähler einzeln oder Allgem.
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