Null Leiter an digitalen Wechselstromzähler

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jogiman

Guest
Hallo,

Bitte zum Verständnis. Ich habe gelesen, das der N-Leiter eines Zählers zur nur Erregung dient. Muss er dann dennoch mit dem gleichen Leitungsquerschnitt haben wie L/in L/out angeschlossen werden? Oder kann dieser kleiner ausgelegt werden?

Danke
Joachim
 
Ja, kann kleiner ausgelegt werden.
 
An einen Wechselstromzähler müssen drei Leiter und nicht null Leiter angeschlossen werden. (Soviel erstmal zur korrekten Sprache.)

Die Klemmen heißen 1 (2), 3 und 4.

Zwischen 1 und 3 liegt der so genannte Strompfad. Hierüber fließt der gesamte gemessene Strom. Daher müssen die Leiter entsprechend (dick) ausgelegt werden. Zwischen 2 und 4 befindet sich der Spannungspfad. Hier wird "nur" die Spannung gemessen, mit der der Strom multipliziert wird, um die Leistung zu bekommen, die dann über der Zeit integriert wird zur entnommenen Energie.

Technisch könnte der Spannungspfad daher tatsächlich mit einem deutlich geringem Querschnitt auskommen. Wenn es sich um einen Zähler in einer Wohnung/einem Haus handelt, schreiben die TAB des örtlichen VNB aber in der regel vor, dass alle Leiter den gleichen Querschnitt ausweisen müssen (in der Regel 10mm²).

0V

PS: Die Klemme 2 ist normalerweise nicht herausgeführt, sondern intern mit 1 gebrückt.
 
ego1 schrieb:
Ja, kann kleiner ausgelegt werden.

Vielleicht an einem Zwischenzähler, alles andere sagt die entsprechende TAB.

Lutz
 
elo22 schrieb:
ego1 schrieb:
Ja, kann kleiner ausgelegt werden.

Vielleicht an einem Zwischenzähler, alles andere sagt die entsprechende TAB.

Lutz

Hallo durch Entfernung Brücke wird das zählen unterbrochen. Man könnte demnach einen stromdiebstahl begehen,deshalb ist auch der Anschlusskasten plombiert. Wen also der Zwischenzähler nicht plombiert wird kann etwa der Mieter durch diese Tat einen Stromdiebstahl begehen.mfg sepp
 
sepp_s schrieb:
elo22 schrieb:
ego1 schrieb:
Ja, kann

Hallo durch Entfernung Brücke wird das zählen unterbrochen. Man könnte demnach einen stromdiebstahl begehen,deshalb ist auch der Anschlusskasten plombiert. Wen also der Zwischenzähler nicht plombiert wird kann etwa der Mieter durch diese Tat einen Stromdiebstahl begehen.mfg sepp

Zwischenzähler wird man bei Mietwohnungen in der Regel
nicht finden da jeder Mieter seinen eigenen EVU-Zähler
hat, normalerweise ist auch der Weiterverkauf von Strom verboten.
Zwischenzähler also die kleinen für die Hutschiene
findet man vor allem in Ein und Zweifamilienhäusern
in der sich meist nur ein Zähler vom EVU befindet, die machen das dann mit der Zahlung innerhalb der Familie selbst aus zur Abrechnung sollte aber nur
geeichte Zähler verwendet werden.
Der Anschuss der Zwischenzähler für die Hutschiene
wird in den UVs im Einfamilienhaus in der Regel kaum verblompt sein.
Oft werden die kleinen (ungeeichten) Zähler aber nur
für die Zählung für einzelne Geräte wie etwa Pumpen,Kühltruhen etc. zur Kontrolle eingesetzt.
 
aus zur Abrechnung sollte aber nur
geeichte Zähler verwendet werden.

Nur Eichung reicht nicht mehr aus. Es muss ein Zähler sein der vom PTB zugelassen ist. Zu erkennen an der M10 bzw. M11 Marke.
 
elektroblitzer schrieb:
aus zur Abrechnung sollte aber nur
geeichte Zähler verwendet werden.

Nur Eichung reicht nicht mehr aus. Es muss ein Zähler sein der vom PTB zugelassen ist. Zu erkennen an der M10 bzw. M11 Marke.

Das ist nicht korrekt!
Die Eichung gibt es nach wie vor und auch geeichte Geräte sind von der PTB zugelassen bzw. es dürfen nur zugelassene Geräte geeicht werden.
Geeichte ferraris-Zähler haben eine Eichgültigkeit von 16 Jahren, elektronische von 8 Jahren.
Beide können mit einer Stichprobenprüfung verlängert werden.

Die M10 / M11-Marke muß auch nicht unbedingt sein, hier sind die nach der neuen MID zugelassenen und Konformität bescheinigten Geräte gemeint, die Kennzeichnung kann auch auf dem Typenschild stehen und der Zähler hat nur eine Sicherungsmarke gegen das Öffnen.
Das Mxx steht für das Prüfjahr, daraus läßt sich ausrechnen wie lange dieser Zähler noch geeicht ist.

Ciao
Stefan
 
Danke für die Klarstellung Sko.

Das wollte ich an sich zum Ausdruck bringen, das die Eichung nicht alleiniges Kriterium ist.

Aber das ist mir wohl nicht gelungen.
 
elektroblitzer schrieb:
Danke für die Klarstellung Sko.

Das wollte ich an sich zum Ausdruck bringen, das die Eichung nicht alleiniges Kriterium ist.

Aber das ist mir wohl nicht gelungen.

Geeichte Zähler sind leicht durch die aufgebrachten
(gelben) Markierungen und Banderrolen zu erkennen.
Normalerweise sollten die neuen Ausführungen auch über
ein PTB Zeichen verfügen.
Wie gesagt in den meisten Familien sind aber meist nur
einfache (ungeeichte) Zwischenzähler oft nur in Wechselstromausführung vorhanden, die Rechnung für
den -Hauptzähler- des EVUs begleichen zB. die Eltern
fürs ganze Haus und Sohnemann gibt (wenn überhaupt :lol: ) einen Betrag den Eltern für seinen Verbrauch
dazu.
http://s2.postimage.org/15e5bfa04/image.jpg
 
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