NYM-Leitung 4x10 + 1x10 anstatt 5x10qmm zulässig ?

Diskutiere NYM-Leitung 4x10 + 1x10 anstatt 5x10qmm zulässig ? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, in einem Altbau ist abgehend vom HAK eine 8m lange 4x 10qmm NYM Hauptanschlussleitung zum Zählerkasten verlegt. Im Zählerkasten...
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LucasM

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Hallo zusammen,

in einem Altbau ist abgehend vom HAK eine 8m lange 4x 10qmm NYM Hauptanschlussleitung zum Zählerkasten verlegt.

Im Zählerkasten erfolgt die Auftrennung des PEN in PE und N. Im Zuge der Modernisierung soll der PEN vorschriftsmäßig bereits im HAK aufgetrennt werden, wozu normalerweise vom HAK abgehend eine 5-adrige Hauptanschlussleitung verlegt wird. Das wäre aber in diesem Fall sehr aufwendig und kostspielig.

IST ES ZULÄSSIG, wenn die 4-adrige Hauptanschlussleitung erhalten bliebe und nur eine 1x 16qmm PE Leitung zusätzlich verlegt würde (erheblich geringerer Aufwand)

Im HAK und im Zählerkasten würde die grüngelbe Ader des 4-adrigen NYM-Hauptanschlussleitung mit schwarzem Schrumpfschlauch überzogen und die 4 Adern würden teils (neue) Funktionen erhalten :
- schwarz L1 --> bleibt schwarz --> bleibt L1
- braun L2 --> bleibt braun --> bleibt L2
- grüngelb PEN --> wird schwarz --> neu; wird L3 (mit schwarzem Schrumpfschlauch)
- blau L3 --> bleibt blau --> neu; wird N

Die zusätzliche 1x16qmm grüngelb --> wird PE

Die Installation würde ein konzessionierter Elektrofachbetrieb durchführen. Bevor der mir eine neue teure 5-adrige Hauptanschlussleitung installiert, würde ich nur gerne vorher von Euch als "neutrale Fachgemeinde" wissen, ob das zwingend erforderlich ist, oder nicht (ob also, ob wie vorschlagen, auch eine 4+1 -Lösung zulässig ist)

Viele Grüße in die Gemeinde!
Lucas
 
Diese Umkennzeichnung ist nicht zulässig. Kenne jedoch Anlagen wo das Praktisch so gemacht wurde,
Kann jedoch TT -Netz gewesen sein. Kannst du überhaupt 2 Leitungen in den HAK einführen?
Risiko das bei einer Prüfung dieses als Mangel im Bericht steht.
 
Nein!
Eine Nutzung des bisherigen PEN-Leiters in gn/ge als Außenleiter ist nicht erlaubt.

Erlaubt ist es aber, den gn/gelben weiterhin als PEN zu Kennzeichnen, von dem du am Zähler allerdings nur die N-Funktion nutz, und den PE über die separate Leitung erhälst.

10mm² ist allerdings auch nicht besondes prall...
 
Meines Wissens nach, müssen nur aktive Leiter in einer gemeinsamen Ummantelung verlegt sein.
Allerdings hast Du eine bestehende grün/gelbe Ader. Die darf man nicht 'umlabeln'
 
Die Installation würde ein konzessionierter Elektrofachbetrieb durchführen. Bevor der mir eine neue teure 5-adrige Hauptanschlussleitung installiert

Die 5 x 10 mm2 gibt es in der Bucht bereits ab Euro 4,79 / Meter, inkl. MwSt. Dein Elektriker kauft wahrscheinlich noch günstiger ein. Der Arbeitsaufwand dürfte in etwa ähnlich sein.

Also, wenn es wegen der noch keinen 40 Euro scheitert, würde ich es mit der Modernisierung durch einen konzessionierten Fachbetrieb mal gleich bleiben lassen. Kann mir übrigens kaum vorstellen, dass der Fachbetrieb sich auf deine vorgeschlagene Lösung einlässt.
 
Gelb /Grün ist dem PE oder PEN vorbehalten ! Du kannst natürlich ab HAK auch einen PE zusätzlich ziehen . Schwarz = L1 , Blau = L2 , Braun = L3 und Gelb/Grün = PEN mit blauer Endkennzeichnung. Der neue PE bleibt Gelb Grün. Nachteil dieser Lösung du hast dann in der UV auf der N Schiene nur die N -Funktion des PEN und auf der PE Schiene einen reinen PE ! Trotzdem würde ich diese Zuleitung auswechseln und das gleich mit 5*16mm² .
Die Hauptleitung auswechseln ist bei 8 Metern auch kein Akt !
 
Ist das nicht ein wenig Selbstbetrug, wenn man nur wegen der Farbe offiziell einen PEN führt, jedoch nur die N-Funktion verwendet?
 
in einem Altbau ist abgehend vom HAK eine 8m lange 4x 10qmm NYM Hauptanschlussleitung zum Zählerkasten verlegt.
Im Zählerkasten erfolgt die Auftrennung des PEN in PE und N. Im Zuge der Modernisierung soll der PEN vorschriftsmäßig bereits im HAK aufgetrennt werden, wozu normalerweise vom HAK abgehend eine 5-adrige Hauptanschlussleitung verlegt wird. Das wäre aber in diesem Fall sehr aufwendig und kostspielig.

Was genau versprichst du dir denn fuer Vorteile, wenn die Auftrennung PEN _nicht_ im unteren Anschschlussraum des Zaehlerplatzes erfolgt? Die TAR der meisten EVU lassen diese Moeglichkeit zu.
 
Nein ist es nicht . Laut Definition können von einem PEN beliebig viele N und oder PE abgehen . Und hier gehen eben von dem PEN nur N ab.
 
4x10 auf 5x16 austauschen ist die pragmatische Lösung. Neue Farbe auf der Wand stört nicht.
 
Hallo zusammen,

ganz herzlichen Dank für die interessanten Beiträge.
Aufgrund der geäußerten Bedenken, beabsichtige ich nun Folgendes.
Falls jemand dazu noch einen Vorschlag hat, bitte gerne nochmal posten .

1.) unmittelbar neben dem HAK wird ein neuer VDE-AR-N 4100:2019-04 - kompatibler Zählerschrank gesetzt, in welchem dann im Sammelschienbereich die PEN-Auftrennung erfolgt --> dann TN-C-S Netzform

- bei dem alten kleinen HAK ist eventuell kein 5-poliges abgehendes Anschliessen möglich (Muffendurchmesser eventuell zu klein für 5x16 ) und eine zusätzliche Einführung eines einzelner Leiters ist bei dem 50 Jahre alten HAK sowieso nicht möglich (Bohrung selbstverständlich tabu). VNB will auch keinen neuen HAK setzen.
Somit wird die alte 4-adrige Leitung an den neuen Zählerschrank geführt und dort der PEN aufgetrennt, "umlabeln" der Adern dann eh nicht mehr erforderich

Vom Zählerschrank abgehend wird dann eine 5-polige 16qmm Hauptleitung zum Verteiler verlegt - fertig !

beste Grüße

LucasM
 
PE einzeln führen ist nicht zulässig.
10qm von HAK zum Zähler ist nicht zulässig.

PEN erst im Sammelschienenfeld des Zählerschranks aufteilen ist völlig in Ordnung.

Von der Stelle wo aufgetrennt wird muss eine Verbindung zur Haupterdungsschiene[HES] (min.10, besser 16qmm Cu) und zusätzlich eine vom Überspannungsschutz zur HES (min. 16qmm Cu)
 
PE einzeln führen ist nicht zulässig.
10qm von HAK zum Zähler ist nicht zulässig.
Wo steht das?
Zum 1. Du kannst auch alle Leiter einzeln legen, wird bei großen Querschnitten nur so gemacht
PE separat war im TT-Netz sogar mal Pflicht bist zum Stromkreisverteiler
zum 2. Es wird die Möglichkeit gefordert mit 63A abzusichern. Das erfüllt ein 10mm² in Verlegeart C oder E
 
Du kannst auch alle Leiter einzeln legen, wird bei großen Querschnitten nur so gemacht
PE separat war im TT-Netz sogar mal Pflicht bist zum Stromkreisverteiler
So weit ich jetzt rausfinden konnte ist es tatsächlich nur eine Empfehlung.
Da der Querschnitt aber eh zu gering ist, kann man es dann auch gleich richtig machen.

Es wird die Möglichkeit gefordert mit 63A abzusichern. Das erfüllt ein 10mm² in Verlegeart C oder E

TAB und/oder ARN 4100 legen sich a. I. r. auf mind. 16qmm fest... Die Diskussion gabs schon öfter.
Hab aber beides gerade nicht zur Hand.
 
Warum? In der DDR hingen 10 an 35mm² AL und das bei Ofenheizung und 80l Boiler in jeder Wohnung. Und auch bei Freileitung hängt auch heute oft ein ganzes Dorf an 50mm²AL
 
Das heisst für jeden maximal 12,6A Pro Phase.
Kauft dann einer ein Elektroauto ist das gehäule groß0 :D
 
Das glauben ja die Grünen nicht. Muss dann der Blockwart einen Plan machen, wer um welche Zeit und wie lange seinen Tesla laden darf.
 
Thema: NYM-Leitung 4x10 + 1x10 anstatt 5x10qmm zulässig ?
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