rechtliche grundlagen bei der hausinstallation

Diskutiere rechtliche grundlagen bei der hausinstallation im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - erstmal hallo, hier handelt es sich vielleicht um eine schon viel gestellte frage, oder zumindest um eine in meinem bekanntenkreis viel...
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myworld

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erstmal hallo,

hier handelt es sich vielleicht um eine schon viel gestellte frage, oder zumindest um eine in meinem bekanntenkreis viel diskutierte frage! also hier zum thema!

darf ich als ausgebildete elektrofachkraft (energieanlagenelektroniker) in die hausinstallation eingreifen, sprich sie erweitern ohne rechtliche bedenken zu haben. der fall gestaltet sich so, ich soll bei einem guten bekannten die elektroinstallation überarbeiten und ein neu ausgebautes stockwerk bewohnbar machen. jedoch ist es mir so geläufig das ich nach beendeter arbeit einen meister hinzuziehen muß der bestätigt das alles seine richtigkeit hat. ist dies jetzt noch so, oder reiche ich als fachkraft aus?!
ein link zu einer entsprechenden VDE wär echt toll. hab vergeblich gesucht. werde natürlich ebenso weitersuchen und bei eventuellem auffinden die antwort selbst hier posten!

trotzdem schon mal danke im voraus
 
das wurde ja mittlerweile hier viel diskutiert aber das kommt hier nur zu wilden diskussionen ^^ aber intrssant ist es immer noc^h 8)
 
jedoch ist es mir so geläufig das ich nach beendeter arbeit einen meister hinzuziehen muß der bestätigt das alles seine richtigkeit hat.

Hallo,

dies alleine reicht jedoch nicht aus, es müssen zusätzlich Messungen (z.B. Schleifenimpedanz, Erdungswiderstand, Isolationswiderstand) mit einem VDE-Prüfgerät durchgeführt werden.

MfG
Anger
 
Es muss nicht nur ein Meister sein, sondern eine konzessionierter Elektromeister!
Mit Link zu VDE-Vorschriften, keine Changse was im Netz zu finden, das unterliegt dem Urheberrecht, und wird für richtig teuer Geld vom VDE- Verlag verkauft.
Hat aber jeder konzessionierter Meister zu haben, und da sogar das Abo.
 
dann mal vielen dank für die info. lag ich also gar nicht so arg falsch. muß ich eben doch ne entsprechende fachkraft, die die nötigen vorraussetzungen erfüllt, hinzuziehen!

mfg
 
friends-bs schrieb:
Es muss nicht nur ein Meister sein, sondern eine konzessionierter Elektromeister!

Ich würde diese Vorschrift nicht allzu ernst nehmen. Sie ist nicht strafbewehrt und eh nur das Ergebnis umfangreicher Lobbyarbeit des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.

Entscheidend ist, dass man die Arbeiten technisch einwandfrei ausführt.

Grüsse

Marsu
 
Hallo.

Solange nichts passiert wird man nicht bestraft.
Passiert doch was, wirst du schon bestraft.
Natürlich auch die Firma, wenn sie was falsch macht.
Aber da greift meist die Haftpflicht der Firma, deine private natürlich nicht.

Das heißt natürlich nicht, das du als Fachkraft das nicht kannst.
Aber geht darum, was du darfst.

MFG
JJ
 
JJ schrieb:
Hallo.

Solange nichts passiert wird man nicht bestraft.
Passiert doch was, wirst du schon bestraft.
Natürlich auch die Firma, wenn sie was falsch macht.
Aber da greift meist die Haftpflicht der Firma, deine private natürlich nicht.
Bestrafung ist eine Sache des Strafrechts, die betrifft jeden in gleichem Maße und niemand ist vor Bestrafung durch irgendeine Versicherung geschützt. Da gibt es keinen Unterschied zwischen einem konzessionierten Meister und einem Laien.

Hinsichtlich möglicher Schadensersatzforderungen liegst du richtig. Allerdings besteht auch bei einem konzessionierten Meister die Gefahr, dass die Haftpflicht- Versicherung diesen unter gewissen Umständen regresspflichtig machen kann. Deshalb ist ja so wichtig, die Anlage den Vorschriften entsprechend auszuführen.

Wie dem auch sei, wer eine Anlage den Vorschriften entsprechend ausführt, hat auch dann nichts zu befürchten, wenn er kein konzessionierter Meister ist. Wem dies nicht gelingt, der hat im Schadensfall ganz andere Probleme als die AVBEltV.

Grüsse

Marsu
 
vorrausgesetzt wird natürlich eine installation unter beachtung der geltenden vorschriften. die frage bezog sich auf eine einwandfrei ausgeführte installation! ging lediglich darum ob die abnahme eines meisters, oder dafür konzessionierter Elektromeister nötig ist um den vorschriften gerecht zu werden!

mein derzeitiger stand ist das eine installation unter einhaltung der vorschriften von einer elektrofachkraft ohne bedenken ausführbar ist. vorrausgesetzt am zähler sowie am hausanschluß entstehen keine änderungen! denn dann wär wieder eine entsprechende verständigung der entsprechenden versorgungsunternehmen notwendig!
 
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