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Maboe
Guest
Hallo Forum !
Welche Schutzart muss bei einer Aufputz-UV (IP 30)nach der Leitungseinführung (NYM mit Kabelschelle)an der oberen Gehäusefläche erreicht werden. Das Gehäuse der UV bzw. die Schutzart wird durch Entfernen entsprechender Ausbrechöffnungen zur Leitungseinführung verändert, allerdings lässt sich IP2X erreichen.
Nach VDE 0100-410 muss dies bei leichter Zugänglichkeit IP4X sein. Was heißt "Leichte Zugänglichkeit", gibt es hierfür eine Höhenangabe über Erdboden ? Ist hier der Handbereich (2,5m) anzunehmen ? Wie löst ihr die Leitungseinführung bei einer Aufputz-UV oder einem Automatenkasten ?
Vielen Dank für Eure Antworten !
Welche Schutzart muss bei einer Aufputz-UV (IP 30)nach der Leitungseinführung (NYM mit Kabelschelle)an der oberen Gehäusefläche erreicht werden. Das Gehäuse der UV bzw. die Schutzart wird durch Entfernen entsprechender Ausbrechöffnungen zur Leitungseinführung verändert, allerdings lässt sich IP2X erreichen.
Nach VDE 0100-410 muss dies bei leichter Zugänglichkeit IP4X sein. Was heißt "Leichte Zugänglichkeit", gibt es hierfür eine Höhenangabe über Erdboden ? Ist hier der Handbereich (2,5m) anzunehmen ? Wie löst ihr die Leitungseinführung bei einer Aufputz-UV oder einem Automatenkasten ?
Vielen Dank für Eure Antworten !