Sekundärer Berührungsschutz

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Der Gutachter

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Hallo,

ist der sekundäre Berührungschutz verpflichten oder nicht, so frei nach dem Motto: "Kann man machen wenn man Lust darauf hat oder halt bleiben lassen"

Es geht hier um unbenutzte Gabeln/Anschlüsse von Phasenschinen die nicht abgedekt sind oder von Verbindungsleitungen wo die Aderendhülse 1cm herausschaut.

mfG
Jörg
 
Der Gutachter schrieb:
Hallo,

ist der sekundäre Berührungschutz verpflichten oder nicht, so frei nach dem Motto: "Kann man machen wenn man Lust darauf hat oder halt bleiben lassen"

Ja, es gibt dazu normative Vorgaben.
 
Frage was ist sekundärer Berührungsschutz? Ich kenne nur Schutz vor direkter Berührung, das ist der Basisschutz und Schutz vor Indirekter Berührung, das ist die verstärkte Isolierung.
 
Frage was ist sekundärer Berührungsschutz? Ich kenne nur Schutz vor direkter Berührung, das ist der Basisschutz und Schutz vor Indirekter Berührung, das ist die verstärkte Isolierung.
Beide Schutzfunktionen sind in den anerkannten Regeln der Technik klar definiert!
 
Ich würde seine Frage so deuten, mal als bsp

Abdeckung einer Verteilung = Primär

Abdeckung der Betriebsmittel( Fingerschutz bei LSS, od Stromschienen Abdeckung) unter der Abdeckung = Sekundär
 
Morgen,

ungenutze Kontakte der Gabelschiene gehören auf jeden Fall abgedeckt. Es gibt extra so gelbe Kappen, die man drüber steckt.

Der Berührungsschutz muss auch OHNE Abdeckungen der Verteilung gewährleistet sein.
 
kaffeeruler schrieb:
Ich würde seine Frage so deuten, mal als bsp

Abdeckung einer Verteilung = Primär

Abdeckung der Betriebsmittel( Fingerschutz bei LSS, od Stromschienen Abdeckung) unter der Abdeckung = Sekundär
Ja, so ist es gemeint.
Sekundärer Berührungsschutz bei Entfernen der einfachen Abdeckung. Gilt nicht nur für Elektrik.

Müssen diese gelben Schutzkappen für die Phasenschinen aufgesteckt werden oder nicht? Genauso bei fertig konfektionierten Leitungen, wo dann 1cm nicht isoliertes Material herausschaut, dass denn nachisoliert werden müsste.

Es geht nicht darum, ob ich es schön finde oder nicht, sondern darum, ob es Stand der Technik ist, dass durchgängig der sekundäre Berührungsschutz (Fingerschutz) hergestellt wird und ich es berechtigt reklamieren kann, wenn es nicht so ist.

So etwas ist ja immer mit Aufwand verbunden und dieser wird ja nach Möglichkeit so weit wie möglich reduziert.

mfG
Jörg
 
Diese gelben Schutzkappen werden einfach aufgesteckt, ja. Dauert ca. 0,5 min und kostet pro 12er Riegel unter 2€.

Bei den zu lang abisolierten Leitungen würde ich auch nacharbeiten lassen. Fingersicher ist das nicht, wenn da 1cm blank ist.

Viele Grüße
Manuel
 
Wenn sich die "berührbaren Teile" hinter einer nur mit Werkzeug zu öffnenden Abdeckung befinden, also nicht laienzugänglich sind, ist dieser Fingerschutz nicht erforderlich.
Es gibt Ausnahmen, die aber nicht für den privaten Bereich zutreffen.
 
Hallo,

Ihr habt leider meine Frage nicht beantwortet!
Es geht nicht darum, ob es günstig und schnell herzustellen ist oder sich einfach gehört, sondern ob ich das beanstanden kann, wenn ich so etwas vorfinde oder nicht? Und wenn ja, welche Regel kann ich zur Not heranziehen.

Die Abdeckung lässt sich ja mit einfachsten Mitteln entfernen und ist in dem Bereich nicht verblomt. Für mich ist das "Laienzugänglich", da jeder "noch so Laie" das Teil abbekommt und wenn er mit der Schneide eines Messers die Schrauben dreht.

mfG
Jörg
 
Es geht nicht darum, ob ein Laie es auf bekommt, sondern ob es mit einem Werkzeug zu öffnen ist. Ein Laie bekommt auch problemlos einen HAK oder einen Motoranschlusskasten oder oder oder auf.
Ein Messer ist ein Werkzeug.
 
Mir wäre da keine generelle handhabe bekannt, nur "Insellösungen" wie z.B Zählerbereich od Gefährdungsbeurteilungen sowie Herstellervorgaben

@Manuelk
warum verwendet man sie überhaupt ?
Entweder mache ich die Reihe voll od baue eine passende Schiene ein.
Ich kenne keinen triftigen Grund in einer fertigen Anlage keine passenden Schienen zu hinterlassen

oder denke ich falsch ?
 
werner_1 schrieb:
Es geht nicht darum, ob ein Laie es auf bekommt, sondern ob es mit einem Werkzeug zu öffnen ist. Ein Laie bekommt auch problemlos einen HAK oder einen Motoranschlusskasten oder oder oder auf.
Ein Messer ist ein Werkzeug.
Na, dass will ich mal so nicht stehen lassen, ob das wirklich so ist und mir ist auch nicht wohl bei dem Gedanken, dass es nicht verpflichtend ist.
Selbst Steckdosen sind heutzutage so gebaut, dass man bei fehlenden Deckel nicht ohne weiteres an stromführende Teile greifen kann.

mfG
 
Ja, es gibt eine detaillierte Ausarbeitung in der "de" dazu; nur im Augenblick nicht greifbar.
Es gibt genügend Geräte und Betriebsmittel, wo du nach dem Öffnen spannungsführende Teile berühren kannst.
 
Bei Steckdosen / Schaltern hat man aber auch erkannt das die Abdeckungen von Laien demontiert werden, z.B beim Tapeten wechseln

Wenn es wirklich solche eine generelle Forderung gäbe wäre ein Teil der E-Betriebsmittel nicht mehr am Markt zu finden in den derzeitigen Bauformen
Sei es nun neozedelemente oder Schütz oder NH Trenner bzw Messerkontakte

Im Regelfall habe ich aber genügend auswahl um einen anständigen Schutz zu erreichen.
Oftmals scheitert es ja nur an faulheit bzw den fehlenden Abdeckungen die mal wieder nicht gekauft wurden
 
warum verwendet man sie überhaupt ?
Entweder mache ich die Reihe voll od baue eine passende Schiene ein.
Ich kenne keinen triftigen Grund in einer fertigen Anlage keine passenden Schienen zu hinterlassen
Ja....eigentlich :) wenn jemand nur 3 Leitungsschutzschalter braucht will er nur 3 bezahlen. Manchen Leuten kann man das nicht schmackhaft machen, dass man als Reserve die Reihe voll macht. Wenn man mehr braucht DANN kommen welche dazu.

Ich würde die Reihe auch voll machen.

Viele Grüße

Manuel
 
Der Gutachter schrieb:
Hallo,

Ihr habt leider meine Frage nicht beantwortet!

Doch, siehe meine obige Antwort. Es gibt normative Festlegungen dazu.

Der Gutachter schrieb:
Es geht nicht darum, ob es günstig und schnell herzustellen ist oder sich einfach gehört, sondern ob ich das beanstanden kann, wenn ich so etwas vorfinde oder nicht? Und wenn ja, welche Regel kann ich zur Not heranziehen.

Die entsprechende DIN VDE aus der Reihe 0603 z.B. enthält Angaben zum Berührungsschutz. Wenn du der Meinung bist, das etwas nicht korrekt ausgefuehrt ist, kannst du unter Verweis auf die entsprechende Passage das beanstanden.

Der Gutachter schrieb:
Die Abdeckung lässt sich ja mit einfachsten Mitteln entfernen und ist in dem Bereich nicht verblomt. Für mich ist das "Laienzugänglich", da jeder "noch so Laie" das Teil abbekommt und wenn er mit der Schneide eines Messers die Schrauben dreht.

Das entspraeche dann einer Öffnung mittels geeigneten Werkzeug.
 
Auch sollte bei denn Kammschienen auf die seitliche Abdeckung geachtet werden beziehungsweise das die Leiterschienen nach dem Anschlussende unterhalb der Schutzabdeckung entsprechend gekürzt sind.
Das wird auch immer ungerne gemacht.
 
So gehen wir mal vom aktuellem Standpunkt aus.
Da sind Verteiler in SK2 auszuführen. (Schutz durch verstärkte Isolierung) Weiter im Text der Schutz gegen direktes Berühren muss auch da sichergestellt werden. Deshalb ist explizit der fingersichere Berührungsschutz in der VDE verankert! Auch Neozedelemente gibt es Fingersicher!
Selbst die Schienen im unterem Anschlussraum sind berührungssicher ausführbar. Dafür gibt es Abdeckstreifen.
Es ist nur eine Kostenfrage und die regelt der Werksvertrag! Nicht die VDE!
 
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