Bass uff,
der Allgemeinstrom ist der, wo für Treppenhausbeleuchtung, Bimmelanlage, evtl. Rasenmäher für den gemeinsamen Garten und anderen allgemeinen Kleinkruscht drauf geht.
Da reicht i.A. tatsächlich ein Wechselstromzähler.
Damit es zu keinen Unstimmigkeiten bei der Abrechnung der allgemeinen Stromkosten kommt, nimmt man da nen nen eigenen Zähler (der leider auch kostet).
Auch wenn es da vorerst eine Vereinbarung gibt, dass ihr da den Anbieter gemeinsam frei wählt, muss das nicht so bleiben!
Deshalb diesen Zählerplatz zumindest vorbereiten!
Jede Partei im Haus muss sowieso rechtlich ihren eigenen Zähler haben, denn sonst ist Ärger fast sicher. Da meckert sonst sogar das EVU und faselt was von Weiterveräußerung einer erbrachten Leistung. Da machen die nur in Sonderfällen mit!
Jede Partei hat die freie Wahl, welchen Anbieter er nimmt (da sind wir beim schon erklärten EVU)..
Der eine findet Atomstrom toll, der andere mag Windmühlen. Da ist die Rechtsprechung eindeutig, jeder darf für sich nehmen, was er gut findet (obwohl da nur eine Sorte Strom raus kommt :lol
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Wie soll man das abrechnen, wenn zwei Anbieter da sind aber nur ein Zähler? Geht nicht!
Dass der VNB den Strom zwar ausliefert und die technischen Voraussetzungen schafft, spielt hier keinen Tango.
Insofern sollten bei dir zumindest
drei Zählerplätze vorgesehen sein. Ob die gleich alle bestückt werden müssen, steht auf nem anderen Blatt.
Solang in der anderen Wohnung noch ein Sprössling von dir lebt, ist alles klar und dem EVU kann man das auch erklären.
Aber spätestens bei nem Mieter und somit einem echt eigenständigen Hausstand gibt das Ärger!
Stell dir vor dein Mitbewohner hat Gehirnblähungen und dann soll man die Kiste nochmal ändern??? Sehr ärgerlich (und teuer).
Plan voraus! Das ist ein ganz wichtiger Tipp, den ich dir in deinen Entscheidungen mitgeben will
Viele Grüße,
Uli und die mietfrei wohnenden Ratten :lol:
PS: Ich hab mit genug Mietobjekten zu tun und kann bald ain Buch davon schreiben, was für ein Irrsinn dort als passiert!
PPS Dass der HAK net verplombt ist, ist keine Seltenheit und das sieht man immer wieder. Das geht auch solang gut, bis es Streit gibt und dann steht zumindest die
"Erschleichung einer Leistung/Diebstahl" im Raum!
Der HAK und sämtliche elektrischen Einrichtungen die ungezählten Strom führen
müssen deshalb auch verplombt sein.
Die Praxis lehrt aber, dass da kein Hahn danach kräht, solange es keine Auffälligkeiten gibt. Sebst wenn da einer zum Strom ablesen kommt, dann macht der wegen ner fehlenden Plombe meist noch keinen Aufstand.
Weist die aber jemand nach, dass Du die Plombe abgerissen hat, dann ist das Siegelbruch (§136 StGB) mit allen Konsequenzen!