Spaltmaße bei Taschenlampe ungleichmäßig -> zurückschicken?

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Melle

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Hallo zusammen,

vor einigen Tagen habe ich mir für 319€ eine Hochleistungstaschenlampe von Fenix bestellt, die LR50R.
Als diese bei mir eingetroffen ist, habe ich bei der Begutachtung ungleichmäßige Spaltmaße zwischen Frontglas und Lampengehäuse festgestellt (siehe Bild).

Für mich persönlich stellt dies ein Qualitätsmangel bzw. Verarbeitungsfehler dar und ich würde die Lampe gerne beim Händler umtauschen. Meint ihr das ist gerechtfertigt, wenn die Lampe sonst funktioniert?

hatte denen schon geschrieben und sie meinten dass ein Spalt zwischen Glas und Gehäuse normal ist und ich mir keine Sorgen machen muss. Bei mir ist der Spalt aber sehr ungleichmäßig ausgeführt. Mir kommt das so vor als wollen sie die Lampe ungerne umtauschen.

Was sagt ihr dazu, ist der Umtausch bei einer so teuren und eigentlich hochwertigen Lampe überzogen oder gerechtfertigt?


MfG
Melle

IMAG2751.jpg IMAG2753.jpg
 
Nein bisher noch nicht.
Möchte mich dort nicht wegen einer Frage extra registrieren.

Wollte eigentlich nur mal andere Meinungen dazu hören.
 
Wie ist die Lampe denn hinsichtlich Schutzart klassifiziert?
Oder mit was wird sie beworben, z.B. wasserdicht/wasserbeständig etc.?
 
Die Lampe hat die Schutzart IP68, ist also geschützt gegen Untertauchen.
Habe ich aber noch nicht ausprobiert, ob das gegeben ist.

Aber mich stört das mit den Spaltmaßen irgendwie grundsätzlich bei so einer Taschenlampe.
 
Also wenn ich 320 Tacken für eine Taschenlampe bezahlt HÄTTE (was nie passieren wird, obschon ich ein Fan leuchtstarker Lampen bin) würde mich das auch stören.
Tauch das Ding doch mal mit dem Frontglas unter und schau, was passiert. Ist es dicht, geht es wohl nur um kosmetische Mängel (die natürlich auch stören können).
Wenn Du noch innerhalb der 14 Tage bist, schick das Ding zurück und bestell ne neue. Vielleicht ist das nur eine "Montagslampe".

Übrigens gibts die bei Amazon für "nur" 240 €, es ließe sich also so auch noch was sparen.
 
Also die Lampe wurde am 09.12.21 zugestellt. Also wäre ich noch in der Frist.
Wenn die sich nicht mehr rechtzeitg auf meine Mails melden, kann ich sie ja auch ungefragt zurückschicken, oder?

Das mit dem Wasser probiere ich morgen wahrscheinlich mal aus. Sollte sie nicht dicht sein, kann ich sie ja auch nach Ablauf der 14 Tage zurückschicken, da die Spezifikationen nicht eingehalten wurden und ein offensichtlicher Mangel vorliegt, richtig?
 
Lässt sich die Frontkappe abschrauben? Vielleicht ist da nur etwas verklemmt.
 
Wenn die sich nicht mehr rechtzeitg auf meine Mails melden, kann ich sie ja auch ungefragt zurückschicken, oder?

Wenn Du sie über das Internet bestellt hast, ja. (Fernabsatzgesetz gilt dann. Manche Anbieter haben wegen Weihnachten sogar eine (freiwillige) verlängerte Umtauschfrist bis 31.01.2022.)
 
Die Frontkappe lässt sich nicht abschrauben, ist versiegelt.
Aber ich denke ich werde die Morgen dann auf den Weg zurück zum Händler bringen, da ich auch nicht mehr so viel Zeit habe.
Wenn sie mir die nicht umtauschen wollen und sehr spät auf die Mails antworten, nehme ich halt mein Widerrufsrecht in Anspruch und bekomme mein Geld zurück.

Dann kaufe ich die halt woanders nochmal und hoffe, dass die Spaltmaße dann passen.
 
Auch wenn es vielleicht nur um einen optischen Mangel handelt der keine Relevanz für die technischen Eigenschaften der Leuchte hat bleibt dies ein Mangel im Auge des Kunden.

Da Du die Leuchte online Erworben hast, steht Dir ohnehin das Recht zu diese innerhalb von 14 Tagen OHNE die Angabe von Gründen um zu tauschen.
Das einzige was der Kunde in diesem Fall aber zahlen muß, sind die Kosten des Rückversandes, sofern der Händler nicht freiwillig eine Übernahme dieser erklärt hat.

Wenn es um einen Mangel geht muß der Händler auch den Rücktransport übernehmen, allerdings muß der Händler nur nachbessern und muß nicht in jedem Fall ein anderes neues Produkt zusenden.
Nur scheint in dem Fall der Händler ja schon kund getan zu haben, daß er dies nicht als Mangel betrachtet.
 
Die haben mir heute nochmal geschrieben, dass das bauartbedingt ist und ein Ersatz nicht möglich ist.
Meine Meinung ist, dass das nicht der Qualitätsanspruch von Fenix sein sollte .Das Glas passgenau einzusetzen, sollte doch keine unmachbare Herausforderung sein..

Habe denen jetzt geschrieben, dass ich mein Widerrufsrecht in Anspruch nehme und den Preis zurückerstattet haben möchte.
Hoffe das klappt wenigstens. Aber ist immerhin mein gutes Recht.
 
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