Steckdosenanschluss

Diskutiere Steckdosenanschluss im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Amateur an Profi: Kann mir jemand vielleicht für den abgebildeten Steckdosenanschluss (älter) eine passende Steckdose benennen?
Es gibt keinen Bestandschutz in der Elektrotechnik.

Es gibt nur eine Verpflichtung zur Nachrüstung, oder eben nicht.

Doch doch, es gibt Bestandsschutz.

In der technischen Literatur wird in verschiedenen Quellen ausgesagt, dass eine bauliche oder technische Anlage Bestandsschutz genießt, wenn:
- die zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Normen eingehalten wurden,
- keine normwidrigen Veränderungen vorgenommen wurden,
- keine sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen,
- die Art und Nutzung nicht geändert wurde und
- die Anlage genehmigt wurde oder genehmigungsfähig war.

Bestandsschutz wird ausgeschlossen bzw. erlischt, wenn:
- neue Normen die Nachrüstung fordern,
- die Nachrüstung behördlich angeordnet wird,
- die Belassung des bestehenden Zustands eine Gefahr für Menschen oder Sachwerte darstellt oder
- die Nutzung aufgegeben wird.

Verschiedene Punkte treffen hier auf unseren Einzelfall zu. Jedoch ist eine Aussage, dass es generell keinen Bestandsschutz gibt nicht zutreffend. Das Wort „Bestandsschutz“ ist aber in keiner Norm enthalten. Der Ursprung ergibt sich aus dem Artikel 14 des Grundgesetzes, dem Recht auf Eigentum. Der Eigentumsschutz schließt danach den Schutz einer baulichen und/oder technischen Anlage ein, die nicht widerrechtlich errichtet oder betrieben wurde. D.h., wenn zum Zeitpunkt der Errichtung und/oder Inbetriebnahme die aktuell geltende Normenlage berücksichtigt war, kann eine Anlage nicht grundsätzlich widerrechtlich sein. Dadurch ist der Bestandsschutz begründet.
 
Mag sein.
Der Begriff Bestandsschutz kommt allerdings eher aus dem Bauwesen.
In der Elektrotechnik ist der Begriff komplett unbekannt, und definitiv NICHT existent.
 
Mag sein.
Der Begriff Bestandsschutz kommt allerdings eher aus dem Bauwesen.
In der Elektrotechnik ist der Begriff komplett unbekannt, und definitiv NICHT existent.

Da ist der Elektropraktiker 205 mal anderer Meinung als Du.
 

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Und wenn Du nicht nur das Suchergebnis postest, sondern auch mal einige dieser Beiträge durchliest, kommst Du drauf, dass
auch der e-Praktiker beim "Bestandsschutz" von einem umgangssprachlichen Begriff schreibt, denn es so in der Elektrotechnik nicht gibt.

Wobei hier wohl eher TABs und VDE bzw TAEVs und ÖVE zählen, und wohl kaum der e-Praktiker.
 
Und wenn Du nicht nur das Suchergebnis postest, sondern auch mal einige dieser Beiträge durchliest, kommst Du drauf, dass
auch der e-Praktiker beim "Bestandsschutz" von einem umgangssprachlichen Begriff schreibt, denn es so in der Elektrotechnik nicht gibt.

Wobei hier wohl eher TABs und VDE bzw TAEVs und ÖVE zählen, und wohl kaum der e-Praktiker.

Wir drehen uns im Kreis. Ich habe oben selbst geschrieben, dass der Begriff in keiner Norm vorkommt, im Sprachgebrauch (auch eines Werner Hörmann) und in der Praxis aber sehr wohl. Und der Sachverhalt an sich begegnet einem ständig. Siehe anhängendes Beispiel.

https://www.elektropraktiker.de/ep-...Id=8749&hash=7c17bdb339c26823021ef7fd96978081
 
Grummel.
Das Wort Bestandsschutz suggeriert das RECHT eine bestehende elektrische Anlage nicht umrüsten zu müssen.
Dieses Recht besteht jedoch nicht (anders als tatsächlich im Baurecht), es besteht lediglich unter gewissen Umständen KEINE PFLICHT zu Nachbesserung.

Und das ist eben ein riesiger Unterschied, weswegen man in der Elektrotechnik eben nicht vom Bestandsschutz schreiben / reden / malen / singen soll, WEIL ES IHN EBEN FAKTISCH NICHT GIBT. Das es sogar Fachzeitschriften machen, ist traurig genug.
 
Grummel.
Das Wort Bestandsschutz suggeriert das RECHT eine bestehende elektrische Anlage nicht umrüsten zu müssen.
Dieses Recht besteht jedoch nicht (anders als tatsächlich im Baurecht), es besteht lediglich unter gewissen Umständen KEINE PFLICHT zu Nachbesserung.

Ist das nicht irgendwie das Gleiche?

Beispiel: Ich habe eine Anlage von 2005 ohne RCDs in den Endstromkreisen. Diese Anlage gehört mir und wurde seinerzeit normengerecht nach den anerkannten Regeln der Technik errrichtet. Jetzt habe ich doch das Recht, diese Anlage ohne Weiteres zu betreiben, oder?
 
Du hast aber nicht das Recht diese Anlage so weiter zu betreiben, wenn Du daran was änderst.

Im Bauwesen zwingt Dich keiner wegen einem Einbau eines zusätzlichen Fensters, dieses an aktuelle Vorschriften anzupassen, sondern dieses kann den alten Fenster entsprechen.
Als (zugegebener Massen) sehr einfaches Beispiel.
 
Du hast aber nicht das Recht diese Anlage so weiter zu betreiben, wenn Du daran was änderst.

Genau. In diesem Augenblick erlischt der "Bestandsschutz", so würde ich jedenfalls dazu sagen.
Wenn Du einen treffenderen Terminus hast, denke ich gern über meine Wortwahl mal nach. Ich bin es jedoch so gewohnt, den Sachverhalt als Bestandsschutz zu bezeichnen.
 
Im Baurecht ist es nicht anders.
Du darfst Dein Haus reparieren aber abreißen und neubauen nur nach aktueller Norm.

Auch für eine alte Fassade gilt, bei Neuanlegen ist eine Wärmedämmung auf zu bringen (gibt natürlich Ausnahmen für Denkmalschutz etc).
Auch das angesprochene neue Fenster in der Wand darf sicher kein einfachverglastes sein...
 
Beispiel: Ich habe eine Anlage von 2005 ohne RCDs in den Endstromkreisen. Diese Anlage gehört mir und wurde seinerzeit normengerecht nach den anerkannten Regeln der Technik errrichtet. Jetzt habe ich doch das Recht, diese Anlage ohne Weiteres zu betreiben, oder?
Es gibt noch sehr viele Anlagen in Gebäuden dieser Baualtersklasse wo es nur im Bad einen RCD in Endstromkreise gibt.
Und alle diese Gebäude die ja noch als Neubauten zählen nach der VDE 0100-410 umzurüsten, das würde wohl kaum ein Hausbesitzer mitmachen da es horrende Geldsummen verschlingen würde und die Elektrobranche hätte viel zu tun.
 
Ist das nicht irgendwie das Gleiche?

Beispiel: Ich habe eine Anlage von 2005 ohne RCDs in den Endstromkreisen. Diese Anlage gehört mir und wurde seinerzeit normengerecht nach den anerkannten Regeln der Technik errrichtet. Jetzt habe ich doch das Recht, diese Anlage ohne Weiteres zu betreiben, oder?

Hat es am Geld gemangelt, als den kleinen Aufpreis für mehr Sicherheit zu bezahlen ?

Die Installation meines Hauses aus dem Nachlass wurde schon in Mitte der 90er Jahren mit 30mA RCD bestückt. Netzform ist kein TT also keine RCD Plicht zu damaligen Zeitpunkt der Kernsanierung der E-Anlage.
 
Hat es am Geld gemangelt, als den kleinen Aufpreis für mehr Sicherheit zu bezahlen?

Die Installation meines Hauses aus dem Nachlass wurde schon in Mitte der 90er Jahren mit 30mA RCD bestückt. Netzform ist kein TT also keine RCD Plicht zu damaligen Zeitpunkt der Kernsanierung der E-Anlage.

Mann oh mann!

Nochmal für Dich zum Mitschreiben: Es handelte sich um ein willkürliches B E I S P I E L !!!
 
Keiner kann dich ohne zwingenden Grund dazu verpflichten dein Eigentum an aktuelle Normen anzupassen, Das wäre ein Eingriff in deine Besitzrechte. Wenn aber höhere Grundrechte gegen die Anlage sprechen so kann der Gesetzgeber da eine Nachrüstung fordern. Das gilt im Bauwesen und auch in der Elektrotechnik. Aber solange eine elektrische Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung und keine Änderungen der Nutzung vorgenommen wird kann und darf diese Anlage so weiter betrieben werden. Bis her gab es meines wissens nach nur eine einzige Nachtrüstforderung und die betraf die alten Kragensteckdosen , die zwingend durch CEE -Steckdosen ersetzt werden mussten! Hier stand der Schutz von Laib und Leben dem Eigentum als höherwertiges Gut gegenüber !
 
Oder für den Fall, das man Eigentum vermietet, kommt jemand aufgrund einer defekten Elektrik da zu Schaden und kann es nachgewiesen werden, hat man in jedem Fall als Vermieter die Arschkarte !
 
Oder für den Fall, das man Eigentum vermietet, kommt jemand aufgrund einer defekten Elektrik da zu Schaden und kann es nachgewiesen werden, hat man in jedem Fall als Vermieter die Arschkarte !

Das wird jetzt aber echt abenteuerlich.

Wir sprechen die ganze Zeit von Anlagen, die nicht dem aktuellen Stand der Normung entsprechen, weil sie errichtet wurden, bevor die aktuellen Normen gedruckt wurden. Wie kommst Du jetzt von diesem Aspekt zu einer "defekten Elektrik"? Auch einen Vermieter trifft keine Nachrüstpflicht!
 
Ich spreche ja auch von Anlagen in D die über 50% heute keinem aktuellen Stand entsprechen, was damals war Interessiert keine Sau. Außer den Leuten die aus der Vergangenheit nicht mehr rauskommen, und nicht nach vorne sehen können oder wollen. Würde ich z.B meine Wohnung vermieten die von der Elektrik her mal Stand der 70er Jahre war, hätte ich die Elektrik nicht im damaligen Zustand belassen. Da konnte man nicht mal 2 PCs anmachen ohne das der H-Automat gehustet hat.
 
Ich spreche ja auch von Anlagen in D die über 50% heute keinem aktuellen Stand entsprechen, was damals war Interessiert keine Sau. Außer den Leuten die aus der Vergangenheit nicht mehr rauskommen, und nicht nach vorne sehen können oder wollen. Würde ich z.B meine Wohnung vermieten die von der Elektrik her mal Stand der 70er Jahre war, hätte ich die Elektrik nicht im damaligen Zustand belassen. Da konnte man nicht mal 2 PCs anmachen ohne das der H-Automat gehustet hat.

Und machst Du das bei der Wärmedämmung auch? Bei der Heizung? Beim Brandschutz? Bei den Fenstern? Bei den Schadstoffen im Parkettkleber? Und wo noch überall nicht?
 
Ich habe eine ETW von 1978 die hatte als ich diese kaufte noch H-Automaten und keinen RCD für das Bad.
Da ich vor der Vermietung in der Küche noch weitere Steckdosen verlegt hatte, griff die RCD-Pflicht dafür.
Weil ich aber ohnehin an der UV beigehen musste, da hatte ich gleich 2 RCD-s für die gesamte Wohnung eingesetzt und alles auf B-Automaten umgebaut.
Sicher ist Sicher.
 
Und machst Du das bei der Wärmedämmung auch? Bei der Heizung? Beim Brandschutz? Bei den Fenstern? Bei den Schadstoffen im Parkettkleber? Und wo noch überall nicht?

Mann kann es auch übertreiben, keiner erwartet in einem Altbau eine aktuelle Dämmung. Bei uns haben wir im MFH wo meine Wohnung sich befindet noch Dämmwolle und Eternitplatten. Trotzdem ist hier die Dämmung hier besser als in manch anderem Altbau aus der Zeit. Aber unter all diesen Punkten ist eine sichere Elektrik nicht zu Unterschätzen, was machst du wenn du alles neu machst außer der Elektrik und dann fackelt dir die Bude ab weil sich der N-Leiter gelöst hast und im schlimmsten Fall keine Versicherung bezahlt. :D
 
Thema: Steckdosenanschluss
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