ttwonder
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Es gibt keinen Bestandschutz in der Elektrotechnik.
Es gibt nur eine Verpflichtung zur Nachrüstung, oder eben nicht.
Doch doch, es gibt Bestandsschutz.
In der technischen Literatur wird in verschiedenen Quellen ausgesagt, dass eine bauliche oder technische Anlage Bestandsschutz genießt, wenn:
- die zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Normen eingehalten wurden,
- keine normwidrigen Veränderungen vorgenommen wurden,
- keine sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen,
- die Art und Nutzung nicht geändert wurde und
- die Anlage genehmigt wurde oder genehmigungsfähig war.
Bestandsschutz wird ausgeschlossen bzw. erlischt, wenn:
- neue Normen die Nachrüstung fordern,
- die Nachrüstung behördlich angeordnet wird,
- die Belassung des bestehenden Zustands eine Gefahr für Menschen oder Sachwerte darstellt oder
- die Nutzung aufgegeben wird.
Verschiedene Punkte treffen hier auf unseren Einzelfall zu. Jedoch ist eine Aussage, dass es generell keinen Bestandsschutz gibt nicht zutreffend. Das Wort „Bestandsschutz“ ist aber in keiner Norm enthalten. Der Ursprung ergibt sich aus dem Artikel 14 des Grundgesetzes, dem Recht auf Eigentum. Der Eigentumsschutz schließt danach den Schutz einer baulichen und/oder technischen Anlage ein, die nicht widerrechtlich errichtet oder betrieben wurde. D.h., wenn zum Zeitpunkt der Errichtung und/oder Inbetriebnahme die aktuell geltende Normenlage berücksichtigt war, kann eine Anlage nicht grundsätzlich widerrechtlich sein. Dadurch ist der Bestandsschutz begründet.