So ?
Generell:
Gemäß VDE 0141 müssen Stromwandler erst bei1,2 KV Niederspannungsanlagen geerdet werden,
sofern sie keine metallischen Gehäuseteile aufweisen. Daraus folgt, dass die meisten modernen
Wandler nicht geerdet werden müssen. Als Querschnitt ist mindestens 2,5 Quadratmillimeter
vorzugsweise in schwarz zu verlegen.
Ein 4mm² Querschnitt bekommt man in die meisten Geräte nicht angeklemmt. (meisten sind hierfür nicht ausgelegt). Hier ggf. Spannungsfall einbeziehen.
In deinen Fall < 2m nicht relevant.
Beispiel:
Leitungslänge zwischen
Stromwandler und Messfeld
(Zählerschrank)
Leitungsquerschnitt bei Wandler-
Sekundär-Nennstrom = 5A
bis 25m 2,5mm² Cu
25m bis 40m 4mm² Cu
40m bis 65m 6mm² Cc
Warum doch Erdung sinnvoll:
1.) Weil ein Wandler defekt werden kann und dann ein Schluß zwischen Primär- und Sekundärseite möglich ist.
2.) Wenn ein Stromwandlerkreis - der ja betriebsmäßig sekundärseitig im Kurzschluß betrieben wird - einmal irrtümlich auf der Sekundärseite öffen ist, treten dort sehr hohe Spannungen auf.
Sontiges:
Achtung Stromwandler dürfen niemals sekundärseitig offen sein. Also wenn du die im Laststromkreis eingebaut hast, darfst Du den Laststromkreis erst einschalten, wenn auch die Leitungen der Sekundärseite (klein k klein l der Stromwandler zu zu den Eingängen S1 und S2) fertiggestellt sind.
Bemessungsleistung
Die Bemessungsleistung eines Wandlers wird in VA angegeben. Die Verbraucherleistung sollte der Bemessungsleistung sehr nahe liegen; niedrigere Verbraucherleistung (Unterbuerdung) erhoeht den Ueberstromfaktor und Messgeraete sind im Kurzschlussfall unter Umstaenden nicht ausreichend geschuetzt, hoehere Verbraucherleistung (Ueberbuerdung) beeinflusst die Genauigkeit negativ. Nach DIN VDE 0414, S. 7, Pkt. 7, sind fuer Stromwandler folgende Nenn-Scheinleistungen genormt: 2,5 / 5 / 7,5 / 10 / 15 und 30 VA.