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apollostar
Guest
Hallo zusammen,
in meiner neuen Wohnung würde ich gerne die Elektrik komplett neu machen.
Ausgangslage:
Im Haus befindet sich unten ein (alter) Hausanschluss. Von dort geht eine Leitung in meine Wohnung. In der Wohnung befindet sich dann der Zähler und die "Unterverteilung" (wenn man es denn so nennen mag). Hier ein Foto:
https://picload.org/image/rriawwwg/img.jpg
Die Leitung vom Hausanschluss in die Wohnung ist wohl nie gemacht worden (Haus Baujahr ~ 1950). Ein Elektriker hat den Voreigentümern gegenüber mal erwähnt, dass ein Elektroherd damit nicht machbar ist. Aktuell befindet sich in der Wohnung auch ein Gasherd.
Am liebsten würde ich die Elektrik komplett bis zum Keller machen und den Zähler in den Keller verlegen. Da die Leitung zwischen Zähler und Hausanschluss allerdings Gemeinschaftseigentum ist, muss über diesen Teil erst langwierig die Hausgemeinschaft entscheiden, so dass frühestens in einigen Jahren mit einer Erneuerung zu rechnen ist.
Ich würde daher vorher gerne schon die Elektrik innerhalb der Wohnung neu machen (inkl. FI, neuen Herdanschlussleitungen), d.h. alles ab dem Zähler in der Wohnung. Dann hätte ich bis zum Zähler alles modern.
Aufgrund der nicht groß belastbaren Zuleitung (Zähler -> Hausanschluss) würde ich dann zwischen der neuen Unterverteilung und dem Zähler einen Lastschutzschalter installieren. D.h. im Zweifel löst dieser aus und die Leitung zwischen Zähler und Hausanschluss wird nicht überlastet. Einen Elektroherd würde ich bis zur Erneuerung der übrigen Hausinstallation ohnehin nicht installieren, möchte dann aber nicht in der Wohnung nochmal alles aufreißen müssen.
Meine Frage an die Experten: Kann das funktionieren? Und viel wichtiger: Wäre dieser geplante Austausch so nach den einschlägigen Normen/TAB zulässig?
Danke vorab!
Euer apollostar
in meiner neuen Wohnung würde ich gerne die Elektrik komplett neu machen.
Ausgangslage:
Im Haus befindet sich unten ein (alter) Hausanschluss. Von dort geht eine Leitung in meine Wohnung. In der Wohnung befindet sich dann der Zähler und die "Unterverteilung" (wenn man es denn so nennen mag). Hier ein Foto:
https://picload.org/image/rriawwwg/img.jpg
Die Leitung vom Hausanschluss in die Wohnung ist wohl nie gemacht worden (Haus Baujahr ~ 1950). Ein Elektriker hat den Voreigentümern gegenüber mal erwähnt, dass ein Elektroherd damit nicht machbar ist. Aktuell befindet sich in der Wohnung auch ein Gasherd.
Am liebsten würde ich die Elektrik komplett bis zum Keller machen und den Zähler in den Keller verlegen. Da die Leitung zwischen Zähler und Hausanschluss allerdings Gemeinschaftseigentum ist, muss über diesen Teil erst langwierig die Hausgemeinschaft entscheiden, so dass frühestens in einigen Jahren mit einer Erneuerung zu rechnen ist.
Ich würde daher vorher gerne schon die Elektrik innerhalb der Wohnung neu machen (inkl. FI, neuen Herdanschlussleitungen), d.h. alles ab dem Zähler in der Wohnung. Dann hätte ich bis zum Zähler alles modern.
Aufgrund der nicht groß belastbaren Zuleitung (Zähler -> Hausanschluss) würde ich dann zwischen der neuen Unterverteilung und dem Zähler einen Lastschutzschalter installieren. D.h. im Zweifel löst dieser aus und die Leitung zwischen Zähler und Hausanschluss wird nicht überlastet. Einen Elektroherd würde ich bis zur Erneuerung der übrigen Hausinstallation ohnehin nicht installieren, möchte dann aber nicht in der Wohnung nochmal alles aufreißen müssen.
Meine Frage an die Experten: Kann das funktionieren? Und viel wichtiger: Wäre dieser geplante Austausch so nach den einschlägigen Normen/TAB zulässig?
Danke vorab!
Euer apollostar