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Octavian1977
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Aufteilung des PEN-> Änderung -> aktuelle Norm.
Wenn du da aber nach alter Norm bauen willst, dann nimm doch den grauen als PEN, das wäre dann nämlich gemäßt der zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Norm die einzig erlaubte Farbe für den PEN.
Wenn nach 1965 dann ist ein blauer PEN auch nicht verboten, denn noch in der Norm von 1997 heißt es:
"514.3.2PEN-Leiter müssen, wenn sie isoliert sind, durch eine der folgenden Methoden gekennzeichnet sein:
– GRÜN-GELB durchgehend in ihrem ganzen Verlauf, zusätzlich mit hellblauer Markierung an den Leiter-
enden, oder
– HELLBLAU1) durchgehend in ihrem ganzen Verlauf, zusätzlich mit grün-gelber Markierung an den Leiter-
enden."
Der Nachsatz des Vebotes des blauen PEN in Deutschland existiert zu diesem Zeitpunkt NICHT!
Wenn du da aber nach alter Norm bauen willst, dann nimm doch den grauen als PEN, das wäre dann nämlich gemäßt der zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Norm die einzig erlaubte Farbe für den PEN.
Wenn nach 1965 dann ist ein blauer PEN auch nicht verboten, denn noch in der Norm von 1997 heißt es:
"514.3.2PEN-Leiter müssen, wenn sie isoliert sind, durch eine der folgenden Methoden gekennzeichnet sein:
– GRÜN-GELB durchgehend in ihrem ganzen Verlauf, zusätzlich mit hellblauer Markierung an den Leiter-
enden, oder
– HELLBLAU1) durchgehend in ihrem ganzen Verlauf, zusätzlich mit grün-gelber Markierung an den Leiter-
enden."
Der Nachsatz des Vebotes des blauen PEN in Deutschland existiert zu diesem Zeitpunkt NICHT!