TN-C und TN-S Netz mischen ?

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geplant ist eine neuer Zählerschrank. Vom HAK zum alten Zählerschrank kommt ein NYM-J 4x35mm2 an. Die Leitung soll übernommen werden. Eine Wohnung von den 6 Parteien wurde komplett neu Installiert (Neue Hauptleitung 5x16mm2).
Alle anderen Steigeleitungen zu den Wohnungen sind 4x10mm2.
Man soll ja so früh wie es geht aus einem TN-C Netz ein TN-S netz machen.
Die neuen Zählerschränke haben ja Natürlich 5 Kupferschienen wie Verdrahte ich jetzt den Schrank ? Weil ich ja die Netzform TN-C für die alten Steigeleitungen beibehalten muss.
Und welchen Überspannungsschutz brauche ich ?
 
Wo ist dein Problem, du hast da L1, L2, L3, PEN und N. Der PEN ist und bleibt solange ein PEN wie da noch ein N aufliegt !
 
Du kommst mit L1, L2, L3 und PEN am Zählerschrank an. Auf die unterste Schiene kommt der PEN und von dieser eine blaue Brücke zur oberen Schiene. Bei 5-poligen Sammelschienensystem kommt ein TN-S Ableiter rein. Der Zählerschrank wird komplett fünfadrig verdrahtet, bei den vieradrigen Leitungen zu den Wohnungsverteilern bleibt grün-gelb ein PEN. Der N wird logischerweise dann nicht weitergeführt. Am HAK darf es keine Verbindung des PEN zur HES geben.
 
Du kommst mit L1, L2, L3 und PEN am Zählerschrank an. Auf die unterste Schiene kommt der PEN und von dieser eine blaue Brücke zur oberen Schiene. Bei 5-poligen Sammelschienensystem kommt ein TN-S Ableiter rein. Der Zählerschrank wird komplett fünfadrig verdrahtet, bei den vieradrigen Leitungen zu den Wohnungsverteilern bleibt grün-gelb ein PEN. Der N wird logischerweise dann nicht weitergeführt. Am HAK darf es keine Verbindung des PEN zur HES geben.
 
Legt man den PEN vom HAK nicht auf die oberste schiene und brückt dann runter mit Blau ?
 
Den Neuen Teil mit L1, 2, 3 PEN und PE ausrüsten!
Nur so erhältst Du für den Neuen Teil einen ungestörten und ungefährlichen Schutzleiter.
Der PEN wird dabei in blauer Farbe gewählt und mit grüngelb an jedem Anschlußpunkt markiert.

Wenn die Zuleitung in 4x35mm² bleibt dann unbedingt darauf achten, daß der Anschluß an den PA erst vom Zählerschrank aus nach der Abtrennung des Schutzleiters erfolgt.
 
Den Neuen Teil mit L1, 2, 3 PEN und PE ausrüsten!
Nur so erhältst Du für den Neuen Teil einen ungestörten und ungefährlichen Schutzleiter.
Der PEN wird dabei in blauer Farbe gewählt und mit grüngelb an jedem Anschlußpunkt markiert.
Bei einer fünfadrigen Hauptleitung macht das noch Sinn oder wenn an einer fünfadrigen Leitung noch ein PEN abzweigt. In dem Fall würde man den PE von Betriebsströmen freihalten. Hier gibt es im fünfadrigen Anlagenteil aber keinen PEN mehr, also kann man den gelb-grünen PEN der Hauptleitung auch auf die vieradrigen alten Anlagenteile weiterführen. Blau bleibt ja Außenleiter.
 
Ich habe das so verstanden, daß hier der Hauptverteiler/Zählerschrank erneuert wird und an diesem aber noch Wohnungen hängen die nur 4 Adern zu deren Verteiler haben.
Somit ist der Zählerschrank dazwischen zwar 5 adrig aber muß auch einen PEN für die alten Abgänge haben.

Es wäre allerdings auch eine Möglichkeit, sofern es keine wirklichen Drehstromverbraucher(z.B. Durchlauferhitzer) in den Wohnungen gibt, diese anstatt mit 3 Phasen PEN mit 2 Phasen N, PE zu versorgen.
Das wäre als Kompromiss deutlich besser als diese Teile verPENnt zu lassen.
 
Der PEN hat gelb/grün mit blauer Aderkenzeichnung zu sein.
Und auch bei Modernisierung kommt der PEN auf die PEN-Schiene und von da zweigt der N ab ! Somit ist L1+L2+L3 +PEN immer noch ein TN-C-Netz und L1+L2+L3+PE +N ein TN-S-Netz. Von einem PEN können beliebig viele N und PE abzweigen ! Da in einem Kabel nur eine gelb/grüne Ader vorhanden ist kann diese nur PE oder PEN sein ! Deshalb PE(N)+ N . Normal sind die Reihenfolge von oben nach unten N +L1+L2+L3+PE(N)
 
Die Norm lässt tatsächlich als PEN auch eine blaue Ader mit grün-gelber Markierung zu. In einer fünfadrigen Leitung ist das auch gar nicht so dumm, denn der gelb-grüne PE bleibt dann frei von Betriensströmen. Der blaue PEN bleibt auch ein PEN, von dem beliebig viele N und PEN abzweigen können. PE ist ja dann nicht notwendig, da schon als gelb-grün vorhanden. Gefordert ist diese Variante nicht, aber bei fünfadrigen Leitungen denen noch irgendwo PEN folgen, durchaus empfehlenswert. Wenn der N allerdings irgendwo geschaltet werden soll, ist diese Variante nicht möglich.
 
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In einer Neuen Anlage darf es gar keinen PEN geben, wenn Du Normkonform bleiben willst.

Da ist ein blauer PEN wirklich eine sehr geringe Abweichung, vor allem da an sich die Norm auch einen blauen PEN zulässt und NUR für Deutschland dies verbietet und für Versorgungsnetze auch noch eine Ausnahme macht.
 
Bei Neuanlagen keine Frage. Es geht bei solchen Geschichten ja auch um Modernisierungen in Bestandsanlagen.
 
Eben die Norm lässt einen blauen PEN in Deutschland nicht zu ! Die einzige Ausnahme sind Versorgungsnetze der Netzbetreiber. Und wenn ich modernisiere ist der gelb/grüne PEN Normgerecht und wird spätestens beim Verschwinden des PEN im Verteilernetz zum reinem PE ! In der Praxis ist ein Austausch der Hauptleitung vom Hak zur Hautverteilung nicht immer ohne riesen Aufwand möglich bzw der Austausch der Leitung zu einer Wohnungsverteilung.
Und auch in neuen Anlagen gibt es noch immer einen PEN! Der PEN wird da aber so früh wie möglich ( und das ist hier der HAK ) aufgeteilt in PE und N . Folge du hast da ein TN-C-S-Netz .
 
Die Norm betrachtet auch an keiner Stelle die Verbindung von alten Anlagen mit neuen.
Für die Norm existiert dieses nicht.
Entweder neu dann nach aktueller errichten oder Alt dann nach alter Norm reparieren.

Das Einbinden eines Neuen Teiles und damit Verbesserung dieses in eine Altanlage sieht die Norm nicht vor.

Zusätzlich muß das Ziel immer eine sichere und hochwertige Anlage sein und nicht das reine Erfüllen von Normen.

Selbst der BGH urteilt, daß Normen auch falsch sein können und somit von der Fachkraft bewertet werden müssen.
 
Eben und somit ist da der PEN Gelb/ Grün und der N blau
Ob der PEN nun im HAK oder erst in der Wohnungsverteilung getrennt wird muss der Elektriker entscheiden. Einen blauen Pen ob nun mit gelb/grüner Endkappe lehne ich ab. Und im Zählerschrank kommt da eben L1 ,L2, L3 und PEN an . Für die Wohnungen mit 5 Adriger Zuleitung wird da der PEN in PE und N aufgeteilt und für die Wohnungen mit 4 Adriger Zuleitung wird der PEN weitergeführt.
 
Falsch wenn Du es so strikt siehst dann ist ein PEN ab HAK verboten und das Vorhaben hier nicht umsetzbar.
 
Erzähl doch keinen Müll. Hier wird lediglich der Zählerschrank erneuert und somit ist das eine Instandsetzung und keine Neuinstallation!
 
Nein eine Instandsetzeung würde bedeuten den ursprünglichen Zustand bei zu behalten, hier also nur defekte oder verbrauchte Teile durch gleiche zu ersetzen und auch dann eben NICHT die Netzform zu ändern, egal ob diese besser ist oder nicht.

Hier wird der Schrank ersetzt um die Anlage auf einen aktuellen Stand zu bringen, dazu sind die aktuellen Normen an zu wenden die keinen PEN mehr zulassen, da müssten die veralteten Wohnungszuleitungen außer Betrieb gesetzt werden.

Da das aber nicht der Sinn hier sein kann und man auch die Erneuerung nicht macht um neuen Normen zu genügen, sondern um den Zustand und Sicherheit der Gesamtanlage maßgeblich zu verbessern , ist auch zu entscheiden ob man bestimmte Normen überhaupt anwenden kann oder nicht.
Im Zuge der Anlagen Verbesserung ist eben Dein Vorschlag Schrott, denn dann kann man das System auch so lassen wie es ist, da sich keine Verbesserung ansonsten einstellt.
Es gibt weiterhin erhebliche vagabundierende Ströme und die Gefahr durch den PEN, auch in den neuen Anlagenteilen.

Und nochmal die Norm sieht eine Teilsanierung NICHT vor, es gibt nicht im Ansatz einen Normteil der sich damit beschäftigt.
 
Nein auch bei dem altem Schrank kann ohne Probleme der PEN in N und PE aufgeteilt werden ! Auch da kann Problemlos ein Überspannungsschutz nachgerüstet werden . Hier wird lediglich der alte Schrank durch einen Neuen gleichwertigen Schrank ersetzt.
 
Thema: TN-C und TN-S Netz mischen ?
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